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Plenarsitzung

Nachtragshaushalt ist notwendig geworden

27. Mär. 2020

Der Landtag kommt kurz nach der Verabschiedung des Haushalts für die Jahre 2020 und 2021 erneut in Magdeburg zusammen: Aufgrund der Corona-Krise ist ein Nachtragshaushalt im dreistelligen Millionenbereich nötig. Nach der ersten Beratung am Montag, 30. März 2020, soll dieser bereits am darauffolgenden Donnerstag, 2. April 2020, beschlossen werden.

Zwar stehen nur zwei Tagesordnungspunkte auf der Agenda, trotzdem allerdings sechs Themen: Für die Landtagssitzung hat sich der Ältestenrat einvernehmlich auf eine verbundene Debatte aller Themen verständigt. Jeder Fraktion steht dabei eine 15-minütige Redezeit zur Verfügung. Somit ist mit einer Sitzungsdauer von circa 90 Minuten zu rechnen.

Die Abgeordneten des Landtags von Sachsen-Anhalt kommen erneut am 30. März und 2. April 2020 in Magdeburg zusammen, wieder mit entsprechendem Abstand zueinander. Foto: Ursula Lüdkemeier

TOP 1 besteht aus den fünf Tagesordnungspunkten Nachtragshaushalt 2020/2021, Förderung und Betreuung von Kindern in Kitas, Möglichkeiten der direkten Demokratie, Verschiebung der anstehenden Personalratswahlen (plus Änderung des Gesetzes über die Verkündung von Verordnungen sowie des Verwaltungsverfahrensgesetzes Sachsen-Anhalt) sowie „Klare Regelungen für den Arbeitsschutz und Arbeitnehmer*innenrechte“. TOP 2 zur Neuwahl der Vertrauensleute und deren Stellvertreter für den bei dem Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt eingerichteten Wahlausschuss wird ohne Debatte durchgeführt.

Die Behandlung der zwei für Donnerstag vorgesehenen Tagesordnungspunkte soll ohne Debatte stattfinden.

Besonderheiten für die Medienvertreter

Die Sitzungen des Landtags am Montag und Donnerstag beginnen jeweils 10 Uhr. Sie können über den Livestream direkt verfolgt werden. Ein Besuch des Plenarsaals während der Sitzungen ist diesmal nicht möglich; um die Abstandsregelungen einzuhalten, werden die Abgeordneten auch auf den Tribünen Platz nehmen. Im Landtagsrestaurant werden Arbeitsplätze für Journalisten eingerichtet. Sowohl vor Betreten des Plenarsaales als auch des Landtagsrestaurants ist die Eintragung in Anwesenheitslisten als Dokumentation nach der Eindämmungsverordnung des Landes erforderlich.