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Plenarsitzung

Sind Demokratie und Rechtsstaat in Gefahr?

29. Aug. 2019

Der Landtag hat im Rahmen einer Aktuellen Debatte über die Stärkung von Demokratie und Rechtsstaat diskutiert. Parallel dazu wurden ein Antrag der Koalitionsfraktionen von CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie ein Antrag der Fraktion DIE LINKE beraten. Anlass war der gewaltsame Tod des Regierungspräsidenten von Kassel Dr. Walter Lübcke Ende Juni 2019.

Grüne: Mord an Dr. Walter Lübcke ist Zäsur

Cornelia Lüddemann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) erklärte, der Mord am CDU-Regierungspräsidenten Dr. Walter Lübcke stelle eine Zäsur dar, da erstmals ein deutscher Politiker nach Ende des Zweiten Weltkriegs von einem Rechtsextremisten gezielt getötet worden sei. Insgesamt zähle die bundesweite Polizeistatistik 85 Todesopfer rechter Gewalt seit 1990, die Amadeu-Antonio-Stiftung gehe von deutlich höheren Zahlen aus. Vor diesem Hintergrund müssten sich alle Demokraten die Frage stellen, warum die Demokratie nicht die Wertschätzung erhalte, die sie verdiene?

„Die Grenze des Sagbaren verschiebt sich immer weiter!“, so die Grünen-Abgeordnete. Wenn aber der demokratische Basiskonsens [Die Würde des Menschen ist unantastbar.] nicht mehr geteilt werde, dann sei unsere Demokratie in Gefahr. In diesem Augenblick gehe es um mehr als die alte „politische Farbenlehre“. Rechte Parolen dürften im Alltag nicht einfach hingenommen werden, zum Beispiel im Fußballverein oder im Laden um die Ecke. Lüddemann beendete ihren Beitrag: „Kein Raum den Nazis, alle Demokratinnen und Demokraten gemeinsam!“

Blick in das Plenum des Landtags während der August-Sitzungsperiode. Foto: Stefan Müller

LINKE: Combat 18 verbieten

Henriette Quade (DIE LINKE) begrüßte den Antrag der Koalitionsfraktionen „Im Gedenken an Dr. Walter Lübcke: Gewalt- und anderen Straftaten gegen die Demokratie mit allen Mitteln des Rechtsstaates entgegentreten“ ausdrücklich. Ihrer Ansicht nach sei rechte Gewalt zwangsweise Folge von rechter Ideologie, der Kampf dagegen müsse daher bereits bei den Worten beginnen.

Sie kritisiert jedoch, dass der Antrag mit Bitten, Appellen und Bekenntnissen gefüllt sei, denn dies allein reiche nicht aus, um die Demokratie zu verteidigen. Denn es gebe zahlreiche ähnliche Anträge, die in den vergangenen Jahren nicht umgesetzt worden seien. Der Antrag der Fraktion DIE LINKE fordere die Landesregierung zudem dazu auf, sich auf Bundesebene für ein zügiges Verbot der militanten Neonaziorganisation „Combat 18 Deutschland“ sowie für die Beendigung der Arbeit mit V-Leuten in allen Strukturen der verschiedenen Neonazigruppierungen einzusetzen.

Stahlknecht: Parallelen zur Weimarer Republik

Innenminister Holger Stahlknecht (CDU) fokussierte in seiner Rede auf historische Parallelen zwischen der frühen Weimarer Republik und der Situation in der sich Deutschland heute befinde. Auch damals sei das Land durch politisch motivierte Gewalt geprägt gewesen, wohin dies geführt habe, sei bekannt. Als konkretes Beispiel erinnerte Stahlknecht an Außenminister Walter Rathenau, der jüdischer Abstammung war und 1922 Opfer eines politischen Attentats wurde.

Nach der Tat demonstrierten zwar Hunderttausende Menschen in Berlin gegen diesen Gewaltakt, dennoch sei es möglich gewesen, dass Hitler 1933 zum Reichskanzler ernannt wurde. In den elf Jahren dazwischen seien die Menschen von täglicher Hasssprache und Gewalt in Wort und Tat begleitet worden. Auch damals sei durch die Worte des damaligen Reichskanzlers klar gewesen, woher die Gefahr drohe. Joseph Wirth, von 1921 bis 1922 Reichskanzler der Weimarer Republik, hatte nach dem Mord an Rathenau im Parlament gesagt hatte: „Der Feind steht rechts!“

Der Innenminister führte weiter aus, dass es jedoch im Unterschied zur Weimarer Republik heute eine wehrhafte Demokratie in Deutschland gebe. „Wir werden es nicht zulassen, dass Extremisten diesen Staat genüsslich destabilisieren!“ Stahlknecht appellierte daran, dass die Politiker an ihre Vorbildfunktion für die Bürger dächten. Wenn sie sich so benähmen, dass die eigene Würde beschädigt würde, dürften sie sich nicht wundern, wenn sich die Bürger abwendeten. Bei allem politischen Streit und harten Debatten gebe es allerdings immer eine Grenze des Anstands.

AfD: Debatte als Ablenkungsmanöver vor Wahlen

Robert Farle (AfD) zeigte sich überzeugt, wer als CDU-Fraktion einen solchen Antrag unterschreibe, der ebne den Weg zu Hass und Gewalt in der Bevölkerung. Er warf der CDU zudem vor, nach und nach zu einem Anhängsel der „grünen Minipartei“ zu werden. Der Antrag baue einen „Nazi-Popanz“ auf und instrumentalisiere den Mord an Walter Lübcke; er sei der Versuch, die AfD zum geistigen Brandstifter zu machen.

