Guido Kosmehl (FDP): 

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Dass das Thema sicherlich einige Emotionen hervorruft, habe ich erwartet. Ich bin dem Herrn Kollegen Stehli sehr dankbar für die sachliche Einbringung, auch für die Einordnung des Gesetzes. 

(Beifall bei der FDP - Zustimmung bei der CDU, von Dr. Katja Pähle, SPD, und von Katrin Gensecke, SPD) 

Ich will auch gar nicht auf das eingehen, was einerseits an Interventionen, aber auch permanent an Zwischenrufen von der AfD-Fraktion gekommen ist. Das muss jeder für sich einordnen. 

(Zuruf von Frank Otto Lizureck, AfD - Lachen bei der AfD)

- Oh, Herr Lizureck. Wissen Sie, und wenn es das Letzte ist, was ich mache, ich werde immer die freiheitliche demokratische Grundordnung verteidigen. 

(Beifall bei der FDP, bei der CDU, bei der SPD und bei den GRÜNEN - Zurufe von der AfD)

Ich habe auch keine     

(Zurufe von der AfD)

- Herr Lizureck, hören Sie mir einmal zu. Sie können noch so oft zurufen, wir würden beim nächsten Mal nicht dabei sein oder nur als Splitterpartei. Das können Sie sagen. Die FDP ist schon einmal aus einem Parlament herausgefallen. 

(Frank Otto Lizureck, AfD: Und das wird wieder passieren!)

Aber in Sachsen-Anhalt wie im Bundestag: Wir sind wiedergekommen.

(Zustimmung von Konstantin Pott, FDP) 

Wenn Sie an eine Idee glauben, dann glauben Sie auch daran und setzen sich dafür ein. 

(Frank Otto Lizureck, AfD: Vielleicht weil ihr die Interessen der Wähler gar nicht vertretet!)

Ihren Hochmut brauche ich nicht.

(Zustimmung bei der FDP, bei der CDU, bei der Linken, bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Aber ich will an dieser Stelle sehr deutlich sagen: Es war nicht überraschend, dass das Bundesverfassungsgericht eine Entscheidung in der Sache getroffen hat, 

(Zuruf von Frank Otto Lizureck, AfD) 

um dem Gesetzgeber einmal mehr aufzutragen, wie er Regelungen zu treffen hat. Dann hätte man juristisch vielleicht auch davon ausgehen können - so war zumindest eigentlich die Meinung  : Ein Haushaltsgesetz ist auch ein Parlamentsgesetz und könnte ebenfalls eine gesetzliche Grundlage sein. Aber das Bundesverfassungsgericht hat an vielen, vielen Stellen, bei ganz anderen Themen, immer auch darauf abgestellt, dass es für besondere Regelungskreise auch spezialgesetzliche Regelungen geben muss, die man eben nicht global zusammenfassen kann. Deshalb ist es, glaube ich, auch richtig, dass wir jetzt ein Gesetz bekommen, sowohl auf der Bundesebene als auch auf der Landesebene. 

Denn Stiftungen machen gute Arbeit. Stiftungen fördern Nachwuchs durch Stipendien, durch Seminare, durch Diskussionen, auch im In- und im Ausland, was übrigens die DES überhaupt nicht ausgeschlossen hat, die laut ihrer Vereinssatzung selbst im Ausland tätig werden will. Von daher verstehe ich das gar nicht. Aber wir müssen doch klar sagen, nach welchen Kriterien wir diese Mittel vergeben wollen. 

Ich glaube, hier ist ein Mechanismus im Gesetz gefunden worden, der zum einen die Meinungsbildung, also Wahlergebnisse der den Stiftungen nahestehenden Parteien, abdeckt, bei dem es aber natürlich auch eine gewisse Relevanz hat, wie oft und wie lange man im Parlament ist. Deshalb will ich für die Freien Demokraten an dieser Stelle ausdrücklich sagen: Wir können uns vorstellen, dass wir noch an der einen oder anderen Stelle Änderungen einbringen werden bei der Frage, ob es schon einen festgelegten Katalog der anerkannten Stiftungen gibt, wie ihn das Bundesgesetz vorsieht, 


Vizepräsidentin Anne-Marie Keding: 

Und mit dieser     


Guido Kosmehl (FDP): 

- ich komme zum Ende, Frau Präsidentin - 


Vizepräsidentin Anne-Marie Keding: 

Gut.


Guido Kosmehl (FDP): 

oder ob wir sozusagen den Weg gehen, dass wir eine Neuanerkennung machen. Darüber werden wir im Verfahren reden. Aber dann hätten wir eine gesetzliche Grundlage, die den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts entspricht. - Vielen Dank. 

