Tagesordnungspunkt 14

Erste Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Spielbankgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 8/2671


Den Gesetzentwurf wird Frau Dr. Zieschang einbringen.


Dr. Tamara Zieschang (Ministerin für Inneres und Sport):

Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. - Mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung soll das Spielbankgesetz des Landes Sachsen-Anhalts fortentwickelt werden. Wir verfolgen damit das Ziel, den Spielerschutz weiter zu verbessern, die Finanzaufsicht neu zu gestalten und damit Hinweisen des Landesrechnungshofes nachzukommen sowie datenschutzrechtliche Anpassungen vorzunehmen.

Die Änderung des Spielbankgesetzes ist unter anderem deshalb erforderlich, weil das Spielbankgesetz als ergänzendes Ausführungsgesetz an den zum 1. Juli 2021 in Kraft getretenen Glücksspielstaatsvertrag 2021 angepasst werden muss. Die datenschutzrechtlichen Änderungen sind erforderlich, um die datenschutzrelevanten Normen des Spielbankgesetzes an die Datenschutzgrundverordnung anzupassen.

Hervorheben möchte ich zudem vor allem folgende Änderungen: Es wird eine Rechtsgrundlage zur Führung einer Störersperrdatei für die Spielbanken geschaffen. Die Aufstellung von Geldbezugsautomaten auf sämtlichen zur Spielbank gehörenden Flächen, die sich hinter der Einlasskontrolle befindet, wird verboten. Die Spielbankaufsicht wird neu gestaltet. Neben der bisherigen Kontrolle vor Ort soll es künftig auch die Möglichkeit einer nachgelagerten Kontrolle geben. Ich bitte Sie, den Gesetzentwurf zur Beratung in die Ausschüsse zu überweisen. - Vielen Dank.

(Zustimmung von Christian Albrecht, CDU)