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Plenarsitzung

Gewerbesteuerausfall soll abgefedert werden

10. Sep. 2020

Die Corona-Pandemie betrifft die Haushalte der Gemeinden unmittelbar. Die Bundesregierung hat im Rahmen des Eckpunktepapiers „Corona-Folgen bekämpfen, Wohlstand sichern, Zukunftsfähigkeit stärken“ beschlossen, mit einem kommunalen Solidarpakt 2020 die aktuellen krisenbedingten Ausfälle der Gewerbesteuereinnahmen – gemeinsam mit den Ländern – pauschal auszugleichen. Für die Bereitstellung der teilhaften Finanzierung durch das Land bedarf es dieser gesetzlichen Regelung.

Die Ausfälle der Gewerbesteuereinnahmen sollen von Bund und Ländern kompensiert werden. Foto: Landtag

Auszahlung der Gelder noch in 2020

Ziel des Gesetzes sei es, die Auszahlung an die Gemeinden schnell, also noch in diesem Jahr umzusetzen, erklärte Thomas Webel (CDU), Minister für Landesentwicklung und Verkehr. Die Kommunalen Spitzenverbände seien bei der Erstellung des Gesetzentwurfs beteiligt gewesen. Diese sprächen sich dafür aus, für die Berechnung den Durchschnitt der Gewerbeeinnahmen von 2017–2019 als Basis zu nutzen. Die Gegenfinanzierung durch das Land (81 Millionen Euro) erfolge aus dem Nachtragshaushalt. Die Gelder sollen noch in 2020 ausgezahlt werden, dafür bedürfe es allerdings einer zügigen Ausschussberatung, so Webel.

Gerecht, aber zu niedrig angesetzt

162 Millionen Euro Gewerbesteuerausfälle erschienen auf den ersten Blick richtig, erklärte Robert Farle (AfD). Allerdings dürften die Ausfälle tatsächlich noch größer ausfallen. Der Verteilungsschlüssel scheine gerecht, die Summe werde aber wahrscheinlich zu niedrig sein. Es zeige sich einmal mehr die chronische Unterfinanzierung der Kommunen, jetzt räche sich auch die Flüchtlingspolitik (Kosten des Landes), so Farle. Die Rücklagen des Landes seien vollständig verbrannt.

Weitere Ausgleiche beraten

Aufgrund der Corona-Krise sei es kurzfristig und unmittelbar zu drastischen Ausfällen in den kommunalen Haushalten gekommen, erklärte Silke Schindler (SPD). Über weitere Verlustausgleiche müsse noch beraten werden, der kommunale Rettungsschirm müsse also noch etwas größer werden.

Keine Finanzierung aus dem Nachtragshaushalt

„Wir kritisieren die Landesregierung nicht dafür, dass sie das Gesetz einbringt, während das Bundesgesetz noch in der Beratung ist“, erklärte Swen Knöchel (DIE LINKE). Durch das Gesetz soll die Gewerbesteuer ausgeglichen werden. Die Gewerbesteuer sei schon immer eine stark schwankende Steuer in Sachsen-Anhalt. Daher müsse man genau schauen, welche Schwankungen tatsächlich auf die Corona-Krise zurückzuführen seien, so Knöchel. Auch eine Gegenfinanzierung aus dem Nachtragshaushalt sei nicht wünschenswert.

Zügig auf Bedürfnisse reagieren

Es zeichneten sich herbe Verluste bei der Gewerbesteuereinnahme ab, konstatierte Olaf Meister (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN). Bund und Länder wollten die Folgen der Corona-Krise gemeinsam überwinden. Die 81 Millionen Euro Gegenfinanzierung des Landes sollen aus dem Nachtragshaushalt des Landes aufgebracht werden. Städte und Gemeinden würden weiterhin Hilfen brauchen, deswegen gelte es, zügig auf deren Bedürfnisse zu reagieren.

Gut und ausreichend kalkuliert

„Die Debatte zeigt, dass allen im Haus die Bedeutung der Gewerbesteuer für die Kommunen klar ist“, freute sich Daniel Szarata (CDU). Sachsen-Anhalt habe in der Krise gut und vorsichtig, aber ausreichend kalkuliert. Er warb für die Überweisung des Gesetzentwurfs in den Ausschuss für Finanzen.

Der Gesetzentwurf der Landesregierung wurde im Anschluss an die Debatte in den Ausschuss für Finanzen überwiesen.