uido Kosmehl (FDP): 

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich vorab mit Blick auf unsere Gäste auf der Tribüne, sozusagen stellvertretend der Landesfeuerwehrverband und die Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren, einen herzlichen Dank an alle Kameradinnen und Kameraden sagen, die sich tagtäglich für uns alle einsetzen. 

(Beifall bei allen Fraktionen) 

Ich glaube, wir werden das später auch noch beim Brandschutz sagen; jetzt konzentrieren wir uns auf den Katastrophenschutz. Die Feuerwehren, ob Berufsfeuerwehren oder die freiwilligen Feuerwehren, in unserem Land helfen genauso wie die anderen Hilfsorganisationen dabei, dass in einem schwierigen staatlichen Aufgabenbereich, nämlich dem Brand- und Katastrophenschutz, tatsächlich Schutz gewährleistet wird und Hilfe kommt. 

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn man in der Rednerreihenfolge nach hinten gesetzt wird, dann erlaubt einem das, auch ein Stück weit auf die bisherige Debatte einzugehen. Das möchte ich tun, bevor ich zu einigen konkreten Punkten komme, die wir uns vorstellen. Ich fand es erschreckend, dass Sie, sehr geehrter Herr Kohl, hier eher Ihre Befindlichkeiten aus dem Stadtrat Magdeburg darstellen, als vielleicht schon erste konkretere Punkte zu nennen, wo Sie an Gesetzesänderungen im Katastrophenschutz denken. 

(Zustimmung bei der FDP, bei der LINKEN, bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Der zweite Punkt ist - das kann ich mir an dieser Stelle nicht verkneifen; ich wollte es eigentlich nicht sagen  : Kollege Schulenburg - ich sehe ihn gerade nicht im Raum, schade - ist wieder reflexartig auf das offensichtlich aus dem Konrad-Adenauer-Haus vorgegebene Ampel-Bashing verfallen. 

(Zustimmung bei der SPD und bei den GRÜNEN - Olaf Meister, GRÜNE, lacht) 

Ich kann es, ehrlich gesagt, bei solchen Themen nicht mehr hören. Wenn man sich mit der Sache wirklich einmal beschäftigt hätte, 

(Sebastian Striegel, GRÜNE: Ja! Ja!) 

dann hätte man doch festgestellt: Im Herbst 2022 sah der Entwurf für den letzten Bundeshaushalt, also für das Jahr 2023, bspw. allein für das THW Mittel in Höhe von 386 Millionen € vor. Der Haushaltsausschuss hat dann übergreifend, aber insbesondere auf Initiative der Ampelparteien, noch eine Empfehlung dazu abgegeben, weitere 42,2 Millionen € bereitzustellen, sodass eine höhere Zahl zustande kommt. Dass das Ministerium jetzt wieder einen niedrigeren Ansatz vorsieht, wird nicht dazu führen, dass die Haushälter und die Innenpolitiker im Bundestag einknicken, sondern sie werden das natürlich wiederholen. Das hätte man erwähnen können. 

Ich sage ausdrücklich, weil mich das ärgert: Viele, viele Jahre lang haben CDU-Minister in Bund und Land Verantwortung getragen. Dass die Ausstattung mit Fahrzeugen beim THW und Ähnliches heute noch nicht auf dem Stand ist, wo das Soll eigentlich ist, liegt doch nicht daran, dass die Ampel plötzlich regiert, 

(Zustimmung bei der FDP, bei der LINKEN, bei der SPD, bei den GRÜNEN und von Daniel Roi, AfD)

sondern dabei spielt doch auch die Verantwortung auf der Bundesebene eine Rolle. Das kann man auch einmal benennen. Mir ist das, ehrlich gesagt, zu einfach. Ich weiß, dass der Kollege Schulenburg sich auch mit Katastrophenschutz beschäftigen könnte und dass man dann auch zusätzliche, 

(Sebastian Striegel, GRÜNE: Aber dann müsste er ja arbeiten!) 

- ach, über Arbeit brauchen Sie, Herr Striegel, nichts zu sagen   

(Lachen und Beifall bei der FDP und bei der AfD - Ulrich Thomas, CDU, lacht) 

wirklich konkrete Maßnahmen beschließen könnte. 

Jetzt komme ich langsam zu meinem eigentlichen Redetext. Herr Erben, ich bin Ihnen ausdrücklich dankbar dafür, dass Sie darauf hingewiesen haben, dass ein so altes Gesetz natürlich auch weiterentwickelt werden muss. Als Jurist sage ich: Ich bin immer froh, wenn ein Gesetzestext so lange hält und offensichtlich bis heute anwendbar ist; denn dann haben die damaligen Gesetzgeber, die Parlamentarier offensichtlich etwas richtig gemacht. Trotzdem entbindet uns das nicht davon, eine Weiterentwicklung vorzunehmen, Konkretisierungen vorzunehmen. 

Ich bin Ihnen auch in einem weiteren Punkt sehr dankbar: Sie haben die sogenannte Hochwasserdemenz bzw. die Katastrophendemenz angesprochen. Ich habe auch einmal nachgeguckt. Ich habe im letzten Jahr eine Kleine Anfrage zu den Katastrophenschutzübungen gestellt. 

