Zweite Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Gebäudeenergiegesetzes sowie zur Änderung der Allgemeinen Gebührenordnung

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 8/1784

Beschlussempfehlung Ausschuss für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt - Drs. 8/3310

(Erste Beratung in der 30. Sitzung des Landtages am 18.11.2022)


Berichterstatterin ist Frau Sandra Hietel-Heuer. Sie erhält nunmehr das Wort. - Bitte sehr.


Sandra Hietel-Heuer (Berichterstatterin): 

Herzlichen Dank. - Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! In seiner Sitzung am 18. November 2022 hat der Landtag von Sachsen-Anhalt den Gesetzentwurf zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt überwiesen. Mitberatend wurden die Ausschüsse für Inneres und Sport sowie für Finanzen beteiligt. 

Mit der Änderung des Energiesparrechts und der Verabschiedung des Gebäudeenergiegesetzes auf Bundesebene wurde eine Anpassung des Landesrechts erforderlich. Im Wesentlichen geht es dabei um ausgleichsrelevante Aufgaben, die sich aus dem Gebäudeenergiegesetz ergeben. Dazu galt es, ein einheitliches Anforderungssystem zu entwickeln und den Anpassungsbedarf für die landesrechtlichen Regelungen zu erfassen. 

Der Ausschuss für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt hat sich erstmals in der 16. Sitzung am 10. Januar 2023 mit dem Gesetzentwurf befasst und die Durchführung eines schriftlichen Anhörungsverfahren beschlossen. 

Zuvor hatten sich die kommunalen Spitzenverbände mit Schreiben vom 5. Dezember 2022 an alle drei Ausschüsse bereits ausführlich zu dem Gesetzentwurf geäußert. Im Rahmen des Anhörungsverfahrens gaben die kommunalen Spitzenverbände darüber hinaus eine ergänzende Stellungnahme ab. 

Weiterhin machten zwei weitere Anzuhörende von der Möglichkeit der Abgabe einer inhaltlichen Stellungnahme Gebrauch. Zwei weitere Anzuhörende teilten mit, dass sie keine Ergänzungen haben bzw. von einer Stellungnahme absehen. Alle Stellungnahmen sind in den Vorlagen 1 bis 8 abrufbar. 

Die erneute Ausschussberatung war für die 20. Sitzung am 10. Mai 2023 vorgesehen. Zu Beginn der Sitzung wurde der Beratungsgegenstand jedoch aufgrund weiteren Beratungsbedarfs innerhalb der Fraktionen von der Tagesordnung genommen. 

Die erneute Beratung fand in der 22. Sitzung am 23. August 2023 statt. Der Beratung lag eine Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes vom 5. Mai 2023 zugrunde. Ebenso lag als Tischvorlage ein Änderungsvorschlag der Koalitionsfraktionen vor. Im Ergebnis seiner Beratung hat der Ausschuss eine vorläufige Beschlussempfehlung erarbeitet, in der die Annahme des Gesetzentwurfes in der Fassung der Synopse des GBD mit den von den Koalitionsfraktionen eingebrachten Änderungen empfohlen wird. 

Der Ausschuss für Inneres und Sport hat sich in seiner 24. Sitzung am 21. September 2023 mit dem Gesetzentwurf und mit der vorläufigen Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses befasst und sich dieser angeschlossen. 

In seiner 47. Sitzung am 10. Oktober 2023 befasste sich der Ausschuss für Finanzen mit dem Gesetzentwurf und mit der vorläufigen Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses. Im Ergebnis seiner Beratung empfahl der Ausschuss für Finanzen die Annahme des Gesetzentwurfs in der Fassung der vorläufigen Beschlussempfehlung mit der Maßgabe, dass in Artikel 1 § 3 Abs. 1 Satz 1 die Wörter „jedes Kalenderjahr“ durch die Wörter „das Kalenderjahr 2023“ ersetzt werden.

In seiner 24. Sitzung am 1. November 2023 folgte der Ausschuss für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt der Empfehlung des Ausschusses für Finanzen und erarbeitete die Ihnen in Drs. 8/3310 vorliegende Beschlussempfehlung. 

Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bitte Sie freundlichst um Zustimmung zu der genannten Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt und danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Zustimmung bei der CDU)