Hannes Loth (AfD):

Sehr geehrte Damen und Herren! Werter Präsident! Vielen Dank für die ruhige und doch bedächtige Diskussion zu dem Thema. Die Hoffnung, werte Frau von Angern, hat DIE LINKE in Thüringen geweckt mit dem damals aufgelegten Programm, das im Landtag abgelehnt wurde. Daraufhin haben einige hier in Sachsen-Anhalt ansässige Menschen Anträge in Thüringen gestellt auf eben so eine Prämie zur Wiedergutmachung. Diese wurden abgelehnt mit der Begründung, dass diese Zwangsaussiedlungen nicht unter die Zersetzungsmaßnahmen fallen. - Das als Erstes.

Als Zweites wurden weitere Anträge abgelehnt, weil das nicht zu den Zersetzungsmaßnahmen gehört, werte Frau Innenministerin. Ich habe die Schreiben vom Amt da, in denen genau drinsteht, warum das abgelehnt wurde. Es tut mir leid, das ist so.

Wir haben es hier mit Menschen zu tun, die im letzten Abschnitt ihres Lebens sind, die viel Leid erfahren haben, die heute immer noch damit leben müssen, die stellenweise sogar noch den Beamten von damals begegnen oder nach der Wende mit ihnen zusammengearbeitet haben, die dann noch mal einen extra Schub bekommen haben, einen Knick bekommen haben, weil sie diese Menschen gesehen haben, und denen ging es weitaus besser als den Umgesiedelten.

Ich bin nicht damit einverstanden, dass wir dem Alternativantrag zustimmen, weil in dem Fonds einfach zu wenig Geld ist. Es ist jetzt schon zu viel Bedarf und es gibt zu viele Menschen, die diesen Fonds nutzen müssen und können.

Es gibt, wie gesagt, 50 000 € für jedes Jahr 30 Anträge. Davon kann maximal die Hälfte beschieden werden. Das sind Wiedergutmachungen, Zuzahlungen zu Krankenkassenrechnungen für vergiftete Menschen, die in der DDR in Bitterfeld gearbeitet haben. Das soll keine Konkurrenz sein. So etwas möchte ich nicht. Die Leute sollen entschädigt werden oder eine Anerkennung bekommen für das Leid, das ihnen zugestoßen ist. Das wäre wirklich schön gewesen.

Dass es nun leider nicht so kommt, tut mir sehr leid. Ich möchte mich dazu wirklich sehr bedauernd äußern.

(Beifall bei der AfD)

Vizepräsident Wulf Gallert:

Dann kommen wir nunmehr zur Abstimmung.

(Dr. Katja Pähle, SPD, meldet sich zu Wort)

- Entschuldigung, Frau Pähle. Haben Sie eine Frage? - Eine Frage. - Herr Loth, sind Sie bereit, eine Frage zu beantworten? - Das ist er offensichtlich; das sehe ich so. Dann, Frau Dr. Pähle, können Sie die Frage stellen. Bitte sehr.


Dr. Katja Pähle (SPD):

Vielen Dank. - Herr Loth, haben Ihre Mitglieder im Ältestenrat Ihnen erzählt, dass in der Haushaltsanmeldung für das Jahr 2024 Frau N. vorhat, den Betrag des Fonds zu verdoppeln, was die Möglichkeiten der Bedienung aus dem Fonds erhöhen würde?


Hannes Loth (AfD):

Sehr geehrte Frau Pähle, Sie haben recht. Das hat mir das Mitglied der AfD im Ältestenrat erzählt. Und ich habe auch gerade gesagt, dass 50 000 € bei 30 Anträgen zu wenig ist; es reicht für ca. zwölf bis 15 Anträge. Das heißt also, wir können mit einer Verdopplung gerade einmal den Bedarf, der jetzt schon existiert, bei Menschen, die von anderem Unrecht betroffen sind, von Arbeitsmaßnahmen, von Vergiftungen usw. decken. Ich möchte wirklich keine Konkurrenz. Ich möchte keine Menschen gegeneinander ausspielen. Das passt an der Stelle einfach nicht.


Vizepräsident Wulf Gallert:

Gut, dann sind wir wirklich am Ende der Debatte angelangt und wir kommen zur Abstimmung.