(Lachen bei der AfD - Zuruf von der AfD: Ja!) 

Wir sind im Jahr 2002 in den Landtag und in Regierungsverantwortung gekommen. Im August war dann das Hochwasser und wir haben uns mit der Katastrophe auseinandergesetzt. Danach stieg die Zahl der Katastrophenschutzübungen an. Im Jahr 2005 gab es 63 Übungen in den Landkreisen. Diese Zahl ist dann bis zum Jahr 2018 heruntergegangen auf zwei - zwei Katastrophenschutzübungen in den Landkreisen und kreisfreien Städten im Jahr!  , weil man offenbar vergessen hat, dass es immer wieder zu Katastrophen kommt, weil andere Dinge natürlich auch wichtig geworden sind. 

Deshalb ist es richtig, dass wir immer wieder darauf hinweisen: Katastrophen, auch wenn sie jetzt vielleicht schon etwas länger zurückliegen, können immer wieder vorkommen. Wir müssen darauf vorbereitet sein. Deshalb sind z. B. auch Übungen sehr wichtig. In diesem Herbst gab es eine länderübergreifende Übung; das wurde in einer Kleinen Anfrage erwähnt. Auch das ist wichtig. Es geht darum, nicht nur landkreisübergreifend, sondern auch länderübergreifend zu üben. 

(Zustimmung bei der SPD)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich komme zum Katastrophenschutzgesetz. Dazu sage ich Ihnen: Ich freue mich auf die Debatten. Wir werden uns natürlich zunächst koalitionsintern dazu verständigen müssen, an welcher Stelle wir das Katastrophenschutzgesetz ggf. ändern. 

Dafür gibt es ganz verschiedene Ansatzpunkte, z. B. den Ansatzpunkt: Ändern wir etwas an den Zuständigkeiten? Ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen: Wir als Freie Demokraten haben an der grundsätzlichen Zuordnung der Zuständigkeiten, nämlich die Zuständigkeit beim Landrat vor Ort zu sehen, wenig auszusetzen. Man muss nicht von Anfang an das Innenministerium für im Katastrophenfall zuständig halten. 

Oder wer ruft den überhaupt aus?

Aber wir müssen auch schauen, welche Erfahrungen es gibt und wie wir eine bessere Vernetzung hinbekommen können, z. B. wenn ein Hochwasser aus Sachsen den Landkreis Anhalt-Bitterfeld als ersten trifft. Wie können wir weitere Kreise schon mit vorbereiten, in eine Vorstufe gehen, damit sie sofort einsatzfähig sind, wenn das Wasser kommt? Auch dabei wäre der Informationsaustausch, auch mit dem Innenministerium sehr hilfreich. Zuständigkeiten, das ist ein Punkt, über den wir sicherlich auch emotional streiten werden.

Darüber hinaus sage ich Ihnen auch: Ja, ich bin bei Ihnen, dass wir versuchen müssen, die Frage der Einsatzkräfte oder der Mitglieder in den Hilfsorganisationen besser zu regeln. Ich will aber an dieser Stelle schon auf mögliche Auswirkungen hinweisen. Wir haben heute schon teilweise Schwierigkeiten mit Arbeitgebern, wenn Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr zum Einsatz müssen. Manche Arbeitgeber sind mehr bereit, manche sind weniger bereit, genau solche Mitarbeiter einzustellen, die dann schnell einmal wegmüssen. Wenn wir das jetzt noch ausweiten, ist die Gefahr größer. Das soll uns nicht abschrecken. Deshalb müssen wir darüber reden.

Ich weiß, Herr Erben, Sie haben uns schon Vorschläge unterbreitet, genauso wie die Hilfsorganisationen uns schon Vorschläge gemacht haben. Darüber müssen wir reden. Wir müssen ehrlich und offen miteinander reden, damit wir an der Stelle zu einer Lösung kommen, die für alle trägt und die dazu beiträgt, dass der Katastrophenschutz in Sachsen-Anhalt gewährleistet ist.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich komme zu meinem letzten Punkt. Die Ausrüstung und Ausstattung ist das Elementare. Jeder Gesetzestext ist nur so gut, wie er im Vollzug - wir hoffen beim Katastrophenschutzgesetz, dass es eigentlich nicht in den Vollzug geht - am Ende auch anwendbar ist. Deshalb müssen wir sicherstellen, dass wir genügend freiwillige Helfer im Katastrophenschutz haben. Auch dort haben die Hilfsorganisationen Nachwuchsprobleme.

Wir müssen die Ausstattung sicherstellen. Da ist der Bund gefragt, da sind wir als Land gefragt. Da haben wir in den vergangenen Jahren eine ganze Menge erreicht, auch für unsere Feuerwehren. Und trotzdem müssen wir - ich schaue gerade nach oben - mit Blick auf die Einsatzleitzentralen usw. in den nächsten Jahren natürlich noch mehr machen.

