Rüdiger Erben (SPD): 

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Betreuung und Versorgung der Opfer von Gewalttaten ist eine Aufgabe, die die Politik, in unserem Fall die Landespolitik, gar nicht ernst genug nehmen kann; denn für einen Sozialstaat ist die umfassende Betreuung der betroffenen Personen unerlässlich.

Mit dem Opferentschädigungsgesetz besitzen wir in der Bundesrepublik insgesamt ein gutes gesetzliches System der Unterstützung. Es bringt aber wenig, wenn die Opfer von Gewaltstraftaten gar nichts von den Möglichkeiten des Opferentschädigungsrechtes wissen. Polizei und Justiz sind bereits jetzt dazu angehalten, entsprechende Hinweise an die Opfer weiterzugeben. Der soziale Dienst der Justiz hilft darüber hinaus auch aktiv bei der Opferbetreuung. 

Dennoch halten wir eine Überprüfung der Öffentlichkeitsarbeit rund um das Opferentschädigungsgesetz für sinnvoll, da die Zahl der Antragsteller - das ist bereits thematisiert worden - auffallend und sehr niedrig ist. Ebenso halten wir es als Sozialdemokraten für sinnvoll, nachzufragen, welche Gründe ansonsten ein Opfer von der Beantragung der Entschädigungsleistung abhalten könnten. Es geht insbesondere um die bürokratischen Hürden.

Gleichzeitig wollen wir überprüfen, welche Auswirkungen die Änderungen im Opferschutzrecht, die ab dem kommenden Jahr in Kraft sein werden, haben werden. Eine Evaluierung bereits nach sechs Monaten nach dem Inkrafttreten des SGB XIV mag zwar recht früh angesetzt sein. Aber es ist manchmal einfacher, Probleme frühzeitig zu erkennen, anstatt später fest eingefahrene Prozesse wieder ändern zu müssen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Regierungskoalition steht zu einer breiten Unterstützung der Kriminalitätsopfer. Wir wollen, dass die Opferentschädigung effektiv und unbürokratisch wirken kann. Mit den im Antrag beschriebenen Maßnahmen stellen wir eben das sicher. Ich bitte Sie deswegen um Zustimmung zum Antrag der Koalitionsfraktionen.

(Zustimmung bei der SPD und von Guido Kosmehl, FDP)