Dr. Hans-Thomas Tillschneider (AfD):

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf zielt darauf ab, im bestehenden System der Privatschulfinanzierung ein wenig nachzubessern. Es fällt uns, offen gestanden, schwer, uns dazu zu verhalten; denn wir erachten eine grundlegende Reform der Privatschulfinanzierung, die weit über den Streitgegenstand im vorliegenden Fall hinausgeht, für notwendig.

Die AfD-Fraktion bekennt sich zur Existenz der Privatschulen. Wir bekennen uns auch zum Grundsatz der teilweisen Finanzierung der Privatschulen mit staatlichen Zuschüssen. Eigentlich sollte zwar gelten: Wenn Staat, dann Staat; wenn privat, dann privat. Im Fall der Privatschulen aber sprechen doch einige Gründe dafür, dieses Prinzip außer Kraft zu setzen, deren Geltung wir anerkennen und auf die ich es deshalb hier nicht näher eingehen will.

Das Problem ist aus unserer Sicht, dass die staatlichen Zuschüsse für die Privatschulen sich nur nach der Schülerzahl bemessen und im Übrigen unabhängig von der Art der Privatschule gleich bleiben. Privatschule ist aber nicht gleich Privatschule. Die von einer Elterninitiative hervorgegangene, von einem neu gegründeten Verein getragene und nur über äußerst beschränkte Eigenmittel verfügende Privatschule kann nicht mit einer Privatschule verglichen werden, die von einer der beiden großen Kirchen getragen wird, bei der also der Träger über beachtliche Finanzmittel verfügt.

Diese beiden Arten von Privatschulen können wiederum nicht verglichen werden mit jenem Typ Privatschule, die es geschafft hat, sich mit hohen Gebühren ein Image als Eliteschule aufzubauen. Inwiefern dort eine tatsächliche Elite oder nur eine Pseudoelite gebildet wird, sei dahingestellt. Das wären jedenfalls drei unterschiedliche Typen von Privatschulen mit ganz unterschiedlichen Finanzlagen.

Da sagen wir: Die staatliche Finanzierung muss sich dem anpassen und muss flexibler werden. Je höher die Gebühren sind, die eine Privatschule von den Schülern nimmt, desto niedriger sollten die staatlichen Zuschüsse sein. Je niedriger die Gebühren sind, die eine Privatschule nimmt, höher sollten die staatlichen Zuschüsse sein. Je höher das Vermögen des Schulträgers ist, desto niedriger sollten die staatlichen Zuschüsse sein. Je geringer das Vermögen des Schulträgers ist, desto höher sollten die staatlichen Zuschüsse sein.

Der Staat sollte sozialverträgliche, niedrige Gebühren prämieren und seine Zuschüsse an der Leistungsfähigkeit des Schulträgers orientieren. Es kann jedenfalls nicht sein, dass das Gymnasium X in der Kleinstadt Y genau die gleichen Zuschüsse erhält wie eine Schule, hinter der die Evangelische Kirche steht.

Wir werden dazu noch in dieser Legislaturperiode einen umfassenden Gesetzentwurf vorlegen. Bis dahin enthalten wir uns bei Fragen der Privatschulfinanzierung der Stimme. Der Überweisung des vorliegenden Gesetzentwurfes in den Ausschuss stimmen wir allerdings zu. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der AfD - Zuruf von der AfD: Hervorragend!)