Wolfgang Aldag (GRÜNE): 

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Meine Damen und Herren! Der ambitionierte Ausbau der erneuerbaren Energien ist eine zentrale Säule der Energie- und Klimapolitik aller Bundesländer und bildet die Grundlage für eine sichere, unabhängige und bezahlbare Energieversorgung auch im Land Sachsen-Anhalt mit seinen energieintensiven Industriestandorten. 

Mit der Neufassung des § 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes sowie der Einführung des Wind-an-Land-Gesetzes hat der Bundesgesetzgeber auf das dringende Ausbauerfordernis reagiert. Die Beschleunigung der Genehmigung und der Realisierung ist neben der zeitnahen Ausweisung und Bereitstellung der notwendigen Flächen für den Ausbau der Windenergie von zentraler Bedeutung. 

Ich denke, wir alle sind uns einig. Das zeigen die verschiedenen Gesetzentwürfe, die derzeit in vielen Bundesländern unter verschiedenen Regierungskonstellationen in Arbeit sind. Wir alle - das zeigt auch diese Diskussion - wollen, dass die Menschen in unmittelbarer Nähe von Windrädern und PV-Parks von diesen in Zukunft finanziell wesentlich mehr profitieren. Welchen Weg man dabei geht - dazu gibt es sicherlich unterschiedliche Ansätze - und welche Möglichkeiten es gibt, zeigen die Gesetzentwürfe aus - in Mecklenburg-Vorpommern und in Brandenburg sind bereits Gesetze verabschiedet worden - Nordrhein-Westfalen und Thüringen sowie dieser uns jetzt vorliegende Gesetzentwurf. 

Ich will so schnell wie möglich im Ausschuss darüber diskutieren und den Gesetzentwurf zur zweiten Lesung ins Plenum bringen, damit das Gesetz dafür sorgen kann, die Gemeindekasse zu füllen. 

Unverständlich ist deshalb, weshalb wir in Sachsen-Anhalt seit vielen Monaten mit der Ankündigung des Ministers vorliebnehmen müssen und in der Sache scheinbar nichts vorangeht. Ich schaue dabei neidisch auf Nordrhein-Westfalen, wo unter einer schwarz-grünen Regierung ein Beteiligungsgesetz - übrigens mit Druck vonseiten der SPD - ohne Weiteres möglich war und schnell auf den Weg gebracht werden konnte. 

Es wäre nun sicherlich sinnvoll, diesen Antrag bereits heute in die zuständigen Ausschüsse zu überweisen, ein Fachgespräch zu führen, um nicht weitere kostbare Zeit zu verlieren. In dem Prozess können dann der Minister oder die Koalitionsfraktionen ihren Gesetzentwurf einbringen. Am Ende kommen wir gemeinsam und vor allen Dingen zeitnah zu einem Gesetz, welches die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger beim Ausbau der erneuerbaren Energien ermöglicht und damit die Akzeptanz für den Bau von Windenergie- und Fotovoltaikanlagen deutlich steigert. 

Es gibt einige Punkte, die für uns wichtig sind. Wir denken, dass bereits der Titel des Gesetzes deutlich machen sollte, worum es geht. Sowohl die Kommunen als auch die Bürgerinnen und Bürger vor Ort sollen unmittelbar von den Erträgen aus Wind- und Solarparks profitieren. Das könnte bereits im Titel erkennbar sein. 

Wir wollen, dass die Zweckbindung der Einnahmen in den Kommunen nicht nur infrastrukturelle Projekte, sondern auch kulturelle und soziale Veranstaltungen und Projekte umfasst, die das Gemeinschaftsleben bereichern. Wir schlagen vor, die Möglichkeit einer Direktstromvermarktung für Bürgerinnen und Bürger einzuführen und Anreize für Bürgergenossenschaften und Crowdfundingkampagnen zu schaffen. So können die Menschen direkt von den Erträgen profitieren. Auch Anlagen, die nicht durch das EEG gefördert werden, sind fester Bestandteil der Energiewende und sollten im Beteiligungsgesetz berücksichtigt werden. 

Meine Damen und Herren! Ich kann es heute kurz machen. Ich sage es noch einmal: Wenn wir heute das politische Theater weglassen, wer wann wie den Gesetzentwurf einreicht und wer der Erste war, dann könnten wir heute den Gesetzentwurf in die Ausschüsse überweisen und eine Anhörung durchführen. Dann könnte schon im Jahr 2024 der Standortvorteil der erneuerbaren Energien die Kassen in den ländlichen Räumen füllen. - Herzlichen Dank. 

(Beifall bei den GRÜNEN)