(Beifall bei der FDP - Zustimmung bei der CDU)


Vizepräsidentin Anne-Marie Keding: 

Das ist das Ende des Redebeitrags. Aber es gibt eine Kurzintervention von Herrn Rausch. - Herr Rausch, bitte.


Tobias Rausch (AfD): 

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Sehr geehrter Kollege Kosmehl, Sie haben dem Kollegen Lizureck Hochmut vorgeworfen. Dazu muss ich sagen: Eher das Gegenteil ist der Fall. Sie sagen: Selbst wenn wir nicht mehr drin sind, wir kommen wieder. Sie haben Ihren Wertekompass usw. 

Ich sage Ihnen eines: Das Gesetz ist so ausgestaltet, dass Sie für den Fall, von dem die meisten schon ausgehen, dass Sie nicht noch einmal hier hereinkommen, trotzdem bis zu zehn Jahre lang weiterhin diese Mittel für Ihre Stiftung bekommen, über die Sie sich dann alle wieder selbst versorgen können. Das ist doch die Krux an der Geschichte. Entweder bin ich transparent und gewähre allen den gleichen Zugang, oder ich schreibe ein Gesetz, das regelt, dass z. B. die Linke, die GRÜNEN oder die FDP, wenn sie aus dem Landtag herausfallen, trotzdem noch am Stiftungsgeld partizipieren können. Das ist doch hirnrissig.

(Zustimmung bei der AfD - Frank Otto Lizureck, AfD: Und dann sitzt die FDP hier mit sechs Mann! Trotz der Stiftung! - Guido Heuer, CDU: Und einer Frau!) 


Vizepräsidentin Anne-Marie Keding: 

Herr Kosmehl, wollen Sie reagieren?


Guido Kosmehl (FDP): 

Frau Präsidentin. - Also, Herr Lizureck, ich weiß nicht, 

(Frank Otto Lizureck, AfD: Das ist der Wählerwille!)

was Sie heute zu sich genommen haben 

(Zustimmung von Sebastian Striegel, GRÜNE) 

bzw. was Sie heute so emotional nach oben bringt.

(Frank Otto Lizureck, AfD: Das ist der Wählerwille! So sieht‘s aus!)

- Ja, der Wählerwille. Der Wählerwille hat dafür gesorgt, 

(Frank Otto Lizureck, AfD: Und wir sitzen hier mit 23 Leuten!) 

dass die FDP in Sachsen-Anhalt bis zum Sommer 2026 mit sieben Abgeordneten im Landtag vertreten ist und Teil der Landesregierung ist, 

(Beifall bei der FDP - Zustimmung bei der CDU und von Dr. Katja Pähle, SPD - Tobias Rausch, AfD: Das war nicht der Wählerwille! Das habt ihr ausgeklüngelt! Der Wählerwille wäre etwas anderes gewesen!) 

und dass Sie sozusagen mit Ihren Abgeordneten hier sitzen. 

(Zurufe von der AfD - Unruhe)

Sie können und Sie werden es mit uns im politischen Wettbewerb sicherlich auch im Jahr 2026 wieder aufnehmen. Wie viele Leute dann davon profitieren, werden wir sehen. Aber das ist ja nicht Ihre Entscheidung, sondern die des Wählers. 

(Frank Otto Lizureck, AfD: Gott sei Dank!)

Dem sehe ich persönlich gespannt entgegen, aber auch mit einer gewissen Gelassenheit; denn wenn man für eine Sache kämpft, dann versucht man, mit Argumenten zu überzeugen. Wir hoffen, dass wir dann viel Vertrauen bekommen. Und wenn wir es nicht bekommen, werden wir trotzdem an unserer Idee der Freiheit und der Selbstbestimmung festhalten. 

(Beifall bei der FDP - Zuruf von der AfD: Eben nicht! Eben nicht! - Oliver Kirchner, AfD: Aber so ein Gesetz hat doch mit Freiheit nichts zu tun! - Tobias Rausch, AfD: Dann bist du in der falschen Partei! - Weitere Zurufe von der AfD)

Deshalb glaube ich, dass wir uns von Ihnen nicht unter Druck setzen lassen.

Eine letzte kurze Bemerkung. 


Vizepräsidentin Anne-Marie Keding: 

Aber wirklich kurz. 


Guido Kosmehl (FDP): 

Dann verzichte ich darauf, Frau Präsidentin, wenn Sie das so festlegen. 

(Zuruf: Oh!)