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Plenarsitzung

Qualität und Teilhabe in Kitas weiter verbessern

21. Nov. 2019

Die Koalitionsfraktionen von CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben einen Gesetzentwurf zur „Umsetzung des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung“ vorgelegt. Dazu wurde mit dem Bund am 23. August 2019 eine Vereinbarung geschlossen, in der in einem Handlungs- und Finanzierungskonzept verschiedene Maßnahmen zur Umsetzung vorgesehen sind.

Das „Gute-Kita-Gesetz" vom Bund soll ab 2020 in Sachsen-Anhalt umgesetzt werden, per Gesetz will der Landtag bis Dezember dieses Jahres die nötigen Weichen stellen. Foto: fotolia.com

Land erhält 140 Millionen Euro vom Bund

Dr. Verena Späthe (SPD) erklärte, mit dem „Gute-Kita-Gesetz“ investiere der Bund etwa 5,5 Milliarden Euro bundesweit in die bessere Kinderbetreuung. Zwar seien die Mittel zunächst bis 2022 begrenzt, die SPD-Fraktion werde sich jedoch dafür einsetzen, dass die Förderung auch danach weitergeführt werde. Späthe unterstrich: „Wir wollen, dass alle Kinder die gleichen Startchancen haben und darum brauchen wir gleiche Rahmenbedingungen.“

Sachsen-Anhalt werde in den nächsten Jahren 140 Millionen Euro vom Bund erhalten, so die SPD-Abgeordnete weiter. Mit dem Geld soll unter anderem die Gebührenfreiheit in den Kitas weiter ausgebaut werden, dies allein koste 71 Millionen Euro. Ab 1. Januar 2020 solle das älteste in einer Kindertageseinrichtung oder Tagespflegestelle in Sachsen-Anhalt betreute Kind für die Berechnung des insgesamt zu entrichtenden Beitrags mitzählen. Dies werde dazu führen, dass Eltern minimal den Hortbeitrag entrichten müssten; bisher war es der Kindergartenbeitrag.

Der zweite Schwerpunkt des Gesetzentwurfs liege in der Fachkräfteoffensive. So solle es laut Späthe eine praxisintegrierte Ausbildung zur Erzieherin geben, angehende Erzieherinnen würden vom Schulgeld befreit und mehr Quereinsteiger sollen motiviert werden, den Beruf zu ergreifen. Ebenfalls vorgesehen sei die Einstellung weiterer Fachkräfte in Einrichtungen für Kinder mit besonderen Bedürfnissen. 

Entlastung für Eltern, kein Schulgeld, mehr Fachkräfte

Sozialministerin Petra Grimm-Benne (SPD) freute sich, dass die Landesregierung nun ihr Versprechen einlösen könne, die Schulgeldfreiheit für Erzieher/-innen einzuführen und die Gebührenfreiheit für die Kitas auszuweiten. Grimm-Benne versprach, alles Nötige zügig vorzubereiten, um das Gesetz wie geplant zum 1. Januar 2020 umsetzen zu können.

Ob der vorliegende Entwurf eine tatsächliche Entlastung für die Familien bringen werde, bleibe abzuwarten, sagte Tobias Rausch (AfD). Er fragte beispielsweise, wie hoch zukünftig der Hortbeitrag sein solle? Grundsätzlich sei der Gesetzentwurf ein Schritt in die richtige Richtung, so der AfD-Abgeordnete. Dennoch fordere seine Fraktion weiterhin eine Beitragsbefreiung für alle Kinder.

Tobias Krull (CDU) bemerkte, es sei richtig und wichtig, dass sich der Bund in diesem Bereich engagiere. Allerdings kritisierte er die Begrenzung der Mittel bis 2022 und den Verteilungsschlüssel, der nachteilig für die ost- und mitteldeutschen Länder sei. Krull stellte klar, dass die Maßnahmen nicht vom Land weiterfinanziert werden könnten, falls die Bundesmittel 2023 wegfielen. 

Linke kritisieren Schwerpunktsetzung

Für die Fraktion DIE LINKE wären ein unbürokratisches Investitionsprogramm für Kitas und ein veränderter Betreuungsschlüssel für die Erzieherinnen bessere Stellschrauben gewesen, kritisierte Monika Hohmann (DIE LINKE). Die Koalitionsfraktionen hätten mit ihrem Gesetzentwurf nun aber andere Schwerpunkte gesetzt. Hohmann führte weiter aus, dass die Kommunen für zwei Jahre in Vorkasse gehen müssten und sicher nicht begeistert sein dürften. Des Weiteren sei die Begründung zu Artikel 1, §1 „Beitragsbefreiung“ äußerst abenteuerlich. Hohmann äußerte große Bedenken, dass diese und andere Fragen in der Kürze der Zeit ausreichend diskutiert werden könnten. 

„Was Hänschen nicht lernt, lernt Hans nimmermehr“, dieser Grundsatz erkläre, wie wichtig die frühkindliche Bildung sei, so Sebastian Striegel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN). Insbesondere bei der Qualität der Betreuung müsste bei uns im Land nachgesteuert werden, dies sei vermutlich jedem bekannt. Außerdem begrüßte er eine weitere Entlastung der Eltern, weil die frühkindliche Bildung nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängig sein dürfe.

Gesetzentwurf zur Beratung in Ausschüsse überwiesen

Im Anschluss an die Debatte wurde der Gesetzentwurf in den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration (federführend) sowie in die Ausschüsse für Finanzen, für Inneres und Sport sowie für Bildung und Kultur (mitberatend) überwiesen.