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Plenarsitzung

Im Fokus: Der Petitionsausschuss

20. Mai. 2020

„Die Sitzungen der Ausschüsse sind grundsätzlich öffentlich“, heißt es in § 85 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Landtags (GO LT LSA), die mit der <link_external_error https://www.landtag.sachsen-anhalt.de/parlamentsreform-findet-grosse-mehrheit/ _blank extern>Parlamentsreform 2020 geändert wurde. Für den Petitionsausschuss (PET) gilt konkret: Wenn der Petent einverstanden ist, findet die Ausschusssitzung zu seinem Thema ab sofort öffentlich statt, wenn nicht, beraten die Abgeordneten in nicht-öffentlicher Sitzung. Allerdings könnten selbst dann die Petenten zukünftig an der Diskussion im Ausschuss als Zuhörer teilnehmen, erklärt die Vorsitzende des PET Christina Buchheim (DIE LINKE).

Mitglieder des Petitionsausschusses sitzen sich an einem langen Tisch gegenüber.

Die Mitglieder des Petitionsausschusses bei der Arbeit. Das Foto wurde kurz vor Ausbruch der Corona-Pandemie in Sachsen-Anhalt, Anfang März 2020 aufgenommen. Foto: Stefan Müller

Auf diese Weise könnten die Bürger/innen selbst erleben, warum der Ausschuss so oder so entscheidet und diese Entscheidung besser nachvollziehen. „Das ganze Verfahren wird transparenter.“ Außerdem könnten die Petenten das Wort erhalten und Fragen an die Landesregierung richten oder beantworten. Natürlich stehe der Schutz persönlicher Daten sowohl der Petenten als auch möglicher Dritter immer im Vordergrund, wenn entschieden werde, ob eine Petition öffentlich verhandelt werden könne, unterstreicht Buchheim. Erste Rückmeldungen hätten jedoch ergeben, dass die meisten Personen durchaus Interesse an einer öffentlichen Verhandlung ihrer Petition hätten, so Buchheim.

Eine weitere Veränderung in der Arbeit des PET betrifft die Zusammenarbeit mit den einzelnen Fachausschüssen. In der Vergangenheit sei die Auseinandersetzung in den Fachausschüssen mit den einzelnen Sachverhalten oft nicht sonderlich intensiv gewesen, so zumindest das Bauchgefühl von Christina Buchheim. „Dabei sind die Fachausschüsse doch inhaltlich viel näher dran an den Anliegen der Bürger.“

Deshalb habe man sich in der Parlamentsreform darauf geeinigt, dass die Fachausschüsse zukünftig verpflichtet sind, sich mit dem Anliegen zu beschäftigen und dem PET innerhalb von vier Wochen eine qualifizierte Stellungnahme zu übermitteln (§ 48 Absatz 4 der GO LT LSA). Das Wunschmodell aller PET-Mitglieder sei zwar das Bayerische gewesen, in dem die Fachausschüsse für die jeweilige Petition zuständig sind, die neue Regelung sei jedoch ein ganz guter Kompromiss.

Wie die neuen Regelungen im PET in der Praxis wirken, zeigte sich erstmals während der letzten Ausschusssitzung am 14. Mai 2020, selbstverständlich unter Einhaltung aller Abstands- und Gesundheitsregelungen wegen der Corona-Pandemie. Im April war ein Treffen der Mitglieder des PET nicht möglich, dennoch ging die Arbeit weiter und die Bürger/-innen konnten und können sich jederzeit mit ihren Bitten und Beschwerden an den Landtag wenden.

Allerdings haben die Abgeordneten beschlossen, während der Corona-Pandemie, bestimmte Petitionen im „vereinfachten Verfahren“ (Nummer 6.9, Grundsätze des Ausschusses für Petitionen) zu behandeln, berichtet Ausschussvorsitzende Christina Buchheim. Damit könne eine Petition, die „offensichtlich erfolglos bleiben wird“, schneller abgehandelt werden, sofern der Petent nicht innerhalb von sechs Wochen Einwendungen erhebe.