Dr. Tamara Zieschang (Ministerin für Inneres und Sport):

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Ich muss zugeben, Herr Abg. Hecht, als Sie mit der Würde des Menschen eingestiegen sind, dachte ich, wir wären vielleicht doch bei einem anderen Tagesordnungspunkt.

(Christian Hecht, AfD: Nein!)

Sie haben die Würde des Menschen mit dem Ehrenbürgerrecht verglichen. Ich will nicht in die Diskussion einsteigen, ob Sie damit das Prinzip der Menschenwürde bereits relativieren, aber ich will Sie auf einen eminenten Unterschied hinweisen: Die Würde des Menschen hat jeder von der Zeugung oder spätestens ab Geburt an.

(Zustimmung bei der CDU, bei der SPD, bei der LINKEN, bei der FDP und bei den GRÜNEN - Angela Gorr, CDU: Ganz genau, die hat jeder!)

Die Menschenwürde wird nicht verliehen, man hat sie. Das ist der eklatante Unterschied. Das Ehrenbürgerrecht oder auch die Ehrenbezeichnung, wie wir es gemäß § 22 KVG, Kommunalverfassungsgesetz des Landes, kennen, werden verliehen. Sie sind höchstpersönliche Rechte, das haben Sie gesagt.

Bloß verleihen kann ich logisch nur etwas an jemanden, der lebt. Insofern bezieht sich dieses höchstpersönliche Recht - das Ehrenbürgerrecht und auch die Ehrenbezeichnung - darauf, dass es an lebende Menschen verliehen wird und dass dieses Ehrenbürgerrecht und diese Ehrenbezeichnung zu ihren Lebzeiten gilt.

Sinn und Zweck dieser Ehrung ist es, dass man den Betroffenen zu ihren Lebzeiten deutlich machen will, dass sie sich in besonderer Weise um die Kommune verdient gemacht haben und dass sie deswegen diese besondere Ehrung erhalten. Das ist am Ende eine besondere Bindung, die die Kommune mit dem jeweils Betroffenen zu Lebzeiten eingeht.

Das heißt aber nicht - das will ich gleichzeitig deutlich machen  , dass die Kommunen keine Möglichkeiten haben, auch Verstorbene zu ehren. Dafür sind andere Mechanismen möglich. Das wissen wir nun einmal auch. Es werden Straßen nach Bürgern benannt. Es werden Gebäude nach Bürgern benannt. Es werden zum Teil Ehrengräber eingerichtet. Es wird die Grabpflege übernommen. Es werden Gedenktafeln eingerichtet. Insofern haben die Kommunen auch heute schon die Möglichkeit, Verstorbene zu ehren. Insofern bleibe ich dabei, dass unser Kommunalverfassungsgesetz alles Notwendige regelt.

Ich finde es auch richtig - darauf sind Sie in Ihrer Rede nicht eingegangen, aber das steht in Ihrem Antrag  , dass die Frage des Entzugs des Ehrenbürgerrechts der kommunalen Selbstverwaltung obliegt

(Zustimmung von Angela Gorr, CDU)

und dass dort zu Recht entschieden wird, weil man die Betroffenen am besten kennt und es auch am besten einschätzen kann, wem wohlmöglich das Ehrenbürgerrecht entzogen wird. Zudem sieht unsere Kommunalverfassung vor, dass in der Hauptsatzung auch geregelt werden kann, dass ein Entzug nur mit qualifizierter Mehrheit erfolgen kann. Insofern ist das, glaube ich, in der kommunalen Selbstverwaltung gut aufgehoben. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)


Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:

Vielen Dank, Frau Dr. Zieschang. - Die SPD-Fraktion verzichtet auf einen Redebeitrag.

(Ulrich Siegmund, AfD: Was?)

Die Fraktion DIE LINKE verzichtet auf einen Redebeitrag.

(Zuruf von Ulrich Siegmund, AfD)

Die Fraktion der FDP verzichtet auf einen Redebeitrag. Dann rufe ich Herrn Meister von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN an das Rednerpult.

(Zuruf von Ulrich Siegmund, AfD)