Dr. Katja Pähle (SPD): 

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Hohes Haus! Das erlebt man als Parlamentarierin oder Parlamentarier auch nicht alle Tage. Wir betreten mit der heutigen Einbringung des Gesetzentwurfes der Koalitionsfraktionen absolutes gesetzgeberisches Neuland. Wir regeln per Gesetz, was über Jahrzehnte nur dem Verwaltungshandeln überlassen war, einmal ohne, einmal mit Richtlinie. 

Dasselbe gilt für den Deutschen Bundestag, der das Gesetz zur Finanzierung politischer Stiftungen aus dem Bundeshaushalt morgen bereits in zweiter und dritter Lesung behandeln wird.

(Zuruf von der AfD)

Diese Richtlinien     Herr Rausch, das hat nichts mit Kungelei zu tun, sondern es gab Kriterien zur Vergabe.

Wir tun dies aufgrund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts und in ihrer Folge eines Urteils des Verwaltungsgerichtes Magdeburg. Das zeigt einmal mehr die starke Rolle des Bundesverfassungsgerichtes bei der Weiterentwicklung unserer rechtsstaatlichen Ordnung - etwas, worauf wir stolz sein können.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Politische Stiftungen sind wichtige Institutionen für die Vermittlung von Politik in der Öffentlichkeit, für die Verbindung zwischen Bürgerinnen und Bürgern und den politischen Entscheidungsträgern und für die Einbeziehung wissenschaftlichen Sachverstands in die Politikentwicklung.

Das ist eine Arbeit, die nicht allein aus Teilnehmerbeiträgen, Gebühren oder anderen Einnahmen finanziert werden kann. Deshalb ist es richtig und wichtig, dass die Arbeit der Stiftungen vom Staat unterstützt wird.

Es ist jahrzehntelange Übung, dass diese Finanzierung nicht etwa nur den Stiftungen zugutekommt, die den Regierungsparteien nahestehen. Die Unterstützung der politischen Stiftungen ist seit jeher plural angelegt und sie ist grundsätzlich offen für neu in die Parlamente einziehende Kräfte.

Andererseits dient diese Unterstützung einer ganz klaren Aufgabe. Sie soll die Demokratie, die politische Bildung und das demokratische Engagement stärken. Sie ist selbstverständlich nicht dafür da, verfassungsfeindliche Parteien zu stärken und Propaganda gegen den demokratischen Staat, gegen Andersdenkende und Minderheiten oder gegen die Völkerverständigung zu fördern.

(Beifall bei der SPD)

Ich bin deshalb sehr froh, dass wir uns in der Koalition auf einen Gesetzentwurf mit sehr klaren Maßstäben für die Förderung und für einen möglichen Ausschluss von der Förderung verständigt haben.

(Zuruf von der AfD)

Im Bundestag haben sich die demokratischen Parteien über die Grenzen zwischen Koalition und Opposition hinweg auf einen gemeinsamen Entwurf geeinigt. Unser Entwurf, der sich ausschließlich auf die politische Bildungsarbeit in Sachsen-Anhalt bezieht, orientiert sich in weiten Teilen an den Grundsätzen dieses künftigen Bundesgesetzes. Ich würde es sehr begrüßen, wenn wir in den parlamentarischen Beratungen auch in Sachsen-Anhalt zu einem solchen breiten Konsens der demokratischen Fraktionen kommen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD - Tobias Rausch, AfD, meldet sich zu Wort)


Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:

Vielen Dank, Frau Dr. Pähle. - Herr Rausch, ist das eine Nachfrage oder ist das eine Intervention? Das ist nicht so ganz eindeutig.


Tobias Rausch (AfD):

Eine Intervention.


Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:

Eine Intervention. Gut.


Tobias Rausch (AfD): 

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Sehr geehrte Kollegin Dr. Pähle, ich muss es einmal so sagen: Mit Kungelei hat das sehr viel zu tun; denn Sie scheinen das Bundesverfassungsgerichtsurteil nicht zu kennen. Daraus geht ganz klar hervor, dass der Eingriff in den Wettbewerb der politischen Parteien mit staatlichen Mitteln nichts mit Chancengleichheit zu tun hat. Deswegen mussten Sie das Gesetz machen

(Zuruf von der AfD: Ja!)

und konnten die übliche Praxis nicht mehr umsetzen, weil es einen neuen Spieler gab, nämlich die Stiftung der AfD, den Sie nicht beteiligen wollten. 

