Hendrik Lange (DIE LINKE):

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dass DIE LINKE die Ausbildung und den Einsatz von Stufenlehrer*innen für den richtigen Weg hält, hat mein Kollege Lippmann schon mehrfach im Landtag deutlich gemacht. Entsprechende Anträge meiner Fraktion liegen dem Landtag vor. Zuletzt hat der Landtag im Oktober zu unserem Masterplan genau darüber diskutiert. Von daher unterstützen wir jede Initiative, die in die richtige Richtung geht.

(Zustimmung von Monika Hohmann, DIE LINKE)

Meine Damen und Herren! Die Umstellung der Lehramtsausbildung für die Sekundarstufen I und II ist doch längst überfällig und wird nur von ideologischem Geplänkel ausgebremst.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Die Experten*innen in der Bildungspolitik wissen, dass dadurch die Gewinnung von Lehrkräften besser gelingt, da man sich nicht frühzeitig für ein Lehramt und für eine Laufbahn entscheiden muss. Zudem könnten Ausbildungskapazitäten an der Martin-Luther-Universität und an der Otto-von-Guericke-Universität viel besser genutzt werden. Der größte Pluspunkt für ein Land mit Lehrkräftemangel ist, die Lehrkräfte wären flexibel einsetzbar. Ich verstehe gar nicht, warum dieses Thema so stiefmütterlich von den CDU-geführten Landesregierungen behandelt wird.

(Frank Bommersbach, CDU: Na, na!)

Meine Damen und Herren! Wenn ich sage, wir unterstützen die Initiative, dann möchte ich aber auch sagen, jede Initiative ist verbesserungsfähig, so auch der Antrag der Fraktion der GRÜNEN; denn wir haben doch gar kein Erkenntnisproblem. Vielmehr haben die Hochschulen mehrfach deutlich gemacht, dass die Umstellung der Lehramtsausbildung ohne größere Probleme erfolgen kann. So hat mein Kollege Lippmann dazu schon im Jahr 2022 eine positive Antwort auf seine Kleine Anfrage erhalten. Beim Fachgespräch im April dieses Jahres wurde die Bereitschaft der Hochschulen noch einmal deutlich. Es braucht auch keine konzeptionelle Vorstellung im Ausschuss, da er sich sowieso schon damit befasst.

Was es braucht, das ist das politische Signal, und das, meine Damen und Herren, muss der Landtag geben. Die Lehramtsausbildung wird im Schulgesetz geregelt. Wer ist es, der das Gesetz ändert? - Das sind wir. Wenn die Fraktion der GRÜNEN jetzt keinen eigenen Entwurf vorlegen will, dann muss man halt die Landesregierung dazu auffordern, es zu tun, und zwar präzise. Ansonsten macht die Landesregierung erfahrungsgemäß, was sie will. Die Variante, die Sie jetzt in dem Antrag aufgeschrieben haben, ist für uns ein bisschen lapidar. Deswegen, meine Damen und Herren, müssen der Einsatz der Lehrkräfte und die Entlohnung auch noch geregelt werden. Dafür braucht man dann die entsprechende Anpassung des Landesbesoldungsgesetzes.

Selbstverständlich fordern wir als LINKE, dass dann die Lehrer*innen als Studienrätinnen und Studienräte

(Ulrich Siegmund, AfD, lacht)

nach Besoldungsgruppe A 13 der Landesbesoldungsordnung bezahlt werden. Sie sehen, wir haben schon klare Vorstellungen davon, wie es ablaufen kann. Da das einfach ist, kann das die Landesregierung zügig in die Wege leiten, wenn sie das denn will.

Liebe grüne Fraktion, falls Sie jetzt fragen, warum wir nicht einfach selbst einen Gesetzentwurf eingebracht haben: Nun, in der Kürze der Zeit wäre das abenteuerlich gewesen, aber seien Sie versichert, auch daran arbeiten wir, jedoch weit umfangreicher. Wie gesagt, die Anträge sind schon gestellt worden.

Meine Damen und Herren! Ob die Umstellung der Stufenlehrerausbildung tatsächlich mehr Geld kosten würde, müsste sicherlich geprüft werden. Eigentlich würden die Kapazitäten nur zusammengefasst und besser genutzt, aber ich will nichts kleinreden. Die Umstellung ist mit Aufwand verbunden und eine Zeit lang würden eventuell noch parallel die Lehrerinnen und Lehrer ausgebildet werden. Natürlich müssten etwaige Mehrkosten ausgeglichen werden.

Der richtige Weg, um darüber mit den Hochschulen zu verhandeln, ist es, dafür die Neufassung der Zielvereinbarungen für die Periode ab 2025 zu nutzen. Es ist zu befürchten, dass ein Nachverhandeln über dieses wichtige Anliegen eher zu Verwerfungen führt, als dass es gleich richtig in die Zielvereinbarungen aufgenommen wird. Daher bitte ich um Zustimmung zu unserem Alternativantrag. Allerdings habe ich vernommen, dass wir darüber noch einmal in den Ausschüssen diskutieren wollen. Auch darauf freue ich mich. - Vielen Dank.

(Beifall bei der LINKEN)