Jörg Bernstein (FDP):

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Zunächst zum ersten Teil des Beratungsgegenstandes, dem Masterplan zur Sicherung der Schulbildung und zur Bekämpfung des Lehrermangels.

Wie von den Vorrednern schon angemerkt wurde, haben wir im Finanzausschuss - ich bin auch Mitglied im Finanzausschuss - die vorläufige Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses geändert. Es ist letztlich ein Aushandlungsprozess. Ich sitze in zweifacher Rolle dort und argumentiere mit meinen Kollegen. Ich konnte mit der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses durchaus leben.

Was haben wir nämlich gemacht? - Wir haben bei dem weiteren Unterrichtspersonal das Wort „weiteres“ gestrichen. Denn wir müssen einfach auch einmal mit einem Blick in die Zukunft z. B. dafür Sorge tragen, dass wir die Digitalassistenten, die wir als eine Form des Unterstützungspersonals aus dem Corona-Sondervermögen finanzieren, ab dem Jahr 2027 aus dem regulären Kernhaushalt finanzieren müssen, wenn wir sie denn weiter behalten wollen. Die Aufgaben sind vorhanden. Aus dem Grunde erschien es mir durchaus angebracht zu sagen, dass Wort „weiteres“ zu streichen.

Zur Frage der Motivation älterer Lehrkräfte. Explizit war die Abminderungsstunde ab dem 62 Lebensjahr genannt. Ja, ich weiß, dass ein Hauptkritikpunkt von diesen Lehrkräften ist, dass man ihnen diese eine Stunde gestrichen hat bzw. die vorherige Anrechnung. Niemand verbietet dem Bildungsministerium, genau diesen Vorschlag zu machen. Der wird wahrscheinlich auch kommen; denn das wäre das erste, was mir einfallen würde. Aber wir haben letztlich die Möglichkeit gesehen, den Suchkorridor des Ministeriums ein wenig breiter aufzustellen. Das waren unsere Beweggründe.

(Zustimmung von Stefan Ruland, CDU)

Die besondere Motivation der Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst monetärer Art ist letztlich nicht herausgestrichen worden, sondern sie wurde ein wenig softer gestaltet, wie ich es einmal sagen will. Wir Freien Demokraten werden dieser Beschlussempfehlung zustimmen.

Jetzt zum Antrag der Kolleginnen und Kollegen der Fraktion der AfD. Ich hatte letztens Gelegenheit mit einer schulfachlichen Referentin zu sprechen, die für Sekundarschulen und Gemeinschaftsschulen zuständig ist. Es war mir eigentlich von Vornherein ein bisschen suspekt, weil ich auch die schulische Praxis kenne und weiß, wie man dort mit dem Thema Klassenzusammenlegung, zumindest kurzfristiger Art, umgeht. Sie hat mir den Erlass zur Unterrichtsorganisation geschickt. Darin steht eindeutig - das wurde schon erwähnt  , dass die Festlegung auf 28 Schüler pro Klasse ein Soll ist. „Soll“ heißt nicht, dass es nicht anders geregelt werden darf im Einvernehmen mit der Schulleitung und den entsprechenden Kollegen.

Andererseits sind dabei z. B. auch arbeitsschutzrechtliche Vorschriften zu beachten. Es ist darauf zu achten, dass die Raumgröße einen limitierenden Faktor darstellt. Es gibt im Regelfall nur eine Aula, also kann man nur für einen Klassenverband bzw. zwei machen. Das ist also nicht unbedingt die Lösung, die hierzu anzustreben ist.

Bei Grundschulen hätte man die Möglichkeit, die von uns ermöglichten kleinen Grundschulen mit einer Klassenfrequenz von 10 Schülern dichtzumachen. Ich möchte dann gern einmal die Eltern sehen, die bei Ihnen vor der Tür stehen und fragen würden: Was macht denn ihr dort?

Es gibt auch eine andere Variante. Ich habe schon diverse Schreiben von Eltern erhalten, in denen sie sich darüber beschweren, dass man gerade in der Grundschule Klassen zusammengelegt hat, also irgendwie beißt sich hier die    

(Tobias Rausch, AfD: Das war doch in den letzten 10 Jahren absehbar, wie das kommt!)

Zu Förderschulen, die auch von dieser von Ihnen festgemachten Unterrichtsversorgung von unter 90 % betroffen sind, kann man sich einmal die Statistiken ansehen. Dann ist, glaube ich, über den Punkt einer Klassenzusammenlegung eigentlich gar nicht zu reden. Das kann man einfach ausschließen.

In berufsbildenden Schulen, also in meinem Fachgebiet, war das gang und gäbe. Ich habe oftmals zwei Klassen immer hin und her von einem Raum zum anderen unterrichtet. Wir haben während Corona mit Videoübertragung von einem Raum zum anderen gearbeitet. All diese Sachen sind also möglich und werden auch mit hohem Engagement von den Kollegen umgesetzt.

Kurz und gut: Es braucht diesen Vorschlag nicht. Wir wollen uns darüber auch nicht irgendwo unterhalten, sondern wir werden ihn als Fraktion der Freien Demokraten ablehnen. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Zustimmung bei der FDP, bei der CDU und bei der SPD)