Chris Schulenburg (CDU):

Vielen Dank. - Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kollegen! Es ist ja nicht die erste Debatte, die wir heute zum Thema linke Gewalt in diesem Landtag führen.

(Sebastian Striegel, GRÜNE: Was war denn die erste?)

Was wir definitiv nicht brauchen, das ist ein Antrag von Ihnen, mit dem Sie die Landesregierung auffordern, die linke und gewaltbereite Szene in Sachsen-Anhalt in den Blick der Sicherheits- und Strafverfolgungsorgane zu nehmen.

(Oliver Kirchner, AfD, lacht)

Meine Erfahrung der letzten Jahre in Sachsen-Anhalt ist, dass die Polizei, der Verfassungsschutz, aber auch die kommunalen Ordnungsbehörden, die Versammlungsbehörden, alles Erdenkliche tun und alle gesetzlichen Möglichkeiten nutzen, um jegliche Form von Extremismus zu bekämpfen.

Die Verurteilungen in Dresden, die Sie in Ihrem Antrag ansprechen, machen doch deutlich, dass die Strafverfolgungsbehörden alles Notwendige getan haben, damit Linksextreme gerichtlich verurteilt werden konnten. Der Rechtsstaat hat funktioniert.

In einem Gerichtsverfahren sind alle be- und entlastenden Momente, alle Beweise zu wichten, und am Ende entscheidet ein unabhängiger Richter. Bei einigen Gerichtsverfahren würde ich mir auch härtere Strafen wünschen, aber die Unabhängigkeit der Justiz ist ein hohes Gut in unserer Verfassung.

Aussteigerprogramme, wie Sie sie in Ihrem Antrag anregen, gibt es sowohl von staatlichen als auch von privaten Organisationen. Sollte es einen Linken geben, der endlich zu der Einsicht gekommen ist, dass sein politisches Handeln nicht mehr zu seiner inneren Überzeugung passt, dann gibt es Aussteigerprogramme des Bundes oder eben auch von privaten Organisationen, die er nutzen könnte.

(Zuruf von Guido Kosmehl, FDP)

Wir lehnen Ihren Antrag ab. - Herzlichen Dank.

(Zustimmung bei der CDU und bei der SPD)