Tagesordnungspunkt 25

Zweite Beratung

Beschäftigte der landeseigenen Kliniken in Sachsen-Anhalt nicht benachteiligen

Antrag Fraktion DIE LINKE - Drs. 8/464

Änderungsantrag Fraktion DIE LINKE - Drs. 8/527

Beschlussempfehlung Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung - Drs. 8/2799

(Erste Beratung in der 10. Sitzung des Landtages am 16.12.2021)


Berichterstatterin ist hier Frau Dr. Richter-Airijoki, und sie kommt auch schon ans Rednerpult. - Frau Richter-Airijoki, Sie haben das Wort. Bitte sehr.


Dr. Heide Richter-Airijoki (SPD):

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Landtag von Sachsen-Anhalt überwies den Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 8/464 sowie den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 8/527 in seiner 10. Sitzung am 16. Dezember 2021 zur Beratung und Beschlussfassung federführend in den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung.

(Lachen bei der AfD)

Mitberatend wurden die Ausschüsse für Finanzen sowie - was ist denn daran witzig? -

(Matthias Büttner, Staßfurt, AfD: Sie waren gar nicht gemeint!)

für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt beteiligt.

Mit ihren Anträgen fordert die Fraktion DIE LINKE insbesondere den Dank an Beschäftigte im Gesundheitswesen für ihren Einsatz in der Pandemie und darüber hinaus. Weiterhin sollte der Tarifabschluss für die Beschäftigten der Länder, für die Beschäftigten an den landeseigenen Kliniken und Universitätsklinika zeit- und inhaltsgleich übernommen werden, sofern keine Schlechterstellung gegenüber den tatsächlichen Regelungen entsteht. Die Regelungen zu einem sogenannten Coronabonus als Sonderzahlung sollten auf Beschäftigte von Subunternehmen, Tochtergesellschaften und andere Organschaften ausgeweitet werden, die Leistungen für den Betrieb der landeseigenen Kliniken übernehmen. Das Land sollte die Mehrkosten bei Bedarf ausgleichen.

Der federführende Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung befasste sich in seiner 10. Sitzung am 11. Mai 2022 mit dem Antrag und dem Änderungsantrag. Die Koalitionsfraktionen beantragten, die Beratung über diese Anträge zu verschieben, da rechtliche Änderungen auf Bundesebene zu dieser Problematik erwartet wurden.

Dem Antrag wurde mehrheitlich zugestimmt.

Der Ausschuss befasste sich in der 21. Sitzung am 8. März 2023 erneut mit den Anträgen. Die Landesregierung berichtete über die Umsetzung bei der Auszahlung von Bonuszahlungen sowie zu gesetzlichen Vorgaben, zu tarifrechtlichen Regelungen und über die Nutzung von Ermessensspielräumen in der Anwendung von Tarifrecht. Des Weiteren wurde darauf hingewiesen, dass mit den Anträgen der Fraktion DIE LINKE Tarifrechtsänderungen bewirkt werden sollten, welche allerdings nur durch die Tarifgemeinschaft bzw. Tarifverhandlungspartner ermöglicht werden können.

Die Fraktion DIE LINKE betonte, dass mit den Anträgen ein Ausgleich der entstehenden Mehrkosten durch das Land Sachsen-Anhalt beantragt wurde und dass die Beschäftigten nunmehr keine steuer- und sozialabgabenpflichtige Befreiung für Bonuszahlungen geltend machen können.

Im Ergebnis seiner Beratung erarbeitete der Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung eine vorläufige Beschlussempfehlung, in der er den mitberatenden Ausschüssen mit 9 : 3 : 0 Stimmen die Ablehnung der Anträge empfahl.

Der mitberatende Ausschuss für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt befasste sich in der 19. Sitzung am 12. April 2023 mit den Anträgen und der vorläufigen Beschlussempfehlung. Der mitberatende Ausschuss für Finanzen erarbeitete in der 41. Sitzung am 8. Juni 2023 eine Beschlussempfehlung. Im Ergebnis ihrer Beratungen schlossen sich die mitberatenden Ausschüsse mehrheitlich der vorläufigen Beschlussempfehlung an.

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung befasste sich am 14. Juni 2023 abschließend mit dem Antrag, dem Änderungsantrag und den Beschlussempfehlungen der mitberatenden Ausschüsse. Der Ausschuss empfiehlt mit 10 : 3 : 0 Stimmen die Ablehnung der Anträge. Eine entsprechende Beschlussempfehlung liegt Ihnen in der Drs. 8/2799 vor. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Namen des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung bitte ich dafür um Ihre Zustimmung. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der CDU und bei der SPD)