Kathrin Tarricone (FDP):

Ganz genau. - Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Wir beschäftigen uns in diesem Jahr bereits zum zweiten Mal mit einer Änderung der Bauordnung Sachsen-Anhalts. Das ist   das möchte ich meinen Ausführungen voranstellen   keineswegs ein Zeichen dafür, dass an dieser Stelle etwas versäumt wurde und nun nachgeholt werden muss.

Nein, im Gegenteil. Das Ministerium für Infrastruktur und Digitales verfolgt vielmehr das Ziel, das Baurecht des Landes auf den neuesten Stand zu bringen. Indem wir uns möglichst eng an der Musterbauordnung orientieren, verringern wir nicht zuletzt die bürokratischen Hürden für die Branche und die Bauherren. - Das machen bei weitem nicht alle Bauministerien.

Das soll uns freilich nicht davon abhalten, beständig nach Potenzialen für sinnvolle Erleichterungen zu suchen und Offenheit für moderne Lösungen an den Tag zu legen. Die Bundestagsfraktion der Freien Demokraten hat sich etwa für die Einführung eines Gebäudetyps E   E für Experiment   eingesetzt, wie sie von der bayerischen Architektenkammer vorgeschlagen wurde.

Ich würde mich auch darüber freuen, wenn für den Holztafelbau die Erkenntnisse aus den Brandversuchen in Heyrothsberge möglichst bald Berücksichtigung in der Musterbauordnung bzw. Musterverwaltungsvorschrift Technische Baubestimmung finden würden.

(Cornelia Lüddemann, GRÜNE: Ja!)

Der heute zur Debatte stehende Gesetzentwurf verfolgt im Wesentlichen zwei Hauptzwecke. Zum einen geht es um die Voraussetzung für die Bauvorlagenberechtigung für Architekten und Ingenieure. Dazu haben wir bereits hinlänglich etwas gehört. Es ist verständlich, dass die Kammern weiterhin am liebsten möglichst dicht an der bisherigen Regelung geblieben wären. Allerdings ist der Kompromiss der vorliegt, mit der Kommission ausgehandelt worden und schützt uns vor einem Vertragsverletzungsverfahren.

Sehr gern lassen wir uns im Anhörungsverfahren noch einmal zu anderen Lösungen vortragen. Keinesfalls sind wir aber dazu bereit, das Land dem Risiko von Strafzahlung auszusetzen; zumal solche Fallkonstellation   auch das wurde bereits erwähnt   hierzulande wahrscheinlich schlichtweg zu selten vorkommen werden.

Zum anderen geht es um die Absenkung baurechtlicher Hürden für die Gewinnung erneuerbarer Energien. Das ist richtig, weil wir sehen, dass die Verfügbarkeit nachhaltiger und heimischer Energie zunehmend zu einem Standortfaktor wird und im Fall von Fotovoltaik auf dem eigenen Dach, auch die Stromrechnung der Haushalte entlasten kann.

Über die Verringerung der Tiefe der Abstandsflächen für Windenergieanlagen auf das ansonsten übliche Maß von 0,4 H haben wir bereits diskutiert. Um es noch einmal ganz klar zu sagen: Es geht nicht um die Abstände zur Wohnbebauung   die bleiben gesichert bei 1000 m.

(Zustimmung bei der FDP und bei der CDU)

Es geht auch nicht um die Abstände der Anlagen untereinander, denn das regeln wir nicht in der Bauordnung, sondern das regeln physikalische und ökonomische Gesetzmäßigkeiten.

(Zustimmung bei der FDP und bei der CDU)

Die Landesregierung schlägt zudem vor, dass Eigentümer einen größeren Anteil der Fläche eines Daches für Fotovoltaik nutzen dürfen, nämlich so viel, wie es sich brandschutztechnisch rechtfertigen lässt. Mit der zunehmenden Verbreiterung von PV-Dachanlagen gewinnen wir in dieser Hinsicht zunehmend an Erfahrung, die wir auch zeitnah in das Baurecht einfließen lassen sollten.

Zu guter Letzt soll die Regelung der Musterbauordnung für die Verfahrensfreistellung für kleiner PV-Anlagen, nämlich jene, die mit einer Summe der Kantenlänge von maximal 9 m unabhängig von Gebäuden errichtet werden können, Anwendung finden.

Ich beantrage eine Überweisung zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Infrastruktur und Digitales sowie zur Mitberatung in den Umweltausschuss. Ich hoffe, dass wir am Ende damit der modernsten Bauordnung der Länder ein kleines Stück näherkommen können. - Herzlichen Dank.

(Zustimmung bei der FDP und bei der CDU)