Tagesordnungspunkt 17

Erste Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verwaltungs- und Kontrollsysteme für den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums in Sachsen-Anhalt (GAP-Fördergesetz Sachsen-Anhalt - GAPFG-LSA)

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 8/3026


Einbringen wird den Gesetzentwurf Minister Herr Schulze.


Sven Schulze (Minister für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten):

Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn der Wissenschaftsminister sagt, wir sind ein attraktiver Wissenschaftsstandort, dann hat er vollkommen Recht. Aber wir sind genauso ein richtig tolles Agrarland und haben in Sachsen-Anhalt die besten und fleißigsten Bauern.

(Zustimmung bei der CDU - Kathrin Tarricone, FDP: Jawohl!)

Wir haben einige Dinge umzusetzen. Die Vizepräsidentin hat den Titel gerade vorgelesen. Es hört sich sehr kompliziert an, ist es zum Teil auch. Aber wir befinden uns in einer neuen EU-Förderperiode. Die Detaillierungen zum Antrags-, Kontroll- und Sanktionierungsverfahren liegen jetzt in die Kompetenz der Länder. Es ist ein Vorteil für uns, für unsere Bauern, dass wir am Ende die Kompetenz haben und die Vorschriften nach EU-Recht für die Abwicklung von Interventionen des ELER weggefallen sind.

Aber genau deshalb brauchen wir jetzt ein neues Gesetz. Das Land Sachsen-Anhalt hat jetzt einen Entwurf vorgelegt. Wir gehen mit dem neuen GAP-Fördergesetz voran. Ziel ist eine rechtssichere Durchführung der neuen Förderperiode und Verwendung der Fördermittel.

Der Gesetzentwurf verweist auf Bundesrecht, wo es für die Einheitlichkeit der Umsetzung nötig ist. Gleichzeitig wurden mehrere Verordnungsermächtigungen geschaffen, damit wir als Land flexibel auch auf künftige Rechtsänderungen, insbesondere des Bundes, reagieren können.

Wir haben auch dort, wo es möglich war, versucht, zu entbürokratisieren. Das ist immer ein großes Ziel der Politik: weniger Bürokratie. Ich will einmal ein Beispiel dafür nennen, was wir festgelegt haben: Rückforderungen sollen erst geltend gemacht werden, wenn der Betrag je Zahlungsantrag den Wert von 500 € übersteigt. Das heißt, bei kleinen Bagatellbeträgen unter 500 € werden wir keine direkten Rückforderungen mehr anstrengen.

Das sind also Maßnahmen, die zeigen, dass Bürokratieabbau, wenn man es wirklich will, an der einen oder anderen Stelle auch geht. Im Sinne der Landwirtinnen und Landwirte unseres schönen Bundeslandes sind erhebliche Vorgaben der Europäischen Union, aber der Bundesebene zu beachten. Ich werde mich aber an allen Stellen, wo es möglich ist, mit den Kolleginnen und Kollegen meines Ministeriums für die Erleichterungen einsetzen.

Ich freue mich auf sehr angeregte Diskussionen - Frau Präsidentin, zuhören  , im Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten. Dort machen wir das. Ich freue mich und bedanke mich für die Aufmerksamkeit. Liebe Kollegen, lassen Sie uns das diskutieren und umsetzen im Sinne unserer Landwirte. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der CDU und von Andreas Silbersack, FDP)


Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:

Vielen Dank, Herr Minister. - Er hat schon den federführenden Ausschuss genannt. Ich habe aber Signale bekommen, dass dieser Gesetzentwurf auch zur Mitberatung in den Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus überwiesen werden soll.

(Minister Sven Schulze: Das machen wir auch!)

Ist das der Fall? - Es wird genickt. Okay.