Andreas Silbersack (FDP):

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der heutige Tag zeigt auf, welche Bedeutung das Thema der DDR-Diktatur und der SED-Aufarbeitung für uns auch 30 Jahre nach der Wende noch immer hat. Insofern, Frau Neumann-Becker, ist es gut und richtig, dass Sie Ihre Arbeit weiterhin so intensiv fortsetzen.

Bei dem Thema der Zwangsausgesiedelten, das wir jetzt behandeln, möchte ich einen Aspekt in den Vordergrund rücken, der jeden, der das einmal auf sich wirken lässt, erschauern lässt. Es geht um eine Zeit, in der das Denunziantentum gang und gäbe war. Als Liberale ist das gerade für uns etwas, das dem Freiheitsgedanken völlig zuwider spricht.

Wenn man sozusagen den Feind in der Nachbarschaft erwartet, wenn man weiß, man könnte angezinkt werden, sei es auch nur durch eine erfundene Geschichte, und man am nächsten Tag abgeholt wird, dann hat man ungefähr eine Vorstellung davon, was Denunziantentum bedeutet. Man wird abgeholt, keine Sicherheit, unruhige Nächte. Die Vorredner haben es dargestellt.

Insofern ist das DDR-Recht ein Recht, das wir nicht vergessen dürfen und das genauso wichtig ist wie der 17. Juni. Das, was damals oder zu DDR-Zeiten als „antiimperialistischer Schutzwall“ benannt wurde, war nichts anderes, als dass man die eigenen Menschen, die eigenen Bürger eines Landes eingesperrt hat; nichts weiter war es.

Dazu hat man Menschen aus dem Grenzbereich von 5 km aussortiert, hat Grenzsoldaten genommen, die dem DDR-System möglichst loyal gegenüberstanden, um möglichst ein dichtes System zu schaffen. Unvorstellbar, welches Leid Menschen hier erfahren haben und welche perfide Art des Umgangs miteinander stattfand.

(Zustimmung bei der FDP)

Ich muss sagen: Das, was hier nach 1990 geschaffen wurde, war auf jeden Fall richtig und wichtig. Es wurde auch von der Innenministerin gesagt: Die Gesetzgebung seit 1994 auf der Bundesebene war eine Grundvoraussetzung. Natürlich macht auch heute noch der Bund der in der DDR Zwangsausgesiedelten e. V. Ansprüche geltend bzw. sagt, wo der Schuh drückt. Ein Thema ist natürlich das Thema der Grundstücke.

Wir haben ein sogenanntes Vermögensgesetz und Rückübertragungen. Jeder, der sich ein bisschen damit auskennt oder damit befasst, der wird feststellen, das ist nicht ganz so einfach. Denn diejenigen, die im Grenzstreifen waren und von der DDR Grundstücke erworben hatten, hatten keinen Anspruch nach dem Vermögensgesetz, sondern nur diejenigen, die vor der DDR-Zeit, ererbt Ansprüche hatten, fielen darunter. Insofern ist es auch schwierig vermittelbar in dem einen oder anderen Bereich, dass man dieses Leid tatsächlich mit diesen Themen aufnimmt.

Deshalb ist es wichtig, dass wir im Land Sachsen-Anhalt die Arbeit der Landesbeauftragten zur Aufarbeitung der SED-Diktatur weiter unterstützen, die Dinge hochheben wie am heutigen Tag, ins Licht führen, weil uns dann einfach noch mal gemeinsam klar wird, welches Leid diesen Menschen angetan wurde. Der Alternativantrag der Koalition führt in die richtige Richtung. Deshalb bitte ich um Zustimmung. - Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP)