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Plenarsitzung

Wahltermin für den 8. Landtag festgesetzt

Landtagspräsidentin Gabriele Brakebusch unterbreitete gemäß § 9 Abs. 1 des Wahlgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt in Verbindung mit § 54c GO.LT nach Anhörung der Landeswahlleiterin und im Benehmen mit dem Ältestenrat des Landtags einen Vorschlag zum Tag und zur Zeit für die Wahl zum Landtag der 8. Legislaturperiode im Jahr 2021 vor. Der Vorschlag fasste den 6. Juni 2021 in der Zeit von 8 bis 18 Uhr ins Auge, dem folgten zumindest die Abgeordneten der Koalitionsfraktionen.

Die Fraktion DIE LINKE hält den Wahltermin im Juni für zu spät und ungünstig im Jahr gelegen – hinsichtlich der Fristen der Bildung einer Landesregierung und des Einstiegs in die Parlamentsarbeit. Es sollte kein Wahltermin gesetzt werden, der mit monetären Auswirkungen (Abgeordnetenentschädigung) zusammenhänge, sagte Thomas Lippmann (DIE LINKE).

Diese Diskussion sei bereits im Ältestenrat geführt worden, monierte Siegfried Borgwardt (CDU). In der Kommission zur Parlamentsreform hätte man sich seinerzeit darauf verständigt, in Sachsen-Anhalt den Winterwahlkampf zu verlassen und den Wahltermin auf später im Jahr zu verschieben. Ziel sei eine höhere Wahlbeteiligung im Sommer und keine finanziellen Zugewinne für einige wenige Abgeordnete, so Borgwardt.

Die Koalition wolle die Wahlverlierer der letzten Landtagswahl künstlich länger am Leben erhalten, monierte Daniel Roi (AfD). Die AfD lehne den Antrag auf Festsetzung des Wahltermins als Griff ins Bürgerportemonnaie ab.

Im Anschluss an die kurze Debatte wurde der Antrag – nach namentlicher Abstimmung – mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen angenommen. AfD und DIE LINKE lehnten den neuen Wahltermin ab.