Sebastian Striegel (GRÜNE):

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Blick in einen Koalitionsvertrag mag an der einen oder anderen Stelle vor Überraschungen schützen und ist für die eigene politische Arbeit oft nicht zu unterschätzen. Ich kann die gespielte Empörung der AfD, der rechtsextremen AfD, deshalb nicht wirklich ernst nehmen.

(Christian Hecht, AfD, lacht)

Die geplanten Anpassungen im Waffenrecht kommen weder plötzlich noch überraschend; sie sind angekündigt worden und sie sind notwendig.

Wenn Sie in den Koalitionsvertrag der Ampel hineingeschaut hätten, dann hätten Sie darin die Vereinbarung zur Änderung des Waffenrechts finden können. Diese betrifft zum einen den Kleinen Waffenschein, zum anderen aber auch effektive Kontrollmöglichkeiten, die konsequente Entwaffnung von Terroristen und Verfassungsfeinden   ja, dabei geht es vor allem um Reichsbürger, Nazis und Faschisten von Ihrem Schlage   

(Christian Hecht, AfD: Das ist doch eine Frechheit! - Zuruf von Tobias Rausch, AfD - Weitere Zurufe)

sowie den endlich besseren Austausch zwischen den Waffenbehörden.

(Unruhe - Zustimmung bei der CDU und bei der FDP - Andreas Silbersack, FDP: Zum Glück!)

Das deutsche Waffenrecht ist mehr als komplex und die Verantwortung dafür liegt insbesondere auch bei der FDP und der CDU; es ist zu entschlacken und es ist konsequenter auszugestalten. Darin liegt die Aufgabe.

Was mir beim deutschen Waffenrecht insbesondere Sorgen macht, ist der Vollzug   Kollege Erben hat es bereits deutlich gemacht  und dieser Vollzug liegt in der Kompetenz des Landes.

Ich teile ausdrücklich die Einschätzung der Landesregierung, dass es   ich zitiere   wesentlich ist, dass die Regelungen des Waffengesetzes, die verhindern sollen, dass Schusswaffen in die Hände von Personen gelangen oder dort verbleiben, die waffenrechtlich unzuverlässig oder ungeeignet, konsequent vollzogen werden.

Wenn wir uns nun anschauen, wie es in Sachsen-Anhalt aussieht, dann muss ich sagen, dass wir dahin gehend auf allen Ebenen Defizite haben. Der „Spiegel“ hat vor Kurzem zusammengetragen, wie häufig in den einzelnen Bundesländern anlasslose Aufbewahrungskontrollen durchgeführt werden.

Sachsen-Anhalt liegt demnach mit rund acht Kontrollen je 1 000 Waffenbesitzer ganz weit hinten   wirklich ganz weit hinten. Demnach braucht es im Durchschnitt 125 Jahre, bis eine Kontrolle durchgeführt wird.

(Daniel Rausch, AfD: Ich denke, 63! Was denn nun?)

Das ist zu lange für ein Menschenleben. Selbst wenn wir dem die durchgeführten Kontrollen im Saalekreis im Jahr 2022 zugrunde legen, sind wir noch immer bei einer Dauer von 63 Jahren.

Sie können also bei einem Waffenerwerb im Alter von 18 Jahren regelmäßig erst im Rentenalter statistisch mit einem Besuch der Waffenbehörde rechnen. Das ist erkennbar zu wenig Kontrolldruck.

(Zustimmung bei den GRÜNEN - Zuruf von Guido Kosmehl, FDP)

Ich weiß, der Saalekreis hat seine Kontrolltätigkeit nach dem eigentlich verhinderbaren Femizid in Bad Lauchstädt verstärkt, und das ist richtig so. Der vermeidbare Femizid in Bad Lauchstädt und dessen Aufarbeitung im Innenausschuss haben offenbart, dass die untere Waffenbehörde im Saalekreis Probleme bei der richtigen Anwendung des Waffenrechts hat, und zwar Probleme der einfachsten Art.

Hierzu hätte ein Blick in einen Standardkommentar ausgereicht. Es bleibt zu befürchten, dass es auch bei weiteren Waffenbehörden im Land Defizite gibt. Das Innenministerium muss durch Hinweise und Runderlasse für eine sichere und einheitliche Rechtsanwendung sorgen.

(Zuruf von Frank Bommersbach, CDU)

Weiterhin kann die steigende Anzahl von Rechtsextremisten mit erlaubnispflichtigen Waffen in Sachsen-Anhalt uns alle nur beunruhigen; davon gab es in Sachsen-Anhalt zum 30. Juni 2022  82. Wir müssen Verfassungsfeinde endlich konsequent entwaffnen.

(Zustimmung bei den GRÜNEN - Matthias Büttner, Staßfurt, AfD: Weil Sie ein Verfassungsfeind sind, und zwar der größte, der hier rumläuft! Sie sind der Verfassungsfeind Nummer eins hier in diesem Parlament! Verfassungsfeind Striegel!)

Dazu gehört die AfD, Herr Büttner. Schauen wir uns doch einmal die Entscheidung des OVG in Sachsen-Anhalt an. Wir schauen uns die Entscheidung einmal an und stellen fest, diese Entscheidung wird in dem Moment keinen Bestand mehr haben, ab dem die AfD als gesichert rechtsextremes Beobachtungsobjekt festgestellt worden ist.

(Zuruf: Und ihr seid gesichert pädophil! - Matthias Büttner, Staßfurt, AfD: Die sind gesichert pädophil! - Weiter Zuruf: Sicher pädophil, genau! - Unruhe)

Dieser Tag wird kommen, er ist nicht weit entfernt. Ganz ehrlich, ich bin dafür, dass jedem Nazi, jedem Verfassungsfeind die Waffen sehr, sehr schnell entzogen werden,

(Unruhe - Zuruf von Lothar Waehler, AfD - Weitere Zurufe)

weil sie eine Gefahr sind, nicht nur für die Demokratie, sondern auch für die öffentliche Sicherheit.

(Unruhe)

Bei allen notwendigen Verschärfungen im Waffenrecht muss aber immer auch die Vollzugseite mit bedacht werden.

(Frank Otto Lizureck, AfD: Straftäter steht für die öffentliche Sicherheit!)

Wir brauchen neben einer restriktiven und konsequenten Behördenpraxis auch eine bessere finanzielle und personelle Ausstattung der Waffenbehörde. Wenn es weitere Beschränkungen im Waffenrecht geben soll, müssen diese praktikabel und kontrollierbar sein. - Herzlichen Dank.

(Zustimmung bei den GRÜNEN)