Tagesordnungspunkt 24

Beratung

a)    Einspruch des Mitgliedes des Landtages Oliver Kirchner nach § 80 Abs. 6 GO.LT gegen einen Ordnungsruf

Beschlussempfehlung Ältestenrat - Drs. 8/3071


b)    Einspruch des Mitgliedes des Landtages Ulrich Siegmund nach § 80 Abs. 6 GO.LT gegen einen Ordnungsruf

Beschlussempfehlung Ältestenrat - Drs. 8/3072


Die Berichterstattung übernimmt der Abg. Herr Kosmehl. - Herr Kosmehl, kommen Sie zum Pult.


Guido Kosmehl (Berichterstatter): 

Vielen Dank. - Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete des Landtages von Sachsen-Anhalt! Wir erinnern uns an die 43. Sitzung des Landtages am 2. Juni, als Herr Abg. Oliver Kirchner in der Debatte zu TOP 26 mit dem Titel „Wahlalter senken!“, Antrag Fraktion DIE LINKE in der Drs. 8/2684, in seinem Debattenbeitrag Folgendes ausführte - Zitat  :

„Solange wir - wie im Moment - Zustände wie in einer offenen Psychiatrie vorfinden, in der sich vermutlich schwere Fälle in Berlin auf der Regierungsbank wiederfinden, während sich der Nachwuchs auf die Straße klebt, lehnen wir solche Anträge natürlich vollumfänglich ab.“

- Zitat Ende.

In der darauffolgenden Sitzungsperiode, also in der 44. Sitzung des Landtages am 28. Juni 2023, belegte der sitzungsleitende Präsident Herr Gallert Herrn Abg. Oliver Kirchner bezüglich dieser Äußerung nachträglich nach § 80 Abs. 2 in Verbindung mit Absatz 5 unserer Geschäftsordnung im Hinblick auf die Diffamierung von Verfassungsorganen und von Personen, die sich hier nicht wehren können, mit einem Ordnungsruf.

Mit Schreiben vom 30. Juni 2023 erhob Fraktionsvorsitzender Kirchner fristgemäß gegen den Ordnungsruf Einspruch.

Der Ältestenrat ist nach § 80 Abs. 6 Satz 2 der Geschäftsordnung des Landtages berufen, über den Einspruch zu beraten und dem Landtag eine Entscheidung zu empfehlen.

Der Ältestenrat hat in der vergangenen Woche in der 24. Sitzung den Einspruch in öffentlicher Sitzung behandelt. Seitens der AfD wurde vorgebracht, ordnungswidriges Verhalten läge nicht vor.

Der Ältestenrat hat den Einspruch mit 10 : 3 : 0     Stimmen, vorliegend in der Drs. 8/3071, zurückgewiesen.

(Christian Hecht, AfD: Das überrascht nicht!)

Zu Punkt b). Dem Einspruch des Abg. Siegmund liegt folgender Sachverhalt zugrunde: In der 46. Sitzung des Landtages am 30. Juni 2023 bei der Beratung über den TOP 32 - Bundesgartenschau 2035 - Stadt Dessau-Roßlau bei der Bewerbung unterstützen -, Antrag Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drs. 8/2815, verabschiedete sich die nunmehr ehemalige Abg. Christina Buchheim vom Landtag und kam auf ein unschönes Erlebnis mit Angehörigen der AfD-Fraktion beim Sommerfest 2018 zu sprechen.

(Zuruf von der AfD: Das war, als sie besoffen war!)

Als Fraktionsvorsitzender meldete sich daraufhin der Abg. Ulrich Siegmund zu Wort und stellte die Zurechnungsfähigkeit der Rednerin auf dem besagten Sommerfest in Abrede.

(Zustimmung bei der AfD) 

Herr Präsident erteilte daraufhin einen Ordnungsruf. Noch am selben Tag erhob Fraktionsvorsitzender Siegmund Einspruch und führte aus, die Voraussetzungen eines Ordnungsrufes lägen nicht vor. Es sei aus der Abfolge der Ereignisse ein zeitlicher Bezug nicht ohne Weiteres erkennbar.

Der Ältestenrat hat sich in der vergangenen Woche ebenfalls mit dem Einspruch in öffentlicher Sitzung befasst.

