Petra Grimm-Benne (Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung):

Herzlichen Dank, Herr Präsident. - Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Kinderrechte sind grundlegende Prinzipien, die jedem Kind gleiche Chancen, Schutz und eine gesunde Entwicklung garantieren sollen.

Kinder sind als eigenständige Rechtssubjekte selbstverständlich Trägerinnen von Grund- und Menschenrechten. Gleichzeitig benötigen sie einen besonderen Schutz. Bisher geht die Notwendigkeit dieses besonderen Schutzbedürfnisses jedoch nicht ausdrücklich aus dem Grundgesetz hervor. Der EU-Kinderrechtsausschuss hat im September 2022 nochmals die Empfehlung ausgesprochen, mit größerem Nachdruck daran zu arbeiten, Kinderrechte ausdrücklich im Grundgesetz festzuschreiben.

Im Jahr 2021 wurde von der damaligen Bundesregierung schon einmal ein Gesetzentwurf zur Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz eingebracht. Die Verfassungsänderung scheiterte an der erforderlichen Zweidrittelmehrheit. Dennoch: An dem Ziel der ausdrücklichen Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz wird festgehalten.

Der Koalitionsvertrag auf Bundesebene macht deutlich, dass wir die Kinderrechte ausdrücklich im Grundgesetz verankern wollen. Wir orientieren uns dabei maßgeblich an den Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention. Dafür werden wir einen Gesetzentwurf vorlegen und zugleich das Monitoring zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention ausbauen.

Diese Zahlen schaffen Raum für eine ernsthafte Teilhabe von Kindern und Jugendlichen. Seit dem Jahr 1992, also seit dem Zeitpunkt, als die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen in Deutschland zunächst mit Einschränkungen und seit dem Jahr 2010 vollständig und ohne Einschränkungen in Kraft trat, wird eine kontinuierliche Debatte darüber geführt, ob und wie Kinderrechte ausdrücklich im Grundgesetz verankert werden sollen. Die Möglichkeit, die aus dem Koalitionsvertrag hervorgeht, muss genutzt werden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Fachpolitisch steht das Ministerium für Arbeit, Soziales Gesundheit und Gleichstellung hinter der Forderung nach der Aufnahme von Kinderrechten in das Grundgesetz; denn aus kinder- und jugendpolitischer Sicht ist eine umfassende Stärkung der Kinder erforderlich. Sie haben ein besonderes Schutzbedürfnis, dem mit der Aufnahme von eigenständigen Kinderrechten in das Grundgesetz Rechnung getragen werden kann.

Ich bin froh, dass die Bundesregierung diesen wichtigen Schritt plant, um zu verdeutlichen, welchen Stellenwert Kinderrechte haben. Die Aufnahme von Kindergrundrechten in das Grundgesetz wird nicht nur das Bewusstsein für die Bedürfnisse und Rechte von Kindern stärken, sondern auch ihre Entwicklung und Sicherheit aktiv fördern. Wir werden diese Verfassungsänderung konstruktiv im Bundesratsverfahren begleiten, sobald der Gesetzentwurf des Bundes vorliegt.

Meine Damen und Herren Abgeordnete! Der Landesregierung ist seit geraumer Zeit bewusst, dass Kinder- und Jugendarmut eine Problemlage ist, die besondere Aufmerksamkeit erfordert. Über die aktuell existierenden zahlreichen Maßnahmen zur Armutsprävention haben wir in diesem Hohen Hause zu Recht bereits mehrfach gesprochen. Die bestehenden finanziellen Leistungen und die nichtmonetären Angebote sind wichtige Schritte in die richtige Richtung. Die Einführung der Kindergrundsicherung ist jedoch besonders bedeutsam; denn mit der Kindergrundsicherung sollen Leistungen wie das Kindergeld, der Kinderzuschlag, das Bürgergeld für Kinder und Teile des Bildungs- und Teilhabepaketes in einer einheitlichen Leistung aufgehen.

Diese soll zudem mit der Neudefinition des bedarfsgerechten kindlichen soziokulturellen Existenzminimums verbunden werden. Vor gut einer Woche hat sich die Jugend- und Familienministerkonferenz umfassend damit beschäftigt sowie einen ohne den Freistaat Bayern einstimmigen Beschluss gefasst und somit ein deutliches Zeichen in Richtung Bund gesetzt.

Die JFMK begrüßt ausdrücklich die beabsichtigte Einführung der Kindergrundsicherung und betont zugleich die Bedeutung hochwertiger Infrastrukturmaßnahmen wie Kinderbetreuungsangebote oder Angebote für Familien. Beides, die geplante Aufnahme von Kinderrechten in das Grundgesetz und die Einführung einer Kindergrundsicherung, sind bedeutende Vorhaben, die auf der Bundesebene verfolgt werden. Es ist entscheidend, dass diese Themen mit der gebotenen Sorgfalt und umfassender Überlegung angegangen werden, um das Wohl der Kinder und ihre Rechte nachhaltig zu gewährleisten.

Ich habe mir aus gegebenem Anlass auch noch einmal unseren Koalitionsvertrag, also den für das Land, angeguckt. Ich möchte Ihnen gern noch einmal eine Passage vorlesen, weil ich denke, dass wir als Landesregierung auch geschlossen daran gehen können, dass wir auf der Bundesebene eine Kindergrundsicherung einbringen. Wir haben nämlich auf Seite 108 unseres Koalitionsvertrages vereinbart:

„Entsprechend der Beschlusslage der Arbeits- und Sozialministerkonferenz“

- es war die der letzten Legislaturperiode -

„wird sich Sachsen-Anhalt auf der Bundesebene positiv in die Debatte zur Einführung einer bedarfsgerechten Kindergrundsicherung einbringen. Diese führt die Vielzahl kindbezogener monetärer Leistungen zu einer einheitlichen Kindergrundsicherung zusammen. Die neue Leistung soll dabei niederschwellig für Familien erreichbar sein.“

Damit haben wir auch im Koalitionsvertrag verankert, dass wir uns gemeinsam für eine Kindergrundsicherung auf der Bundesebene einsetzen, und zwar sowohl die A- als auch die B-Seite. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Zustimmung von Dr. Katja Pähle, SPD)