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Plenarsitzung

Justizvollzug unter Corona-Bedingungen

04. Dez. 2020

Auf Grundlage eines Selbstbefassungsantrags der Fraktion DIE LINKE hat sich der Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung in einem Fachgespräch mit dem Justizvollzug in Sachsen-Anhalt beschäftigt. Ein besonderer Schwerpunkt lag darauf, wie die Justizvollzugsanstalten die derzeitige Corona-Pandemie bewältigen.

Internetkampagne zur Fachkräftegewinnung

Sachsen-Anhalts Justizministerin Anne-Marie Keding (CDU) erinnerte eingangs daran, dass langfristig bei den Justizvollzugsanstalten (JVA) die Konzentration auf drei moderne Standorte angestrebt werde. Hintergrund für die Modernisierung des Justizvollzugs sei die Tatsache, dass ab dem 1. Januar 2025 eine Einzelunterbringung für jeden Häftling verpflichtend wird. Derzeit liege die durchschnittliche Belegung in den JVAs bei 1600 Gefangenen.

Die JVAs seien derzeit durch Quarantänemaßnahmen und Corona-Bedingungen besonders stark gefordert. Grundsätzlich werde der Personalbedarf anhand der Gefangenenzahlen ermittelt, führte Keding weiter aus – momentaner Schlüssel: 54 Bedienstete je 100 Gefangene; 1013 Vollzeit-Äquivalente für 2020. Das Justizministerium habe eine langfristige Internetkampagne gestartet, um Berufe im Justizvollzug vorzustellen. Dennoch gebe es Probleme, alle Ausbildungsplätze zu besetzen, räumte Justizministerin Keding ein.

JVAs bisher gut durch Pandemie gekommen

Die Bedingungen in der JVA Burg seien insgesamt sehr gut, die Anstalt mit 678 Haftplätzen (612 belegt) sei sehr modern und es gebe bereits durchgehend eine Einzelunterbringung, erklärte Ulrike Hageman, Leiterin der JVA Burg. Der Alltag sei in der Tat sehr stark von den Corona-Schutzmaßnahmen geprägt. Arbeiten, Freigänge und Besuche seien nur noch unter besonderen Sicherheitsmaßnahmen möglich. Ein Corona-Test bei Bediensteten mache aus ihrer Sicht wenig Sinn, da er nur eine sehr kurzfristige Aussagekraft habe. Im Umgang mit den Gefangenen bestehe für die Bediensteten eine Maskenpflicht.

Hagemann zeigte sich zuversichtlich: „Bis jetzt sind wir sehr gut durch die Corona-Krise gekommen und ich hoffe, dass es auch so bleibt.“ Mit Blick auf die kommenden Jahre verwies sie auf den sich weiter verschärfenden Personalmangel. Gleichzeitig wisse sie, es gebe derzeit einfach nicht genügend geeignetes Personal auf dem Markt. Für Psychologen sei der Justizvollzug weiterhin nicht sehr attraktiv, so Hagemann weiter. Daher arbeite man oftmals mit jungen Absolventen von der Universität zusammen. Dennoch sei man momentan gut mit Psychologen ausgestattet.

Personelle Engpässe durch zusätzliche Aufgaben

Thomas Naumann, Leiter der JVA Halle (Roter Ochse und Frohe Zukunft) schloss sich im Wesentlichen den Ausführungen seiner Kollegin von der JVA Burg an. „Das Leben im Vollzug passt sich dem Leben außerhalb des Vollzugs an.“ Es werde versucht, die Einschränkungen auf ein vertretbares Maß zu reduzieren. Laut Naumann seien Besucher grundsätzlich dankbar, dass ihre Angehörigen auch im Vollzug bestmöglich geschützt würden. Bezüglich des Personals gebe es in der JVA Halle (652 Haftplätze, 541 Gefangene) immer mal wieder Engpässe, vor allem wenn zusätzliche Aufgaben zum normalen Alltag anstünden, beispielsweise bei der Krankenhausüberwachung oder der Absicherung von Gerichtsverhandlungen.

Die JVA Volkstedt (206 Haftplätze, 196 belegt) sei personell relativ gut ausgestattet, auch wenn es natürlich noch ein paar Mitarbeiter*innen mehr sein könnten, meinte JVA-Leiter Udo Winterberg. Neben den Justizvollzugsbeamten verfüge er über vier Sozialarbeiterinnen, zwei Psychologinnen und sogar einen Lehrer, der besonders ausländische Gefangene unterstütze. Für die Zukunft sehe Winterberg seine JVA ganz gut aufgestellt, die auch durch die Corona-Krise bisher ganz gut gekommen sei.

Häftlinge immer in gleicher Gruppe unterwegs

Die Jugendanstalt Raßnitz sei sehr gut in Schuss, derzeit gebe es etwa 300 junge Erwachsene bis 27 Jahre, die dort einsäßen, sagte ein Vertreter der JVA. In Raßnitz könne sehr gut zwischen verschiedenen Gruppen differenziert werden, weil sie auch räumlich getrennt untergebracht würden. Es habe noch keinen Corona-Fall gegeben, teilweise seien Bedienstete Kontaktpersonen gewesen und deshalb ausgefallen. „Die Anstalt ist bisher sehr gut durch die Krise gekommen“, so die Information aus der JVA. Derzeit liefen alle Behandlungs- und alle Freizeitmaßnahmen. Häuserübergreifende Maßnahmen seien jedoch ausgeschlossen, so könnten mögliche Infektionen relativ einfach und sicher nachvollzogen werden. 63 Prozent der Häftlinge gingen einer Beschäftigung nach.

