Katrin Gensecke (SPD): 

Vielen Dank, Herr Präsident. - Hohes Haus! Ja, vor einem Jahr haben wir eine Änderung des KiFöG beraten. Aber zum damaligen Zeitpunkt waren die Verhandlungen mit dem Bund noch im Sommer. Das Hohe Haus hat in der Drs. 8/2800 den Beschluss gefasst, dass die begonnenen Maßnahmen dann auch im Land weitergeführt werden.

Heute, wenige Monate danach, liegt Ihnen hierzu ein entsprechender Gesetzentwurf vor. Ich bin froh und die Ministerin Grimm-Benne ist es ebenfalls, dass es gemeinsam mit den Ländern gelungen ist, die Maßnahmen des Gute-Kita-Gesetzes nahtlos hier im Land weiterführen zu können.

(Zustimmung bei der SPD)

Auch ich möchte noch einmal in Erinnerung rufen, was bis Ende nächsten Jahres weiterfinanziert wird. Ich glaube, das ist wichtig, gerade im Bereich der Sicherung der Fachkräfte. Das ist die Verlängerung der Schulgeldfreiheit - es ist angesprochen worden - für Erzieherinnen und Erzieher für das Schuljahr 2024/2025, die Förderung der praxisintegrierten Ausbildung (PIA) und der Praxisanleitung, - ich glaube, auch das ist ein ganz wichtiger Punkt -, sowie die Förderung von Vorpraktika mit 600 Stunden, die das Land finanziert, damit der Zugang von Quereinsteigern und   einsteigerinnen gewährleistet werden kann.

Die Förderungen von zusätzlichen Fachkräften in Kitas mit besonderen Bedarfen ist auch für mich ein ganz, ganz wichtiger Punkt, aber auch die Fachberatung in den Jugendämtern, die hier unterstützt wird.

Ganz besonders erfreulich ist, dass es mit der Weiterfinanzierung der Sprach-Kitas bis zum Ende des nächsten Jahres geklappt hat. Vor einem Jahr haben wir darüber sehr intensiv debattiert und das stand quasi vor dem Aus. Wir hätten sehr viele qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an dieser Stelle verloren. Wenn man in andere Bundesländer schaut, dann stellt man fest, dass es dort nicht ganz so rosig und so positiv wie in Sachsen-Anhalt aussieht. 

All diese Maßnahmen tragen zur Sicherung und Bindung von Fachkräften von heute und morgen bei. Denn wir alle wissen, wie dringend wir sie in unseren Einrichtungen benötigen. Mit den Mitteln des Bundes sichern wir aber nicht nur die Fachkräfte, sondern wir entlasten auch weiterhin die Eltern. Die Geschwisterkindregel - auch das wurde schon angesprochen - wird ebenfalls bis Ende des Jahres 2024 fortgeführt. Das hat der Bund in den Verhandlungen natürlich auch ein Stück weit kritisch gesehen, weil es nicht in einem direkten Zusammenhang mit der Qualitätsverbesserung steht. Aber ich bin der Landesregierung sehr dankbar dafür, dass sie sich auch in diesem Punkt durchsetzen konnte. Das entlastet unsere Eltern. Ich glaube, gerade vor dem Hintergrund der immer noch anhaltenden Inflation wäre der Wegfall der Kofinanzierung für die Eltern an der einen oder anderen Stelle sehr unverständlich gewesen. 

(Zustimmung von Dr. Katja Pähle, SPD) 

Sehr geehrte Damen und Herren! Wie geht es nach dem Jahr 2024 weiter? - Der Bund engagiert sich mit dem Kita-Qualitätsgesetz in den Jahren 2023 und 2024 mit vielen Milliarden Euro. Im Fokus stehen hierbei vor allem Qualitätsverbesserungen in den Kitas. 

Sehr geehrte Damen und Herren! Deswegen bitte ich Sie, den Gesetzentwurf zur federführenden Beratung in den Sozialausschuss und zur Mitberatung in den Finanzausschuss zu überweisen. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD - Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)