Farle bescheinigte den Koalitionsfraktionen: „Der Antrag ist verlogen bis ins Mark“. Denn eine Kleine Anfrage im Bundestag habe ergeben, dass die Mehrheit der politisch motivierten Angriffe im ersten Quartal 2019 auf AfD-Repräsentanten verübt worden seien. Seiner Meinung nach gehe es nicht um Demokratie und Meinungsfreiheit, sondern die Debatte sollte vor den anstehenden Landtagswahlen in einigen ostdeutschen Bundesländern lediglich vom Versagen der Kenia-Koalition ablenken.

SPD: Rechter Terror bedroht Staat als Ganzes 

Dr. Katja Pähle (SPD) stellte fest: „Wir wollen und praktizieren die wehrhafte Demokratie!“ Der Mord an Dr. Lübcke habe verdeutlicht, dass rechtsextremer Terror als Strategie insgesamt auf die Verfassungsordnung des Staates gerichtet sei. Die größte Gefahr für die Demokratie gehe heute von strukturell organisiertem Rechtsextremismus aus, so Pähle.

Auch Hinweisen auf rechtsextreme Zellen in Polizei und Bundeswehr müsse konsequent nachgegangen werden. Denn die Bürger müssten sich darauf verlassen können, dass jemand, der eine Waffe trage, diese nur zum Schutz der Demokratie und nicht gegen sie einsetze. Der Antrag der Koalitionsfraktionen wolle aber auch Rückendeckung für die kommunale Ebene sein. Deshalb sei die SPD froh, dass er beispielsweise ein klares Bekenntnis zu mehr Demokratiebildung an den Schulen enthält.

CDU wird ihre Überzeugungen nicht aufgeben

Siegfried Borgwardt (CDU) erklärte, Demokratie und politische Prozesse lebten davon, dass man sich mit unterschiedlichen Meinungen auseinandersetze und diese auch aushalte. Gewalttätige Übergriffe seien jedoch völlig inakzeptabel, ebenso wie Aufrufe zum politischen Ungehorsam. Ein wichtiger Punkt im Koalitionsantrag sei für ihn folgender: „Der Landtag sieht es als Aufgabe der Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern an, jede Form von Terrorismus sowie Rechts-, Links- und religiös motivierten Extremismus konsequent zu bekämpfen. Ihre Strukturen und Netzwerke müssen systematisch aufgeklärt und bekämpft werden.“

Nach Ansicht von Borgwardt lohne es sich, tagtäglich in die kommunikative Auseinandersetzung mit der Bevölkerung einzutreten. Er spricht sich für ein konsequentes hartes Vorgehen gegen Feinde der Demokratie aus, dazu müsse auch das entsprechende Personal aufgestockt werden. Die richtige Antwort auf Extremisten sei: „Wir haben nicht nur keine Angst, sondern wir werden auch unsere Überzeugungen nicht aufgeben!“

Poggenburg: Anträge teils tendenziös

André Poggenburg (fraktionslos) empfand den Redebeitrag des Innenministers als sehr passend. Allerdings hätte man damals [Weimarer Republik] wie heute gleichermaßen gegen Links- und Rechtsextremismus vorgehen müssen. Das Problem für die Demokratie entstehe durch gewaltbereite Extremisten insgesamt. Poggenburg kritisierte den Antrag der Linken, der nur rechte Gewalt bekämpfen wolle. Die angeführten Feindes- und Todeslisten rechtsextremer Listen gebe es zudem gar nicht. (Siehe dazu auch ein FAQ des Bundeskriminalamts) Der Antrag der Koalitionsfraktionen sei in manchen Punkten ebenfalls einseitig und in Teilen tendenziös. Denn das Bedrohen und Einschüchtern von politisch Andersdenkenden käme doch vorwiegend aus dem linksextremen Spektrum. Daher sei der Antrag laut Poggenburg „nur bedingt demokratietauglich“.

Linke: Toleranz muss vor Intoleranz schützen

Stefan Gebhardt (DIE LINKE) zitierte aus einer Rede von Bundeskanzlerin Angela Merkel von vor sieben Jahren: „Toleranz richtet sich selbst zugrunde, wenn sie sich nicht vor Intoleranz schützt“. Seitdem hätte sich rechtsextremer Terror immer weiter in der Gesellschaft ausgebreitet. Besonders problematisch sei dabei immer wieder die These der „Herrschaft des Unrechts“, diese sei laut Gebhardt die „Dolchstoßlegende“ der heutigen Zeit. Abschließend sagte er, dass der Koalitionsantrag Punkte enthalte, die sehr sinnvoll seien und legte Wert darauf, die Gemeinsamkeiten zwischen diesem und dem eigenen Antrag zu betonen.

AfD betont: Mord hat nichts mit uns zu tun

Oliver Kirchner (AfD) erklärte, warum seine Fraktion dem Antrag von CDU, SPD und Grünen nicht zustimmen könne. Dies liege vor allem an einer Passage in seiner Begründung.  Dort heißt es, dass sich auch führende Repräsentanten der AfD und nicht wenige ihrer Mitglieder bewusst an rechter Hetze beteiligten und damit den Weg für Gewalttaten ebneten. Kirchner unterstrich, dass auch seine Fraktion diesen Mord aufs Schärfste verurteile. Er habe aber nichts mit der AfD zu tun. Außerdem gab er zu bedenken, dass im genannten Mordfall noch niemand verurteilt worden sei und dies für eine endgültige Beurteilung zunächst abgewartet werden sollte.

Ergebnisse der Debatte

Der Antrag der Fraktion DIE LINKE wurde in den Ausschuss für Inneres und Sport (federführend) und in den Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung (mitberatend) überwiesen. Der Antrag der Koalitionsfraktionen (CDU, SPD und GRÜNEN) wurde von der Mehrheit der Abgeordneten beschlossen.