Petra Grimm-Benne (Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung):

Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. - Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weitere Vorschriften bekanntermaßen beschlossen.

Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, zu einem verbesserten Gesundheitsschutz beizutragen, die cannabisbezogene Aufklärung und Prävention wie auch den Kinder- und Jugendschutz zu stärken sowie den illegalen Markt für Cannabis, insbesondere durch eine kontrollierte Abgabe, einzudämmen. Zum Schutz von Konsumentinnen und Konsumenten soll vor allem die Weitergabe verunreinigter Substanzen verhindert werden.

Meine Damen und Herren Abgeordnete! Der Gesetzentwurf wurde dem Bundesrat für den sogenannten ersten Durchgang zugeleitet. Am 13. September 2023 befassten sich erstmals verschiedene Ausschüsse des Bundesrates, wie der Ausschuss für Gesundheit sowie der Ausschuss für Frauen und Jugend mit dem Gesetzentwurf. Die dort erarbeiteten Stellungnahmen werden aller Voraussicht nach Gegenstand der Plenarsitzung des Bundesrates am 29. September 2023 sein.

Ich gehe davon aus, dass von der Möglichkeit einer Länderstellungnahme im Rahmen des Bundesratsverfahrens hinreichend Gebrauch werden wird, weil einige Punkte des Gesetzentwurfes durchaus kritisch hinterfragt werden müssen.

So werden etwa laut Gesetzentwurf zahlreiche Aufgaben auf Länder und Kommunen zukommen, für die es bislang keinerlei erkennbar ausreichenden finanziellen Ausgleich durch den Bund geben soll. Damit meine ich neben der Suchtprävention bspw. finanzielle Mittel für intensive Kontroll- und Vollzugstätigkeiten. Auch ist noch nicht klar, wer die an verschiedenen Stellen erwähnte sogenannte zuständige Behörde sein soll. Möglicherweise muss diese zumindest benannt und ebenfalls finanziert werden. Der deutsche Landkreistag und diverse andere haben bereits darauf hingewiesen.

Meine Damen und Herren Abgeordnete! Aus suchtfachlicher Sicht - das sehen alle Länder ähnlich - bedarf es nach wie vor eines umfassenden Konzeptes zur Prävention. Dieses sollte weitere konkrete Maßnahmen zum Jugend- und Gesundheitsschutz sowie gezielte Präventionsberatungs- und Hilfsangebote abbilden und ebenso neue Angebote beinhalten.

Meine Damen und Herren Abgeordnete! Die Landesregierung wird sich mit dem Gesetzentwurf im Rahmen des Bundesratsverfahren genau auseinandersetzen, sowohl mit den Vorteilen, die eine geregelte Abgabe von kontrollierten Cannabis bietet, als auch mit den Risiken.

Meine Damen und Herren! Sie wissen, es gilt das Strucksche Gesetz, wonach kein Gesetz sowohl den Landtag als auch den Bundestag so verlässt, wie es hereingekommen ist. Ich bin selbstverständlich gerne bereit, zum geeigneten Zeitpunkt darüber im Sozialausschuss zu berichten. - Herzlichen Dank.

(Zustimmung bei der SPD und von Angela Gorr, CDU)