Tagesordnungspunkt 30

Beratung

Kampf allen Drogen - Kontrollverlust stoppen - Legalisierung von Cannabis verhindern

Antrag Fraktion AfD - Drs. 8/3048


Einbringen wird den Antrag Herr Zietmann. - Herr Zietmann, bitte.


Felix Zietmann (AfD):

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Meine Damen und Herren! Der Cannabis-Gesetzentwurf aus dem Hause Karl Lauterbachs ist vom Bundeskabinett unverändert gebilligt worden und wird nun zur Beschlussfassung in den Bundestag eingebracht. Das Gesetz soll nach Karl Lauterbachs Plan Anfang 2024 in Kraft treten. Die heftige Kritik aus medizinischen, juristischen, polizeilichen und suchtpräventiven Kreisen wurde vom Tisch gewischt, weil der Koalitionsfriede der Ampel über allem stand. Ich komme darauf zurück.

Im Kern sieht der Gesetzesentwurf für Erwachsene einen straffreien Besitz von bis zu 25 g Cannabis und den Anbau von bis zu drei Cannabispflanzen im privaten Bereich vor. Bisher galt für die meisten Bundesländer lediglich, dass beim Auffinden einer geringen Menge von weniger als 6 g Cannabis das Verfahren eingestellt wurde.

Daneben sollen künftig Anbau und Abgabe privatrechtlich organisiert werden. Sogenannte Anbauvereinigungen mit bis zu 500 Mitgliedern sollen bis zu 25 g täglich an ihre Mitglieder abgeben dürfen. Die maximale monatliche Abgabemenge soll 50 g pro Person betragen. Für Heranwachsende im Alter von 18 bis 21 Jahren beträgt die Monatsration 30 g Cannabis.

Diese Abgaberegeln in der Praxis zu überprüfen ist unmöglich. Wird bei einer Kontrolle Cannabis entdeckt, kann dessen Herkunft nicht nachvollzogen werden. Es bleibt unklar, ob das Cannabis der Marke „Eigenanbau“ ist, ob es aus dem individuellen Monatskontingent des Anbauvereins stammt oder eben doch vom Schwarzmarkt. Auch ob der Konsument innerhalb der jetzt zugestandenen Mengengrenzen bleibt, ist nicht nachprüfbar. Ebenso wird es bei Wohnungsdurchsuchungen künftig erhebliche Beweisschwierigkeiten geben, wenn es darum geht, aufgefundene Cannabispflanzen bei mehreren und wechselnden Bewohnern überhaupt zuzuordnen.

Der Deutsche Richterbund, der auch Staatsanwälte repräsentiert, befürchtet in seiner Stellungnahme vom Juli zum Cannabis-Gesetzentwurf, die Ausweitung des illegalen Marktes und ungewollte drogenpolitische Folgen für das angrenzende Ausland. Die Tatsache nämlich, dass Dealer polizeiliche Ermittlungen leicht austricksen können, schafft einen Anreiz dafür, im Schwarzhandel noch aktiver zu werden, weil quasi eine polizeiliche Verfolgung nicht möglich ist. Das zieht Dealer aus Nachbarländern ebenso an wie Konsumenten. Dann sprechen wir nicht mehr von Einzeltätern, sondern dann haben wir es mit organisierter Rauschgiftkriminalität zu tun.

(Guido Kosmehl, FDP: Die ist schon da!)

Diese Kriminalität wird sich dann viel einfacher in Europa ausdehnen. Das betrifft dann auch Länder, die selbst nicht daran denken, den deutschen Weg der Aufweichung in der Drogengesetzgebung mitzugehen.

Bundesgesundheitsminister Lauterbach pries in der „Süddeutschen Zeitung“ seinen Gesetzentwurf als ein Modell für Europa an. Ob er dabei an die vom Deutschen Richterbund beschriebenen Folgewirkungen gedacht hat, lasse ich einmal offen.

Anreize zur Ausweitung des Cannabiskonsums sollen nicht geschaffen werden, heißt es im Gesetzentwurf auf der Seite 70. Das halte ich für naiv und ignorant. Natürlich steigert die Freimenge von 25 g pro Person und der begrenzte legale Eigenanbau die Verfügbarkeit von Cannabis erheblich.

Zwangsläufig wird dadurch der Cannabiszugang für Jugendliche erleichtert. Wenn Eltern und Verwandte im Anbauverein ihre Monatsration nicht ordnungsgemäß verwahren und die Kippe des Joints nicht rückstandslos entsorgen, wenn die Cannabispflanze nicht in einem unzugänglichen, verschlossenen Gewächshaus steht, dann ist der Zugang für Kinder und Jugendliche in der Praxis quasi frei. Ein echtes Kontrollregime gewährleistet der Gesetzentwurf nicht; so werden Anbau- und Verwahrungsverstöße Zufallsfunde sein.

