Tagesordnungspunkt 14

Erste Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Sicherstellung der Qualität in der Kindertagesbetreuung

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 8/3177


Einbringerin ist Ministerin Frau Grimm-Benne. - Sie haben das Wort.


Petra Grimm-Benne (Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung):

Herzlichen Dank, Herr Vizepräsident. - Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Wie Sie wissen, hat Sachsen-Anhalt wie alle anderen Bundesländer im Sommer den Vertrag zur Umsetzung des Kitaqualitätsgesetzes mit dem Bund geschlossen. Aus den Mitteln des Bundesgesetzes erhält Sachsen-Anhalt für die Jahre 2023 und 2024 Bundesmittel in Höhe von insgesamt 92,3 Millionen €. Hinzu kommen noch ca. 26,5 Millionen € übertragbare Bundesmittel aus der vorangegangenen Förderung der Jahre 2019 bis 2022.

Der vorgelegte Gesetzentwurf soll die notwendigen gesetzlichen Grundlagen schaffen, um die Vertragsinhalte mit dem Bund zu erfüllen. Vorgesehen ist die Verlängerung folgender Maßnahmen bis zum 31. Dezember 2024: erstens, die erweiterte Mehrkindregelung mit der korrespondierenden Erstattungsregelung für die Gemeinden, zweitens die Personalkostenförderung in Höhe von jährlich 130 000 € für die einzelnen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe zur Ausweitung der pädagogischen Fachberatung, drittens die Personalkostenförderung für Tageseinrichtungen mit besonderen Bedarfen mit Aufstockung der geförderten Stellen im Jahr 2024 um 13 auf insgesamt 150 Stellen und viertens die Verlängerung der Schulgeldfreiheit bei Ausbildung in erzieherischen Berufen an Berufsfachschulen in freier Trägerschaft.

Meine Damen und Herren Abgeordneten! Diese Maßnahmen sind Ihnen aus den Jahren 2019 bis 2022 bereits bekannt. Neu hinzugekommen und der Vollständigkeit halber zu nennen, aber auch, weil es wichtig ist, ist die Förderung der Sprachkitas. Nach dem Auslaufen des Modellprogramms des Bundes laufen sie nunmehr in Landesregie weiter. Allerdings ist hierfür keine Änderung des Kinderförderungsgesetzes notwendig.

Über die für die Erfüllung des Vertrages mit dem Bund notwendigen Änderungen des Kinderförderungsgesetzes hinaus haben wir noch Änderungen vorgenommen, die ihre Begründung in der Fachkräftesicherung bzw. der Effizienzverbesserung haben. Wir bauen Zugangshürden für eine berufliche Tätigkeit in Kindertageseinrichtungen ab und erweitern die Spannbreite, sodass auch Menschen aus anderen Professionen in der Kita eine Anstellung finden können.

Und wir wollen die Grundlage für eine perspektivisch verpflichtende Nutzung des EDV-unterstützten Instruments „kifoeg.web“ schaffen, indem wir eine Verordnungsermächtigung erweitern.

Ich bitte Sie herzlich um Überweisung des Gesetzentwurfs in die zuständigen Ausschüsse, damit das Verfahren im Sinne der Träger, der Sicherung der Kitafachkräfte, der Kommunen, der Familien und nicht zuletzt der Kinder in die Wege geleitet werden kann. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD)


Vizepräsident Wulf Gallert: 

Danke, Frau Ministerin. Ich sehe keine weiteren Nachfragen. Sie waren sehr schonend mit der Redezeit. - Ich würde vor diesem Hintergrund noch einmal darum bitten, die Zahl der Abkürzungen etwas zu begrenzen. Wir haben uns einmal darauf verständigt. Hier hören Leute zu, die keine politischen Profis sind. Ich meine natürlich nicht das Plenum,

(Lachen und Zurufe)

sondern die Leute, die draußen sind, möglicherweise auch Letzteres; aber gut. - Danke Frau Ministerin.

Dann kommen wir gleich zur Debatte durch die Fraktionen mit einer Redezeit von drei Minuten. - Für die AfD spricht Herr Köhler.

(Beifall bei der AfD)