Petra Grimm-Benne (Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung):

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Uns alle eint die Überzeugung, dass die Schulsozialarbeit in unserem Schulalltag unentbehrlich ist. Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter bauen Brücken und bieten Schülerinnen und Schülern Hilfe in schwierigen Lebenslagen. Zu dieser Überzeugung bin ich bereits damals als Abgeordnete gelangt, als ich mich schon jahrelang für Schulsozialarbeit eingesetzt habe. Ich stehe heute als Jugendministerin vor Ihnen, weil der vorliegende Antrag der LINKEN schwerpunktmäßig auf das SGB VIII abzielt. Ansonsten ist meine Kollegin Frau Feußner für das Thema zuständig.

Der eingereichte Antrag ist von der Sorge getragen, dass es im Schuljahr 2024/2025 zu einem Wegfall von Stellen in der Schulsozialarbeit auf kommunaler Ebene kommen könnte. Man muss wirklich sagen, dass das Nebelkerzen sind. Das ist auch der dargestellte Lösungsansatz. Der neue § 13a SGB VIII soll im Ausführungsgesetz zum KJHG LSA landesrechtlich umgesetzt werden, und zwar in Form eines eigenen § 31a. Dies, so die Fraktion DIE LINKE, soll verbunden werden mit der Bereitstellung von zusätzlichen finanziellen Mitteln des Landes explizit für Schulsozialarbeit. Dabei wird am kommunalen Finanzierungsanteil festgehalten, aber mit der Erleichterung, dass die Kommunen ihren Anteil auch durch Eigenleistung bzw. unbare Leistung erfüllen können.

Meine Damen und Herren Abgeordneten! Lassen Sie mich auf zwei Punkte eingehen. Dazu begeben wir uns jetzt zunächst ein bisschen in das Verfassungsrecht. Einer gesetzlichen Regelung zur Untersetzung der Regelung im SGB VIII bedarf es im Landesrecht nicht. Die explizite Nennung der Schulsozialarbeit im SGB VIII hat, wie der Gesetzesbegründung zu entnehmen ist, lediglich eine klarstellende Bedeutung. Das sind klarstellende Punkte, die in einzelnen Ländern noch einmal untersetzt worden sind. Auch wir haben im Schulgesetz in § 1 Abs. 4b zur Schulsozialarbeit eine ausführliche Begründung, was sie in der Schule erreichen soll. Mehr gibt es nicht. Es ergibt sich keine Pflicht der Länder - das haben viele Länder nicht gemacht  , dass Art und Umfang der Schulsozialarbeit - und wie sie ausgestaltet werden muss - über Landesrecht zu regeln ist. Denn ein solcher Landesrechtsvorbehalt ist bereits in § 15 SGB VIII für alle Vorschriften dieses Abschnittes ausgesprochen worden. Man spricht von einer konkurrierenden Gesetzgebung. Wenn es Landesrechtsvorbehalte gibt, dann haben sie lediglich deklaratorische Bedeutung. Deswegen geht das hier fehl.

Ich will noch einmal etwas deutlich machen. Ich habe den Sozialausschuss erlebt. Wir haben 8,7 Millionen € im Haushalt ausgebracht für das Ausführungsgesetz. Wir haben nämlich schon ein Ausführungsgesetz des Landes. Ich verweise auf den § 31. Wenn man den Ansatz für die Schulsozialarbeit nehmen würde, dann würde man erreichen - das haben Sie ja auch erkannt  , dass unsere gesamte Kinder- und Jugendarbeit wegfallen würde. Es würde insbesondere der Flächenfaktor herangezogen, wenn das Wort Schulsozialarbeit dort steht. Dann ist keine Kinder- und Jugendschutzarbeit mehr möglich und dann ist vor allen Dingen keine offene Kinder- und Jugendarbeit mehr möglich.

Es ist doch, wenn ich es einmal so sagen darf, eine Scheindebatte. Es fehlt einfach Geld im System. Wir haben es als Land nie hinbekommen, die Kommunen bei der Schulsozialarbeit zu fördern. Uns ist die gute Idee eingefallen, ein ESF-Programm einzusetzen.

(Eva von Angern, DIE LINKE: Es ist aber schon die dritte Förderperiode!)

- Ja, das ist egal. Aber wir haben uns damit als Land geholfen.

(Eva von Angern, DIE LINKE: Wir müssen uns aber einen Kopf machen, wie es weitergeht!)

- Sie wälzen jetzt die Aufgabe mit dem Wort „Schulsozialarbeit“ vollständig auf die Kommunen ab.

(Eva von Angern, DIE LINKE: Dann machen Sie einen Vorschlag!)


Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:

Frau Grimm-Benne    


Petra Grimm-Benne (Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung):

Damit wird doch die Situation nicht besser.


Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:

Frau Grimm-Benne, bitte führen Sie keinen Dialog mit einer Fraktion und bitte achten Sie außerdem auf die Uhr.


Petra Grimm-Benne (Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung):

Ich bleibe dabei: Wir brauchen kein Ausführungsgesetz des Landes. Ich will noch mal einen zusätzlichen Punkt nennen. Das führte auch dazu, dass wir die Konnexität beachten müssten.

(Eva von Angern, DIE LINKE: Ja, dann müssen wir Geld reingeben!)

Die Millionen, die wir dann für Verwaltungsaufgaben geben würden, möchte ich gern in die Schulsozialarbeit geben. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Zustimmung bei der SPD)


Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:

Frau Anger hat sich gemeldet und Herr Gebhardt hat sich gemeldet. Es darf bitte bei einer Dreiminutendebatte nur einer pro Fraktion fragen. Sie müssen sich einigen. - Frau Anger geht zum Mikrofon.


Nicole Anger (DIE LINKE):

Frau Ministerin, ich möchte gern fragen, wie Sie sicherstellen wollen, dass die Mittel zu § 31 des Ausführungsgesetzes in Zukunft eben nicht für die Schulsozialarbeit verwendet, sondern für die örtlichen Maßnahmen der Jugendarbeit sichergestellt werden, sodass kein Jugendklub geschlossen und keinem Jugendarbeiter vor Ort gekündigt werden muss.


Petra Grimm-Benne (Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung):

Die Kofinanzierung ist bisher mit den Kommunen und den Kommunalen festgelegt worden. Schon jetzt finanzieren sie ihre Verpflichtung, die Schulsozialarbeit, in großem Stil aus ihren eigenen Mitteln und in ihrem eigenen Wirkungskreis. Diese Mittel werden zusätzlich zur Verfügung gestellt. Die Gefahr besteht darin, dass, wenn das Landesprogramm unterfinanziert ist, die Kommunen Stellen für Schulsozialarbeit einsparen, um den Eigenanteil zu erbringen. 

(Eva von Angern, DIE LINKE: Wir dürfen nicht nachfragen, sonst hätten wir!)