Kathrin Tarricone (FDP):

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Als Landesgesetzgeber haben wir keine Handhabe, um Sachsen-Anhalt die Klimaneutralität vorzuschreiben. 

(Sebastian Striegel, GRÜNE: Was?)

Die Kompetenzen für die Anknüpfungspunkte im Immissionsschutzrecht und das Recht in der Wirtschaft liegen unbestritten beim Bund. Alles andere wäre auch sachwidrig, weil gerade der Klimaschutz ein Thema ist, das nur erfolgsversprechend angegangen werden kann, wenn möglichst global und eben nicht kleinräumig gehandelt wird.

Sachsen-Anhalt unterliegt aber als Teil der Bundesrepublik, ohne Frage, der nationalen, europäischen und internationalen rechtlichen Verpflichtung zur Erreichung der Klimaneutralität bis zum Jahr 2045 bzw. 2050. Ein Landesklimaschutzgesetz würde daran nichts ändern.

Passenderweise kommen wir an diesem Punkt zu dem, was im Antrag der GRÜNEN trotzdem bemerkenswert ist, nämlich zu den Fragen, die sich im Antragstext gerade nicht finden. Die LINKEN haben hierzu im Mai einen Antrag für ein ebenfalls fragwürdiges CO2-Budget des Landes eingebracht. Die LINKEN hatten aber wenigstens den Mut, ein Datum für die CO2-Neutralität zu nennen. 

Mut sage ich deshalb, weil sie offenbar dazu bereit sind, ohne Rücksicht auf den Wohlstand in unserem Land, alle wirtschaftlichen Aktivitäten zum Jahr 2035 zu beenden,

(Hendrik Lange, DIE LINKE: Völliger Quatsch!)

die nicht klimaneutral sind. Angesichts der Erfahrung mit dem Niedergang der DDR-Wirtschaft finde ich es jedenfalls ausgesprochen mutig, für den notwendigen Transformationsprozess eine Frist von lediglich einem Duzend Jahren anzusetzen. Dass das ein Modell ist, das weltweit nachgeahmt werden wird, würde ich bezweifeln.

(Zustimmung bei der FDP und von Sandra Hietel-Heuer, CDU)

Die GRÜNEN erklären uns in der Begründung zwar etwas von einem bis zum Jahr 2030 aufgebrauchten CO2-Budgets, die Konsequenz daraus überlassen sie hingegen großzügig der Landesregierung. Ebenso soll sich die Landesregierung überlegen, welche Maßnahmen überhaupt klimaschutzgesetzlich zu verankern wären.

Es ist bekannt, dass wir Freien Demokraten die Ausweitung des bereits funktionierenden Emissionshandels sektoral, aber auch geografisch für den kosteneffizientesten und damit letztlich für den sozialsten Weg zur Klimaneutralität erachten.

(Zustimmung bei der FDP und von Sandra Hietel-Heuer, CDU)

Politisch gewünschte Einzelmaßnahmen können diesen marktwirtschaftlichen Mechanismus abschwächen oder gar konterkarieren. 

Im ZuKK-Prozess wurde allerdings auch deutlich, dass das Land durchaus etwas tun kann, um bestehende rechtliche Hürden aus dem Weg zu räumen. Im Bestehenden wollen wir Freien Demokraten Parallelstrukturen identifizieren und die Verständnisdickichte - wer wo was fördert und wo kann mit Fachwissen weitergeholfen werden - lichten. Aus unserer Sicht brauchen wir also nicht mehr Regelungen, sondern weniger, dafür aber effektive.

Darüber können wir gern im Ausschuss für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt diskutieren. 

(Zustimmung bei der CDU)