Ist die Konsumschwelle abgesenkt, dann sinkt bei Jugendlichen auch das Einstiegsalter. Wenn Kiffen auch noch cool ist, weil die Erwachsenen das auch so machen und dabei gute Laune bekommen, dann haben Sie die akzeptable Freizeitdroge als Massenphänomen. Das fangen Sie an den Schulen auch mit den besten Präventionskampagnen nicht mehr ein. Niemand wird mir Herr der Lage sein.

Die Freimenge von einem Eigenverbrauch von 25 g Cannabis pro Person und pro Monat übersteigt bei weitem den gelegentlichen Konsum, von dem im Gesetzentwurf die Rede ist; sondern wäre bei einem Verbrauch der gesamten Menge, auch bei niedrigeren THC-Werten, ein klares Suchtverhalten. Man muss sich vor Augen halten, dass nur eine ausgewachsene Cannabispflanze eine Ernte von mehr als 25 g einbringt.

Interessant ist, dass der Bundesgesundheitsminister Lauterbach, obwohl er vom Modell für Europa schwärmt, wenn man das dem „Spiegel“ glauben darf, persönlich Gegner dieses Gesetzentwurfs aus dem eigenen Hause war. Aber der Koalitionsvertrag muss eben umgesetzt werden.

Als Arzt weiß er, dass verbreiteter Cannabiskonsum einen gesundheits- und rechtspolitischen Sprengstoff darstellt und enorme Folgewirkungen hat. Nach einer Studie des Robert-Koch-Instituts aus dem Jahr 2010 hat etwa 1 % der Bevölkerung eine Disposition für Schizophrenie. Bei drogenfreier Lebensführung haben diese Menschen gute Chancen, dass sich diese Disposition nicht zum Krankheitsbild ausformt.

Der Konsum von Cannabis führt bei dieser Personengruppe zu Psychosen mit paranoiden Wahnvorstellungen, die bei Abhängigkeit sehr leicht in chronischer Schizophrenie münden können. Bei einem schizophrenen Schub sind schwerste Straftaten bis hin zum Amoklauf möglich. Bei diagnostizierter Schizophrenie sind die Täter im strafrechtlichen Sinne schuldunfähig. Das und auch der zu erwartende Anstieg bei Straßenverkehrsdelikten unter dem Einfluss von Cannabis machen die Aufweichung des Betäubungsmittelrechts so brandgefährlich für die Allgemeinheit und wird - das sage ich an dieser Stelle voraus - Menschenleben kosten.

Bitte erinnern Sie sich zwei Jahre zurück, als wir uns alle in diesem Hohen Hause gegenübersaßen und Sie große Teile der Bevölkerung zu Hause eingesperrt haben, um sie angeblich vor dem Coronavirus zu schützen. Jeder, der ihre Maßnahmen infrage gestellt hat, wurde von Ihnen dafür verantwortlich gemacht, wenn Menschen an oder wie es meistens war mit dem Virus verstarben. Bis heute wird diese Zeit nicht angemessen aufgearbeitet, aber ihre wilden und wüsten Anschuldigungen, haben Sie ohne fundierte Nachweise in den Raum geworfen.

Ich fordere Sie alle in diesem Hohen Hause auf, jetzt auch diese Energie in den Kampf gegen die Cannabislegalisierung zu stecken.

(Beifall bei der AfD - Zuruf von Sebastian Striegel, GRÜNE)

Denn in diesem Fall spielt die Bundesregierung tatsächlich mit den Leben von Menschen. In seiner aktuellen Fassung ist der Cannabis-Gesetzentwurf kein zustimmungspflichtiges Gesetz. Trotzdem kann Sachsen-Anhalt im Interesse unser aller Sicherheit und der Gesundheit vieler im Bundesrat tätig werden. Die Handhabe dazu bietet Artikel 77 des Grundgesetzes. Die Landesregierung kann die Chance nutzen, im Wege des Einspruchs nach Artikel 77 Abs. 3 des Grundgesetzes, das Gesetz in den Bundestag zurück zu überweisen und stünde damit nicht allein.

Denn auch Niedersachsen sieht das geplante Cannabis-Gesetz kritisch. Die dort zuständige Innenministerin Behrens äußerte gegenüber dem NDR die Hoffnung auf eine Änderung. Das, meine Damen und Herren, ist ein Anknüpfungspunkt, um in Abstimmung mit anderen Landesregierungen mindestens bei den Überwachung- und Kontrollvorschriften nachzuschärfen. Das könnte ein Weg sein, das Schlimmste zu verhindern.

Zum Schluss möchte ich noch betonen, dass wir weiterhin die rezeptpflichtige Abgabe von Cannabisprodukten nach medizinischer Indikation an Schmerzpatienten für den richtigen Weg halten, und dies nicht infrage stellen wollen.

(Guido Kosmehl, FDP: Aha!)

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)