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Plenarsitzung

Mehrheit stimmt weiter für die Maskenpflicht

11. Sep. 2020

In Sachsen-Anhalt bleibt die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Maske im öffentlichen Personennahverkehr sowie beim Einkaufen, wie es die Landesregierung in der 5. Eindämmungsverordnung vorgeschrieben hat, auch weiterhin bestehen. Das beschlossen die Fraktionen von CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie DIE LINKE indirekt in der Landtagssitzung am 11. September 2020. Nach einer emotionsgeladenen Diskussion stimmten sie gegen einen Antrag der AfD-Fraktion, in dem diese die Abschaffung der Maskenpflicht gefordert hatte.

„Masken nur in bestimmten Arealen sinnvoll“

Der AfD-Abgeordnete Ulrich Siegmund begründete den Antrag seiner Fraktion, die Verbindlichkeit der Mund-Nasen-Bedeckung in eine Freiwilligkeit abzuwandeln, unter anderem damit, dass es keine wissenschaftliche Grundlage für den Einfluss einer verpflichtenden Benutzung von Masken auf die Ausbreitung des Corona-Virus gebe. Lediglich in einzelnen Bereichen mit medizinischem Kontakt oder speziellen Risikogruppen in Krankenhäusern und Arztpraxen könne das Tragen eines solchen Schutzes sinnvoll sein.

Verantwortungsbewusstsein ist lobenswert

Sozialministerin Petra Grimm-Benne (SPD) verteidigte in ihrem Diskussionsbeitrag die mit der 5. Eindämmungsverordnung vom 2. Mai 2020 vorgeschriebene Maskenpflicht, die dazu beigetragen habe, dass Sachsen-Anhalt im Vergleich mit anderen Bundesländern in Bezug auf die Corona-Pandemie sehr gut dastehe. Sie sei dankbar und stolz darauf, dass die übergroße Mehrheit der Bürger*innen sich verantwortungsbewusst und solidarisch verhalte und die Masken trage. Nicht zuletzt die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina habe mit einer Modellrechnung zur Wirksamkeit von Schutzmasken auf das minimierte Ansteckungsrisiko durch das Tragen von Mund-Nase-Masken sowie das regelmäßig Stoßlüften von Räumen verwiesen.

„AHA-Regeln weiter einhalten“

Der gesundheitspolitische Sprecher der CDU, Tobias Krull (CDU), sagte, dass sich der Antrag der AfD gegen die Bürger richten würde, die verantwortungsbewusst und freiwillig eine Mund-Nasen-Maske tragen würden. Es sei im Gegensatz zu den Behauptungen der AfD wissenschaftlich nachgewiesen, dass das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes bei korrekter Anwendung das Übertragungsrisiko von Krankheiten, nicht nur von Sars-Cov-2, erheblich senken würde. „Dabei geht es vor allem darum, die Verbreitung der eigenen Viren durch das Tragen zu verhindern.“ Deshalb sei die Verpflichtung zum Tragen eines solchen Mund-Nasen-Schutzes, zum Beispiel im öffentlichen Personennahverkehr, geboten.

„Wir plädieren dafür“, so Krull weiter, „dass Sachsen-Anhalt weiter seinen eigenen Weg bei der Festlegung und Umsetzung der Eindämmungsmaßnahmen zum Schutz vor dieser Epidemie geht.“ Das Infektionsgeschehen lasse hier mehr zu als in anderen Bundesländern. „Wir sind alle weiter angehalten, die AHA-Regeln (Abstand, Hygiene und Alltagsmaske) einzuhalten, um den Gesundheitsschutz sicherzustellen.“

„Niemand trägt die Maske zum Spaß“

Auf den eigenen Weg Sachsen-Anhalts in der Corona-Pandemie ging auch die stellvertretende Vorsitzende der Linken-Fraktion, Eva von Angern (DIE LINKE), ein. Sie kritisierte den Alleingang der Landesregierung, die als einzige in der Bundesrepublik eine Bußgeldpflicht beim Nichtragen von Masken in öffentlichen Verkehrsmitteln ablehne. Der Alleingang zeige, dass Ministerpräsident Haseloff ein falsches Demokratieverständnis und keinen Respekt vor der Opposition im Landtag habe. Sie hätte sich gewünscht, dass sie als Oppositionsfraktion in die Erarbeitung von Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie einbezogen worden wäre. Den Antrag der AfD bezeichnete von Angern als „verantwortungslosen politischen Übermut“, den ihre Fraktion strikt ablehne. „Niemand trägt die Maske zum Spaß“, sagte sie, „sondern weil sie schützt und besonders die Ansteckung von Älteren verhindert.“

Grüne sprechen sich für Bußgeld aus

„Die Akzeptanz der Mund-Nasen-Masken in der Bevölkerung ist sehr groß und die übergroße Mehrheit hält sich an die Vorgaben“, betonte Cornelia Lüddemann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN). Sie verwies zugleich darauf, dass das Landesverfassungsgericht von Sachsen-Anhalt die rechtliche Zulässigkeit der Maskenpflicht erklärt habe. Dem Antrag der AfD-Fraktion erteile ihre Fraktion eine klare Absage. Die AfD leugne wissenschaftliche Studien über den Nutzen des Tragens von Mund-Nasen-Masken. Auch Lüddemann sprach sich dafür aus, ein Bußgeld für Menschen einzuführen, die in Bussen und Bahnen keine Masken tragen. „Wir halten ein Bußgeld für Maskenverweigerer für angebracht. Wer andere gefährdet, sollte das auch im Geldbeutel spüren.“

Maskentragen als Zeichen des Respekts

Für die sozialpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Verena Späthe (SPD), war während der Landtagssitzung „ jede Diskussion über den AfD-Antrag verschwendete Zeit“. Natürlich gebe es keinen absoluten Schutz, aber: „Das Tragen der Mund-Nasen-Maske ist ein Gebot der Höflichkeit und des sozialen Respekts.“

„Über den Nutzen uneinig“

André Poggenburg (fraktionslos) nannte die Mund-Nasen-Maske einen „ausgemachten Blödsinn“. Selbst Mediziner seien sich über den Nutzen uneinig, und viele Menschen fühlten sich in ihren Grundrechten durch die Maskenpflicht beeinträchtigt sagte Poggenburg. Er stimmte schließlich für den AfD-Antrag.

Im Anschluss an die Debatte wurde der Antrag der AfD-Fraktion abgelehnt.