Konstantin Pott (FDP):

Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine sehr geehrten Damen und Herren! In den vergangenen Wochen wurde in der Presse mehrfach vom Sanierungsstau an Schulen in Sachsen-Anhalt berichtet und medial schockierten vor allem die Zustände an der Grundschule Südstadt in Halle. Da diese Zustände nicht neu sind und eine Mammutaufgabe darstellen, hat das Land ein Schulbauprogramm auf den Weg gebracht und dafür entsprechende Mittel im Haushaltsplan zur Verfügung gestellt.

Deshalb frage ich die Landesregierung, wann dazu eine entsprechende Richtlinie vorliegen soll, welche Kriterien für die Beantragung der Mittel geplant sind und welche erfüllt sein müssen und ob das Land eine Übersicht darüber hat, an wie vielen Schulen vergleichbare Zuständen wie an der Grundschule Südstadt in Halle herrschen.


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Frau Feußner.


Eva Feußner (Ministerin für Bildung):

Vielen Dank für die Frage. - Wir haben uns ja schon öfter im Bildungsausschuss über die Schulbauförderung unterhalten. Wir haben uns im Koalitionsvertrag darauf verständigt, dass wir den Kommunen, den Schulträgern in dieser Legislaturperiode 150 Millionen € als Förderung für die Schulsanierung und für den Neubau zur Verfügung stellen wollen.

Wir haben natürlich die entsprechenden Haushaltsanmeldungen vorgenommen. Wir haben in diesem Haushaltsjahr auch entsprechende Mittel in Höhe von 17 Millionen € eingestellt. Darüber hinaus haben wir auch in dem Corona-Sondervermögen Mittel für bestimmte Maßnahmen eingestellt, die coronabedingt sind.

Ich erinnere daran, dass wir die Diskussion dazu bereits geführt haben. Toiletten, Fenster, Belüftungsanlagen und all diese Dinge können daraus finanziert werden. Mit diesen beiden Summen wollen wir die Kommunen unterstützen. Wir werden in Kürze die Richtlinie fertigstellen, damit die Kommunen entsprechende Anträge stellen können.

Zu den Mitteln aus dem Corona-Sondervermögen liegen sieben Anträge, die wir in Kürze bescheiden werden und bei denen Mittel sozusagen schon jetzt fließen können. Wir hoffen auch, dass die Kommunen nach der Sommerpause von den anderen Mitteln Gebrauch machen.

Das Problem ist immer, dass man mittlerweile wenig Firmen findet, die sich an Ausschreibungen beteiligen. Es verzögert sich immer vieles. Wir stellen Mittel ein. Der Finanzminister sagt immer: Ihr wollt immer mehr Geld haben und das wird gar nicht abgerufen. Auch in dem Bereich gibt es eine gewisse Diskrepanz. Ich will hier nur am Rande erwähnen, dass es auch für die Kommunen nicht einfacher wird.

Sie haben insbesondere die Grundschule in Halle angesprochen. Dass die Stadt Halle beim Schulbau oder der Schulsanierung große Defizite hat, ist uns allen bekannt. Das ist ja nicht die einzige Schule, die in einem sehr schlechten baulichen Zustand ist.

Wir sind uns aber sicherlich darin einig, dass alles, was die äußere Hülle der Schulen anbelangt, eine Aufgabe der Träger, also der Kommunen ist. Trotzdem sind wir als Land natürlich bereit, die Kommunen entsprechend zu unterstützen. Deshalb haben wir dieses Programm gemeinsam mit der Koalition aufgelegt.


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Sie haben eine Nachfrage?


Konstantin Pott (FDP):

Genau. - Sie haben gesagt, dass die Stadt Halle durchaus Defizite beim Schulbau hat. Das ist eine Ansicht, die auch ich absolut teile. Sehen Sie Möglichkeiten, wie trotzdem auch von Landesseite interveniert werden kann, wenn Grundschulen oder generell Schulen von den Kommunen komplett vergessen werden, wie es hierbei ganz konkret der Fall ist. Wenn man die Debatten dazu im Stadtrat verfolgt, dann erkennt man, dass der Schock und die Überraschung recht groß waren. Gibt es Möglichkeiten, die Sie dafür sehen?

Ein zweiter Punkt. Sie haben angesprochen, dass viele Mittel nicht abfließen. Nehmen wir jetzt aber trotzdem einmal an, dass es viele Schulen und viele Kommunen gibt, die sich für das Schulbauprogramm melden. Gibt es einen Plan, wie die Mittel dann priorisiert werden und wohin sie zuerst fließen?


Eva Feußner (Ministerin für Bildung):

Wir haben klare rechtliche Vorgaben. Wir können jetzt natürlich nicht sagen: Weil die Schule in Halle in einem sehr maroden Zustand ist, bekommt sie das Geld und andere bekommen es nicht. Wir werden die Anträge ganz klar sauber und rechtlich sachgerecht prüfen und sie dann entsprechend bewilligen, wenn sie rechtskonform sind. Das ist ganz klar.

Wir tun das anhand der Förderrichtlinie, die wir vorgeben. Wenn also die Anträge zeitnah kommen - wir haben nur ein begrenztes Budget zur Verfügung  , dann kann man innerhalb dieser - ich nenne es einmal so - rechtskräftigen Möglichkeiten auch Prioritäten setzen. Das ist gar keine Frage.

Zum Schluss muss ich eines aber noch ganz ehrlich sagen: Wenn einer Kommune jetzt auffällt, dass eine Schule in einem - in Anführungszeichen - maroden Zustand ist, dann das ist auch ein Armutszeugnis für eine Kommune.

(Zustimmung bei der CDU - Hendrik Lange, DIE LINKE: Das stimmt überhaupt nicht! Wir haben doch ein Sanierungsprogramm! Unglaublich ist das!)

- Das können Sie ja widerlegen. Aber der    

(Unruhe)

- Ich würde gerne weiter ausführen.


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Ich glaube, wenn wir so lautstark sind, dann hat Frau Feußner keine Chance, ihre Antwort zu geben. Wir sollten ihr die Chance dazu einräumen. Das halte ich für vernünftig.


Eva Feußner (Ministerin für Bildung):

Zumindest ist es jetzt öffentlichkeitswirksam geworden. Ich könnte mir schon vorstellen, dass die Schule selbst mehrfach vorgesprochen hat. Es waren auch einige dort. Man konnte den Medien entnehmen, dass einige Abgeordnete dort waren. Einige haben die Schule auch nicht besichtigt und trotzdem kritische Anmerkungen gegenüber den Medien gemacht. Das konnte man auch vernehmen. Das hat die Schulleitung stark verwundert. - Wie auch immer.

Auch innerhalb einer Kommune, wenn es mehrere Schulen gibt oder man Träger mehrerer Schulen ist, muss man eine Prioritätenliste erstellen. Dann muss man wissen, was einem als Kommune wichtig ist, was vordergründig in den Fokus zu stellen ist. Dabei können und wollen wir die Stadt Halle auch unterstützen, wenn der Antrag dann vorliegt. Ich werde jetzt aber keine Sofortmaßnahmen machen; denn es gibt rechtliche Vorgaben, die ich zu erfüllen habe.


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Danke. - Die erste Runde ist um. Wir fahren fort und sind bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.