All das, was gemeinsam geht, sollte auch im Interesse des Landes begleitet werden mit den Kommunen, auch wenn es eine kommunale Aufgabe ist. Damit sollten wir die Kommunen nicht allein lassen, sondern sie eher begleiten. Es geht nur um die Frage, ob das Land an der Stelle auch ein Stück weit behilflich sein kann.

Wir werden - das kündige ich jetzt schon an; das hat mein Fraktionsvorsitzender, Herr Silbersack, bereits in der Haushaltdebatte gemacht - die Kommunen weiterhin unterstützen, z. B. dadurch, dass wir ihnen einen höheren Anteil aus der Feuerschutzsteuer zur Verfügung stellen werden, weil sie dann bei kleineren Sachen, auch bei der Frage der Ausrüstungserneuerung usw., mehr machen können und nicht ständig sagen, es reicht nicht, das Land muss ein Förderprogramm machen.

Wenn die Kommunen in eigener Verantwortung mehr Mittel für den Brand- und Katastrophenschutz haben, werden sie diese auch verantwortungsvoll einsetzen können. Dafür werden wir uns in den Haushaltsberatungen einsetzen.

Ich freue mich auf die weitere Debatte zum Katastrophenschutz und gehe davon aus, dass wir Ihnen als Landtag im nächsten Jahr einen Gesetzentwurf, dann wahrscheinlich nicht der Landesregierung, sondern der Fraktionen vorlegen können, in dem wir unsere konkreten Änderungsbedarfe für das Parlament darstellen können, um dann in die Debatte zu gehen. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der FDP, bei der CDU und bei der SPD)


Vizepräsident Wulf Gallert: 

Herr Kosmehl, Herr Roi hat eine Frage. Wollen Sie die beantworten?


Guido Kosmehl (FDP): 

Ich bemühe mich.


Vizepräsident Wulf Gallert: 

Dann, Herr Roi, können Sie sie stellen. Bitte.


Daniel Roi (AfD): 

Vielen Dank, es ist nur eine kurze Frage. - Sie haben am Ende gesagt, dass Sie mit Ihrem Kollegen Fraktionsvorsitzenden dafür sind, die Mittel aus der Feuerschutzsteuer zu erhöhen. Ich habe den Entwurf des Landeshaushaltes gelesen, über den wir jetzt diskutieren. Darin stehen Mittel in Höhe von 3 Millionen €, so wie es die Untergrenze im Brandschutzgesetz vorsieht. Wollen Sie das jetzt noch erhöhen?

Zur Erinnerung: Wir waren vor ein paar Jahren schon einmal bei 5 Millionen €. Ich kann jetzt nicht sehen, wo da jetzt mehr ist. Können Sie das noch mal kurz erläutern?


Vizepräsident Wulf Gallert: 

Sie haben das Wort.


Guido Kosmehl (FDP): 

Ja, das mache ich sehr gern, Herr Roi. Wenn Sie mir in den letzten Jahren und auch in der Haushaltsdebatte aufmerksam zugehört hätten, wüssten Sie zwei Dinge. Erstens, diese Koalition aus CDU, SPD und FDP hat im Koalitionsvertrag festgelegt, dass wir die Mittel aus der Feuerschutzsteuer für die Kommunen anheben werden. Die betragen seit Jahren 3 Millionen €. Das ist die Mindestgrenze aus dem Brandschutzgesetz.

Unser Vorschlag ist, dass wir im kommenden Jahr, also 2024, einsteigen, diesen Anteil zu erhöhen. Als diese round about 3 Millionen € eingeführt wurden, lagen die Landeseinnahmen aus der Feuerschutzsteuer bei, glaube ich, etwas mehr als 9 Millionen €. Sie werden im nächsten Jahr auf 18 Millionen € steigen. Ich finde, es ist jetzt der Zeitpunkt, den Kommunen mehr Mittel aus der Feuerschutzsteuer zu geben, neben den anderen Teilen, die das Land bereits aus der Feuerschutzsteuer auch noch finanziert, bspw. die Fahrzeugbeschaffung usw.

Aber wir wollen den Kommunen konkret mehr Mittel zur Verfügung stellen. Deshalb werden wir, das haben wir angekündigt, einen Haushaltsänderungsantrag in die Beratung mit unseren Freunden der Koalition bringen. Und ich bin mir sicher, dass wir als Koalition    

(Zuruf von Daniel Roi, AfD)

- Die Haushaltsberatungen, Herr Roi, erfolgen im Parlament. Die Regierung macht einen Entwurf und wir haben eigene Schwerpunkte. Einer der Schwerpunkte der Freien Demokraten in diesem Jahr ist z. B. an der Stelle mehr Mittel einzustellen. Ich weiß nicht, ob Ihnen das die Kolleginnen und Kollegen aus dem Innenausschuss gesagt haben; da ist es erwähnt worden. Das Innenministerium hat für die mittelfristige Finanzplanung in den kommenden Jahren eine Steigerung angekündigt, aber beginnend erst ab 2025. Wir würden gern schon im Jahr 2024 anfangen, um den Kommunen mehr Mittel zur Verfügung zu stellen.


Vizepräsident Wulf Gallert: 

Gut, Herr Kosmehl. Das haben wohl jetzt alle verstanden.-