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Plenarsitzung

PUA-Einsetzung fand erneut keine Mehrheit

Die Abgeordneten der AfD-Fraktion und ein fraktionsloser Abgeordneter beantragten erneut gemäß Artikel 54 Abs.1 der Landesverfassung die Einsetzung eines 18. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses. Der Ausschuss soll beispielsweise Strukturen des Linksextremismus, Aktivitäten im Internet sowie mögliche Verbindungen von Vereinen und Gewerkschaften zu linksextremistischen Organisationen untersuchen. Im Mai-Plenum war dies gescheitert, da die anderen vier Fraktionen verfassungsrechtliche Bedenken für die thematische Ausrichtung/Unbegrenztheit des Ausschusses angemeldet hatten.

Die 22 beantragenden Abgeordneten sind erneut mit der Einsetzung eines 18. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses im Landtag von Sachsen-Anhalt gescheitert. Foto: fotolia.com

„Extremismus von Links wird ignoriert“

Ein Parlamentarischer Untersuchungsausschuss zum Linksextremismus sei längst überfällig und „wir setzen ihn ein, ob es Ihnen passt oder nicht“, wandte sich Daniel Roi (AfD) ans Plenum. Der erste Versuch des Einsetzens sei rechtswidrig verhindert worden, die Landesverfassung sei hier eindeutig. Der Extremismus von Links werde von den „Altparteien“ nicht gesehen, denn sie würden – durch „Infiltration“ – davon sogar profitieren. „Sie machen Linksextremisten salonfähig“, betonte Roi. Die Fraktionen (außer die AfD) im Landtag würden eine Scharnierfunktion zu Linksextremisten ausüben.

Ausforschung in unzulässiger Weise

„Hier will eine qualifizierte Minderheit die Gesellschaft formatieren, aber das ist keine Aufgabe des Parlaments“, konstatierte Sebastian Striegel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) in Richtung AfD. Der von der AfD beantragte Untersuchungsausschuss sei hinsichtlich des Minderheitenrechts rechtsmissbräuchlich. Ein PUA diene insbesondere der Kontrolle der Exekutive (Landesregierung), nicht der Gesellschaft. Ein Untersuchungsausschuss dürfe nicht in unzuverlässiger Weise Menschen ausforschen. „Wir erleben nicht zum ersten Mal, dass diejenigen, die sich gegen Rechtsextremismus engagieren, zu Linksextremisten erklärt werden. Die AfD und deren rechtsextremes Netzwerk drängen lediglich darauf, zivilgesellschaftliche Strukturen zu durchleuchten und Feinde zu kennzeichnen. „Wir stehen an der Seite der mutigen Demokratinnen und Demokraten und lehnen den Untersuchungsausschuss ab.“

Landtag kontrolliert nicht die Zivilgesellschaft

„Die AfD aufzufordern, mit ihren Lügen aufzuhören, ist schlichtweg sinnlos“, konstatierte Henriette Quade (DIE LINKE). Für die AfD seien nicht die Antworten entscheidend, sondern nur, Behauptungen so laut wie möglich herauszuschreien, sie ziehe alles und jeden blindwütig in Verdacht, so Quade. Ausdrücklich und Gott sei Dank sei es nicht die Aufgabe des Parlaments, die Zivilgesellschaft zu kontrollieren. Jede Stunde, die dieses Parlament mit Linksextremismus verschwende, könne nicht genutzt werden, um zu klären, welche Mitschuld die AfD an einem politischen Klima habe, in dem Rechtsextreme in Deutschland Menschen töten, betonte Quade. „Wir stehen solidarisch an der Seite der Zivilgesellschaft und werden alle juristischen Mittel nutzen, um diesen Missbrauch des Parlaments zu verhindern.“

Missbrauch des Minderheitenrechts

Normalerweise würde man bei einem Minderheitenantrag nur auf das Quorum achten und den Untersuchungsausschuss einsetzen, sagte Dr. Katja Pähle (SPD). Weder eine Mehrheit noch eine Minderheit dürfe das Recht zur Einsetzung eines PUAs missbrauchen, aber genau das tue die AfD-Fraktion. „Der Landtag kontrolliert nicht das Volk und auch nicht Gewerkschaften, Vereine und Verbände“, so Pähle, dies sei nicht verfassungsgemäß. Sinn des AfD-Antrags sei es lediglich, Menschen aus der Zivilgesellschaft vorzuladen, auszuforschen und einzuschüchtern.

Bedingungen laut Gesetz erfüllt

„Extremisten sind immer die Feinde der Demokratie“, erklärte Siegfried Borgwardt (CDU). Zum Rechtsstaat gehöre auch, die rechtsstaatlichen Prinzipien einzuhalten, deswegen sei der Ausschuss in der Mai-Sitzungsperiode auch nicht eingesetzt worden. Für die CDU erfülle der Antrag nun zumindest die Bedingungen laut Untersuchungsausschussgesetz. Im Sinne des Minderheitenschutzes enthalte sich die CDU bei der Abstimmung, stimme aber nicht gegen den Antrag, so Borgwardt.

Abstimmung

Die AfD-Fraktion hatte eine namentliche Abstimmung gefordert. Bei dieser stimmten 21 Abgeordnete für die Einsetzung, 30 dagegen, 20 enthielten sich. Damit hat der Antrag keine Mehrheit gefunden und wurde abgelehnt. Der Untersuchungsausschuss wird demnach vorerst nicht eingesetzt.