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Plenarsitzung

V. Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit

12. Nov. 2019

Unter dem Motto „Sachsen-Anhalt braucht mehr Transparenz: Strategisch, gesetzlich, praxisorientiert!“ hat der Landesbeauftragte für die Informationsfreit Dr. Harald von Bose am Dienstag, 12. November 2019, seinen V. Tätigkeitsbericht vorgelegt und Landtagspräsidentin Gabriele Brakebusch übergeben. Er umfasst den Zeitraum vom 1. Oktober 2016 bis zum 30. September 2018 einschließlich aktueller Entwicklungen bis September 2019.

Landtagspräsidentin Gabriele Brakebusch nahm den V. Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit aus den Händen vom Landesbeauftragten Dr. Harald von Bose entgegen. Foto: Stefan Müller

Im Bericht zieht von Bose Bilanz zum seit zehn Jahren in Kraft befindlichen Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA). Es gewährt jedermann einen Anspruch auf freien Zugang zu amtlichen Informationen bei den öffentlichen Stellen des Landes. „Das Gesetz hat sich bewährt, Sachsen-Anhalt ist transparenter geworden“, befindet von Bose. „Mit modernen Transparenzgesetzen anderer Bundesländer, in denen der Staat jedermann proaktiv Informationen anonym und kostenlos über ein Informationsregister zum Abruf zur Verfügung stellt, kann es aber nicht mithalten.“ Das Gesetz habe bislang nur erste zaghafte Reformen erfahren: 2018 seien die Gebühren für Anträge gesenkt, 2019 die Rechtsgrundlagen für ein rudimentäres Informationsregister geschaffen worden.

Dieses Register sei – kaum in Betrieb – schon reformbedürftig. Knapp über 150 Dokumente sind derzeit dort eingestellt. Veröffentlichungspflichtig sind nur ganz wenige Datenkategorien, wie zum Beispiel Gesetze oder Statistiken. „Die meisten Informationen waren öffentlich oder sind Teil der Öffentlichkeitsarbeit der Landesregierung“, resümiert von Bose. „Wirklich neue Informationen sind Mangelware.“ Daten von Kommunen suche man vergebens. Zum Vergleich führte der Landesbeauftragte an: „Das Register in Schleswig-Holstein enthielt beim Start im Juni 2019 bereits 7 000 Datensätze aus allen Lebensbereichen, geordnet nach Themen. So etwas sollte in Sachsen-Anhalt ebenfalls zu leisten sein. Es darf keine Zwei-Klassen-Informationsgesellschaft geben.“

Reformen und Strategien

Eine große Reform soll 2020 mit dem Erlass eines neuen Transparenzgesetzes kommen, so von Bose: „Der Landtag hat im Mai 2019 die Landesregierung gebeten, meine Reformvorschläge aus dem IV. Tätigkeitsbericht in den Entwurf mit einzubeziehen.“ Folgt das zuständige Innenministerium seinen Empfehlungen für ein modernes Transparenzgesetz, bedeutete dies: Mehr Informationen, noch weniger Gebühren, alle Daten (auch Umwelt- und Verbraucherinformationen) in einem Informationsregister unter verbindlicher Einbeziehung der Kommunen.

Doch wo bleiben die Open-Data- und die Open-Government-Strategie des Landes?, wollte der Landesbeauftragte wissen. Sachsen-Anhalt brauche nicht nur ein Gesetz, sondern auch Strategien, Aktionspläne und Konzepte. Open Data im Sinne einer Bereitstellung amtlicher Informationen zur freien Nutzung durch jedermann sei die Voraussetzung für offenes Regierungshandeln, Bürgerbeteiligung und die Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft.

Aus der Praxis für die Praxis

In insgesamt 186 Fällen wurde der Landesbeauftragte im Berichtszeitraum als Streitschlichter um Vermittlung gebeten, in 146 Fällen von Bürgerinnen und Bürgern. Hierbei handelte es sich um 93 Eingaben, also konkrete Streitfälle zwischen einem Antragsteller und einer Behörde und um 53 allgemeine Anfragen rund um die Informationsfreiheit. In 40 Fällen wandten sich Behörden an den Landesbeauftragten. Die Zahl der Eingaben sei im Vergleich zum IV. Tätigkeitsbericht damit um von fast 80 % gestiegen. Erforderlich sei daher auch eine personelle Verstärkung im Bereich der Informationsfreiheit.

„Wenn der Entwurf eines Transparenzgesetzes auf den Weg gebracht wird, sollte dieser frühzeitig zur Kommentierung durch die Bürgerinnen und Bürger freigegeben werden“, betonte Harald von Bose: „Wer mehr Transparenz, Bürgerbeteiligung und Demokratie will, muss auch den Mut haben, einen solchen Schritt zu wagen. Welches geplante Gesetz könnte besser für eine Öffentlichkeitsbeteiligung geeignet sein als ein neues Transparenzgesetz?“

Zum V. Tätigkeitsbericht „Informationsfreiheit“ (PDF)