(Zurufe von Olaf Meister, GRÜNE, von Susan Sziborra-Seidlitz, GRÜNE, und von Sebastian Striegel, GRÜNE)

Das ist sehr wohl antidemokratisches Verhalten. Deswegen wurde gesagt, Sie durften die Mittel nicht mehr ausbezahlen. Deswegen hat das Land Sachsen-Anhalt im Jahr 2023 auch noch nichts auszahlen können und dürfen bis auf die 10 000 € an Zuschuss, die vorher von der Stiftung der LINKEN beantragt worden sind, weil nämlich zuerst eine gesetzliche Regelung geschaffen werden muss. Da können Sie sich nicht auf Verwaltungshandeln zurückziehen. Sonst haben Sie von der Juristerei nämlich keine Ahnung. Das muss ich Ihnen einmal sagen. Sie wollen uns genau deswegen ausschließen.

(Beifall bei der AfD)

Was ich noch sagen will    


Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:

Herr Rausch, das ist jetzt aber nicht ein Koreferat, sondern das ist eine Intervention.


Tobias Rausch (AfD):

Genau, für die ich zwei Minuten Zeit habe.


Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:

Nein, nicht bei einer Dreiminutendebatte; dann sind wir wieder bei einer Fünfminutendebatte.


Tobias Rausch (AfD):

Dann eine Minute; die war noch nicht rum.


Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:

Ja. Noch einen Satz, dann ist es gut.


Tobias Rausch (AfD):

Noch einen Satz?

(Sebastian Striegel, GRÜNE: Ja!) 


Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:

Ja.

(Unruhe)


Tobias Rausch (AfD):

Sie haben Angst, dass ein Mitbewerber erstarken kann, weil er die Mittel der Stiftung nutzen kann. Das wollen Sie mit allen Mitteln verhindern. Ich sage Ihnen eines: Machen Sie weiter so! Wir haben bisher keine Mittel gebraucht. Wenn wir hier einmal regieren, ziehen wir die Mittel von Ihnen auch wieder ein.

(Starker Beifall bei der AfD - Zurufe von der AfD: Jawohl! - Weiterer Zurufe von der AfD)


Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:

Frau Dr. Pähle? 


Dr. Katja Pähle (SPD): 

Sehr geehrte Frau    


Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:

Lassen Sie mich vielleicht noch einen Satz sagen.

(Unruhe)

Es ist ein Mittel der Auseinandersetzung und des Diskurses hier, dass man Unmutsäußerungen oder Beifallsbekundungen auch durch Klatschen zum Ausdruck bringt. Aber wenn das solche Formen annimmt, dass man Lärm erzeugen will und das Rednerpult wie eine Trommel behandelt, 

(Zuruf von der AfD)

hat das nichts mehr mit einer parlamentarischen Auseinandersetzung zu tun. Deshalb bitte ich doch darum, sich etwas zivilisierter zu verhalten. 

(Beifall bei der CDU und bei der SPD)

Frau Dr. Pähle, bitte.

(Zuruf von Tobias Rausch, AfD)


Dr. Katja Pähle (SPD):

Herr Rausch, das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass es für die Festlegung der Kriterien jetzt eine gesetzliche Grundlage braucht.

(Zurufe von der AfD)

Das ist gut so. Ich halte es für richtig, dass diese gesetzliche Grundlage zwischen Demokraten und Nichtdemokraten klar trennt.

(Beifall bei der SPD - Zurufe von der AfD)

Ich halte es für absolut nachvollziehbar, 

(Frank Otto Lizureck, AfD: Sie sitzen doch nicht umsonst hier nur mit neun Leuten!)

dass die Erwähnung in Berichten des Verfassungsschutzes oder die Einstufung als gesichert rechtsextreme Partei tatsächlich zum Ausschluss von Förderungen führen kann.

(Zurufe von der AfD)

Ich halte das für notwendig; denn die Feinde der Demokratie 

(Frank Otto Lizureck, AfD: Die sitzen bei der SPD!)

mit Steuergeldern zu unterstützten, das darf es in Deutschland nicht geben. 

(Beifall bei der SPD, bei der LINKEN und bei den GRÜNEN) 

Deshalb stehen wir zu unserem Gesetzentwurf. - Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD, bei der LINKEN und bei den GRÜNEN - Frank Otto Lizureck, AfD: Sie sitzen doch nicht umsonst mit neun Leuten hier!)