Juliane Kleemann (SPD): 

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich bin dem Minister sehr dankbar dafür, dass er an dieser Stelle noch einmal deutlich gemacht hat, dass Gründlichkeit vor Schnelligkeit geht. Es nützt uns kein Gesetz, das nicht handhabbar ist, das vor Ort nicht schnell zeigt, dass die Investition in erneuerbare Energien etwas ist, wovon die Menschen etwas haben. Insofern ist es wichtig, dass wir genau überlegen, wie unser Gesetz gebaut werden kann, damit es ausgiebig genutzt wird und seine Wirkung relativ schnell entfalten kann. 

Wir haben uns im Koalitionsvertrag - diese Formulierung haben möglicherweise vielen von Ihnen im Vorfeld dieser Debatte noch einmal gelesen - auf Folgendes verständigt:

„Erneuerbare Energien müssen zur Bürgerenergie weiterentwickelt werden. Vor Ort erzeugter Strom muss für die Bürgerinnen und Bürger vor Ort kostengünstiger zur Verfügung stehen, um die Akzeptanz gegenüber Biogas, Photovoltaik und Windkraft zu steigern.“

Wir als sozialdemokratische Fraktion haben uns im letzten Jahr im Rahmen eines Energietages mit der Frage der Akzeptanz des Ausbaus der erneuerbaren Energien beschäftigt. Frau Prof. Dr. Hübner von der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg hat uns in ihre Forschungen Einblick gewährt und hat das, was viele von uns wissen, noch einmal forschungstechnisch unterlegt, nämlich dass Menschen Wünsche äußern, die folgendermaßen lauten: Wir möchten frühzeitig und angemessen darüber informiert werden, dass und wo bei uns Windenergieanlagen errichtet werden sollen. Die Kommunen vor Ort können bei der Umsetzung von Windenergieprojekten mitgestalten. Kommunen im Umfeld der Anlagen wollen finanziell spürbar von der Energieerzeugung profitieren. Anlagen im Wohnumfeld werden mindestens teilweise als Bürgerenergieprojekte umgesetzt. Man kann sich inhaltlich in die Projektumsetzung einbringen. 

Frau Prof. Dr. Hübner hat deutlich gesagt: Die Mär, dass die meisten Menschen gegen den Ausbau von erneuerbaren Energien sind, stimmt schlicht und ergreifend nicht. Aber diejenigen, die dagegen sind, sind einfach lauter als diejenigen, die dafür sind. 

Wir müssen mit einem Gesetz Vertrauen schaffen, das durch öffentliches Schlechtreden häufig torpediert wird. Und wir müssen es ermöglichen, dass eine finanzielle Beteiligung vor Ort schnell spürbar wird und dass eine Wertschöpfung vor Ort entsteht. 

Die Regelung, die es in § 6 EEG hierzu gibt - der Kollege von der CDU hat das bereits zitiert - lautet wie folgt:

    „Anlagenbetreiber sollen Gemeinden, die von der Einrichtung ihrer Anlage betroffen sind, finanziell beteiligen. Zu diesem Zweck dürfen folgende Anlagenbetreiber den Gemeinden, die von der Errichtung ihrer Anlage betroffen sind, Beträge durch einseitige Zuwendungen ohne Gegenleistung anbieten […]“

Das „sollen“ ist schon einmal nicht schlecht, aber es muss ein „müssen“ werden. Daran arbeitet unser Energieministerium unter Führung des Ministers Prof. Dr. Willingmann seit geraumer Zeit. Die Kritik daran hören wir sehr wohl. Wir alle möchten, dass es schnell geht. Aber ich sage an dieser Stelle noch einmal: Gründlichkeit geht vor Schnelligkeit. 

(Zuruf von Wolfgang Aldag, GRÜNE)

Es ist wichtig und richtig, dass wir zwei Dinge im Blick haben. Erstens. Kriegen wir es rechtssicher hin, dass auch Altanlagen in diese Beteiligung aufgenommen werden? Zweitens. Wie kriegen wir es hin, dass das Geld aus den Einnahmen der erneuerbaren Energien nicht automatisch für das Schließen anderer Haushaltslöcher genutzt werden muss? Es ist sicherlich eine interessante Frage, wie wir das hinbekommen. Deswegen freue ich mich darauf, wenn wir hier im Parlament in absehbarer Zeit den Gesetzentwurf aus dem Ministerium vorgelegt bekommen und dann in den Ausschüssen ausführlich darüber diskutieren werden. Auf diese Debatte freue ich mich; sie ist notwendig. Mit einem substanziellen Gesetzentwurf ist uns allemal mehr geholfen als mit einem schnellen Gesetzentwurf. - Vielen Dank. 

(Beifall bei der SPD - Marco Tullner, CDU: Sehr gut!)


Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:

Frau Kleemann, es gibt eine Nachfrage von Herrn Lange. Möchten Sie diese zulassen? - Bitte, Herr Lange. 


Hendrik Lange (DIE LINKE): 

Frau Kleemann, Sie haben darauf hingewiesen, dass ein Gesetzentwurf vor Ort handhabbar sein muss. Können Sie mir sagen, was mit unserem Gesetzentwurf vor Ort nicht handhabbar ist?

(Matthias Büttner, Staßfurt, AfD: Alles! - Lachen bei der AfD)


Juliane Kleemann (SPD): 

Das kann ich Ihnen     Nein, das kann ich nicht. Ich muss ehrlich sein: Das kann ich nicht.