Seitens der AfD-Fraktion wurde der Einwand erhoben, Frau Buchheim habe ihre Abschiedsrede genutzt, um einen Vorfall aus der Vergangenheit wieder zur Diskussion zu stellen. Auch habe es sich bei den monierten Äußerungen um Zitate aus der „Mitteldeutschen Zeitung“ gehandelt. Ein diesbezüglicher Ordnungsruf sei nicht gerechtfertigt.

(Tobias Rausch, AfD: Richtig!)

Der Ältestenrat hat den Einspruch mit 10 : 3 : 0     Stimmen, vorliegend in der Drs. 8/3072, zurückgewiesen. 

(Frank Otto Lizureck, AfD: Das ist sehr ungewöhnlich!)

Sehr geehrte Damen und Herren! Bevor ich namens des Ältestenrates um Zustimmung zu den Beschlussempfehlungen bitte, möchte ich die Gelegenheit nutzen, um auf das Urteil des Landesverfassungsgerichts vom 21. August 2023 - LVG 20/22 - im Organstreit zwischen dem Präsidenten des Landtages und dem Abg. Tillschneider wegen eines im vorigen Jahr erteilten Ordnungsrufes hinzuweisen und darauf, dass das Landesverfassungsgericht diesen Ordnungsruf für rechtens erklärt und dabei ausgeführt hat - ich zitiere  :

Die Redefreiheit der Abgeordneten aus Artikel 41 Abs. 2 der Landesverfassung findet ihre verfassungsrechtlichen Schranken im Gebot, Ordnung, Würde und Ansehen des Landtages zu wahren.

(Zuruf von Tobias Rausch, AfD)

- Kollege Rausch, weiter führte das Verfassungsgericht aus:

Ordnung, Würde und Ansehen des Landtages 

(Zuruf von Tobias Rausch, AfD)

sind notwendige Bedingungen dafür, dass der Landtag seine verfassungsmäßige Funktion erfüllen kann. Sie sind deshalb Rechtsgüter mit Verfassungsrang.

(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP - Zurufe von der AfD)

Meine Damen und Herren! Ich bitte Sie um Zustimmung zu den vorliegenden Beschlussempfehlungen. - Vielen Dank. 

(Beifall bei der CDU, bei den LINKEN, bei der SPD, bei der FDP und bei den GRÜNEN – Zuruf von Tobias Rausch, AfD)


Vizepräsidentin Anne-Marie Keding: 

Ich habe Sie nicht verstanden, weil der Redner lauter war als Sie. Ich konnte nicht hören, was Sie monieren.

(Tobias Rausch, AfD: Ich habe gefragt, welchen Zusammenhang es zu dem Ordnungsruf von Herrn Tillschneider gibt!)

Der Ruf „zur Sache“ ist, wenn man vom Verhandlungsgegenstand abschweift - bitte  , wenn man vom Verhandlungsgegenstand abschweift. Herr Kosmehl hat über die Beschlussempfehlung des Ältestenrates berichtet. Das war seine Aufgabe.

(Zurufe von der AfD)

Wir kommen zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ältestenrates. 

(Tobias Rausch, AfD: So ein Schwachsinn; Sie biegen sich die Geschäftsordnung so, wie Sie sie gerade wollen!)

- Wieso?

(Tobias Rausch, AfD: Nicht wieso! Dazu habe ich gerade ausgeführt!)

- Herr Rausch, ich kann Sie gern zur Ordnung rufen. Das kann ich gern tun, wenn Sie meine Sitzungsleitung in der Form anzweifeln.

(Zustimmung bei der CDU - Tobias Rausch, AfD: Machen Sie das doch! - Weitere Zurufe von der AfD)

- Der Fraktionsvorsitzende hat jederzeit das Recht, sich zu äußern. Sie haben kein Recht, die Sitzungsleitung so anzuzweifeln. Sie können gern als Fraktionsvorsitzender sprechen, das sind Sie aber nicht, Herr Rausch. - Möchte der Fraktionsvorsitzende sprechen?


Oliver Kirchner (AfD): 

Nein. 


Vizepräsidentin Anne-Marie Keding: 

Er möchte nicht sprechen. 

(Zuruf von Tobias Rausch, AfD)