Beschäftigung wird möglichst fortgesetzt

Kevin Biedermann vom Landesbetrieb für Beschäftigung und Bildung der Gefangenen bekräftigte, dass trotz Corona-Pandemie die Häftlinge weiter zur Arbeit gingen. In enger Abstimmung mit den JVAs werde versucht, eine hohe Auslastung der Beschäftigungsplätze beizubehalten. Der LBBG ist der Nachfolger der Justizvollzugsarbeitsverwaltung des Landes und nach § 26 der Landeshaushaltsordnung für die Organisation des Arbeitswesens (Arbeitseinsatz der Gefangenen, Organisation der Herstellung und des Vertriebs von durch Gefangene gefertigte Produkte) zuständig.

Noch immer sehr hoher Krankenstand

Am meisten Sorge bereite ihm die Zahl von durchschnittlich 30 Krankentagen, im Vergleich zu vorherigen Jahren habe es jedoch schon deutliche Verbesserungen gegeben, berichtete Mario Blödtner, Hauptpersonalrat beim Ministerium für Justiz und Gleichstellung. Dennoch sei es sehr anstrengend, den Schichtdienst zu organisieren und immer sicherzustellen, „dass der Laden läuft“. Wenn es gelänge, kontinuierlich weiter gut auszubilden, dann sehe er den Justizvollzug auf einem guten Weg. Langfristig müsse man umdenken und stärker auf die Gesundheit des Personals und somit auch ihre Arbeitsbedingungen achten. Denn allein ein Krankentag weniger, würde im gesamten Personalgefüge schon eine Menge bewirken.

Alfred Altnervom Bund der Strafvollzugsbediensteten konstatierte, die Corona-Lage habe wie ein Brennglas auf die Personalsituation gewirkt, da sich der Personalaufwand teilweise noch erhöht habe. In anderen Ländern gebe es die Option, dass Menschen, die sich für den Beruf des Justizvollzugsbeamten interessierten, einfach befristet eingestellt würden. Dann könnten beide Seiten schauen, ob es passe oder nicht. Neben den genannten Maßnahmen (Kampagne, Reduzierung des Ausbildungsalters und höheres Ausbildungsgehalt) wäre dies vielleicht noch ein Hebel, um Personal zu gewinnen, welches während des herkömmlichen Verfahrens „durchgerutscht“ sei.

Resozialisierungsangebote noch besser nutzen

Die Freie Straffälligenhilfe habe vor allem das Ziel, Rückfälle bei Häftlingen zu vermeiden und sie und ihre Angehörigen auf dem Weg zurück in die Gesellschaft zu unterstützen, konstatierte Jennifer Schmidt vom Landesverband für Kriminalprävention und Resozialisierung Sachsen-Anhalt e.V. (LKR). Daneben kümmern sie sich um Themen wie den Täter-Opfer-Ausgleich oder andere kriminalpräventive Angebote für Jugendliche und Kinder. Im Jahr 2019 betreute der Verein etwa 600 neu ins Gefängnis gekommene Häftlinge, insgesamt wurden rund 1000 Häftlinge betreut.  

Die Zusammenarbeit mit den JVAs sei grundsätzlich gut, betonte Schmidt. Sie habe jedoch den Eindruck, dass man das Potenzial der Freien Straffälligenhilfe noch besser nutzen könnte. So hätten beispielsweise nicht alle Inhaftierten die Möglichkeit eines schnellen Zugangs zu Hilfsangeboten, dies gelte insbesondere bei Suchtproblematiken und Freizeitbeschäftigungsmaßnahmen. Hauptgrund dafür sei vermutlich die dünne Personaldecke, vermutete Schmidt.

Neben den Behandlungsangeboten während der Haft sei vor allem die Vorbereitung auf die Entlassung ein wichtiger Prozess. Dabei wäre es laut Schmidt besser, wenn zukünftig noch öfter alle externen Beteiligten mit ins Boot geholt würden. Außerdem konnte festgestellt werden, dass „der offene Vollzug weiterhin nicht ausreichend genutzt wird, obwohl er eine optimale Erprobungsmöglichkeit vor der Entlassung darstellt“. Beim Täter-Opfer-Ausgleich sehe sie vereinzelt positive Entwicklungen. Grundsätzlich glaube der LKR, dass es noch mehr Fachpersonal brauche und die Unterstützung der Freien Straffälligenhilfe noch stärker genutzt werden sollte. 

Konkrete Beschlüsse wurden am Ende des Fachgesprächs nicht gefasst. In einer seiner nächsten Sitzungen wird sich der Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung erneut mit dem Thema beschäftigen und die Stellungnahmen der Experten auswerten.