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Plenarsitzung

Abgestimmt: Landtag beschließt Gesetze

09. Sep. 2020

Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat in seiner September-2020-Sitzungsperiode eine Reihe von Gesetzen behandelt, die sich in der zweiten und abschließenden Beratung im Plenum befunden hatten. Die fünf Gesetzentwürfe stammen alle von der Landesregierung.

Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat im September fünf Gesetze verabschiedet. Foto: Archiv

Verhältnismäßigkeitsprüfung für Reglementierungen

Das von der Landesregierung im Mai 2020 vorgelegte Artikelgesetz dient der Umsetzung einer Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen im Landesrecht von Sachsen-Anhalt und der Durchführung der EU-Verordnung 2016/679 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr. Der Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung empfiehlt dem Landtag, den genannten Gesetzentwurf in geänderter Fassung anzunehmen. Der Beschlussempfehlung wurde mehrheitlich gefolgt. Das Gesetz ist damit beschlossen.

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Umsetzung einer ER-Richtlinie

Der im Januar 2019 von der Landesregierung eingebrachte Gesetzentwurf soll nach dem Wirksamwerden der EU-Datenschutz-Grundverordnung das bereichsspezifische Datenschutzrecht, insbesondere im Verantwortungsbereich des Ministeriums für Inneres und Sport, an die Datenschutz-Grundverordnung anpassen und das Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten der Bürger (DSG LSA) ablösen. Der Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung empfiehlt dem Landtag, den bearbeiteten Gesetzentwurf anzunehmen. Der Beschlussempfehlung wurde zugestimmt. Das Gesetz ist damit beschlossen.

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Zensusgesetz in Landesrecht umgewandelt

Mit dem Zensusgesetz 2021 vom 26. November 2019 hat der Bundesgesetzgeber die Durchführung einer Bevölkerungs-, Gebäude- und Wohnungszählung im Jahr 2021 angeordnet. Hierin überlässt er den Landesgesetzgebern die Einrichtung von Erhebungsstellen und das Nähere zur Organisation der einzelnen im Rahmen des Zensus 2021 vorzunehmenden Erhebungen. Mit dem von der Landesregierung im Februar 2020 eingebrachten Zensusausführungsgesetz sollen die ergänzenden Regelungen in Sachsen-Anhalt getroffen werden. Der Ausschuss für Inneres und Sport empfiehlt, die Artikel des Gesetzentwurfs separat weiterzuberaten. Der Beschlussempfehlung wurde gefolgt. Das Gesetz ist damit beschlossen.

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Konzessionen können ausgedehnter erteilt werden

Mit dem Dritten Glücksspieländerungsstaatsvertrag ist mit dem 1. Januar 2020 die bisherige Begrenzung der Anzahl möglicher Sportwettkonzessionen aufgehoben worden. Dadurch kann das zuständige Land Hessen im ländereinheitlichen Verfahren jetzt grundsätzlich allen Antragstellern, die die Voraussetzungen erfüllen, Sportwettkonzessionen erteilen. Dies verlangt die Anpassung des Glücksspielgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt, für die die Landesregierung nun einen Gesetzentwurf vorlegt. Der Ausschuss für Inneres und Sport empfiehlt dem Landtag, den Gesetzentwurf in leicht veränderter Fassung anzunehmen. Der Beschlussempfehlung wurde zugestimmt. Das Gesetz ist damit beschlossen.

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Staatsvertrag zur Medienordnung

Die Landesregierung brachte im Juli 2020 einen Gesetzentwurf in den Landtag ein, durch den der Staatsvertrag zur Modernisierung der Medienordnung in Deutschland auf den parlamentarischen Weg in Sachsen-Anhalt gebracht wurde. Dieser Medienstaatsvertrag ersetzt den bisherigen Rundfunkstaatsvertrag. Damit reagiert der deutsche Mediengesetzgeber auf einige grundlegende Veränderungen der Medienlandschaft und entwickelt den Rechtsrahmen der bisher vor allem rundfunkrechtlichen Staatsverträge weiter. Der Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien empfahl dem Landtag, den Gesetzentwurf in geänderter Fassung anzunehmen. Dieser Empfehlung folgte sodann auch die Mehrheit des Parlaments (Koalition).

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