Tagesordnungspunkt 11

Zweite Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Ausführungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt zum Bundesmeldegesetz

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 8/2361

Beschlussempfehlung Ausschuss für Inneres und Sport - Drs. 8/2641

(Erste Beratung in der 38. Sitzung des Landtages am 22.03.2023)


Berichten über den Gang der Beratung wird der Abg. Herr Borgwardt. - Herr Borgwardt, bitte.


Siegfried Borgwardt (Berichterstatter):

Frau Präsidentin, so ist es. - Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Ausführungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt zum Bundesmeldegesetz wurde in der 38. Sitzung des Landtages am 22. März dieses Jahres zur allgemeinen Beratung und zur Beschlussfassung in den Ausschuss für Inneres und Sport überwiesen.

Ziel dieses Gesetzentwurfes ist die Anpassung des Ausführungsgesetzes des Landes an das novellierte Bundesmeldegesetz. Dabei geht es insbesondere darum, die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, um den Einwohnern melderechtliche Verwaltungsleistungen elektronisch anbieten zu können.

Der Ausschuss für Inneres und Sport verständigte sich in der 20. Sitzung am 13. April dieses Jahres zu den beabsichtigten Beratungsverfahren. Er bat um Übersendung der Stellungnahmen aus dem Anhörungsverfahren der Landesregierung und kam überein, die kommunalen Spitzenverbände zur Beratung des Gesetzentwurfes im Rahmen seiner nächsten Sitzung einzuladen. Bereits am Tag nach dieser Sitzung lagen dem Ausschuss die Stellungnahmen des Anhörungsverfahrens der Landesregierung vor.

Außerdem gingen im Vorfeld der nächsten Sitzung ein Schreiben der kommunalen Spitzenverbände und die einvernehmlich mit dem Ministerium für Inneres und Sport abgestimmten Änderungsempfehlungen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes zu. Letztere sahen neben einigen sprachlichen und rechtsförmlichen Anpassungen insbesondere vor, die von der Landesregierung als neuen Absatz 1a zu § 3 vorgesehene Regelung in Absatz 1 als Satz 3 zu treffen.

In ihrem Schreiben teilten die kommunalen Spitzenverbände mit, dass die Städte und Gemeinden, Verbandsgemeinden und Landkreise nicht von der beabsichtigten Änderung betroffen seien, weshalb man von einer ausführlichen Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf absehe und gleichzeitig um Verständnis bitte, dass sie an der Sitzung nicht persönlich teilnehmen würden.

In der 21. Sitzung am 11. Mai 2023 gab es seitens der Ausschussmitglieder weder Fragen noch Beratungsbedarf zu diesem Gesetzentwurf, weshalb unmittelbar in das Abstimmungsverfahren eingestiegen wurde. Hierfür machte sich der Ausschuss die Empfehlungen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes zu eigen. Bei der Abstimmung wurde die Annahme des so geänderten Gesetzentwurfes mit 9 : 0 : 2 Stimmen empfohlen. Er liegt Ihnen in der Beschlussempfehlung in der Drs. 8/2641 vor.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Namen des Ausschusses für Inneres und Sport bitte ich Sie um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. - Herzlichen Dank.

(Zustimmung bei der CDU, bei der FDP und bei den GRÜNEN)