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Plenarsitzung

Landverkäufe sollen ausgesetzt werden

Auf Antrag der Fraktionen von CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN soll die Landesregierung im Rahmen der Bewirtschaftung des Grundstocks keine Reduzierung des Umfangs landwirtschaftlich genutzter Flächen im Landesvermögen mehr vornehmen. Bei Haushaltsaufstellungsverfahren sollen Entnahmen aus dem Grundstock nur noch insoweit vorgesehen werden, wenn sie nicht auf die Veräußerung landwirtschaftlichen Grundvermögens zurückgehen. Auch den Kommunen im Land sei ein entsprechender Umgang mit ihrem Grundvermögen zu ermöglichen. Die Fraktion DIE LINKE brachte einen Änderungsantrag ein, durch den die Landesregierung einen angemessenen Teil der Sondervermögen und Rücklagen in Grundvermögen und Immobilien anlegen sollte.

Signal für nachhaltige Haushaltspolitik

Der Antrag widme sich der Frage, wie zukünftig mit dem Landesvermögen umzugehen sei, erklärte Olaf Meister (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN). Das Land sei Eigentümer zahlreicher Immobilien und Grundstücke, aber deren Anzahl sei seit den 1990er Jahren kontinuierlich zurückgegangen. Der Verkaufserlös sei meist zur Deckung eines Haushaltslochs verwendet worden. Landwirtschaftliche Flächen sorgten für dauerhafte Pachteinnahmen, deren Verkauf liefere nur einen kurzfristigen Effekt, es gelte, dieses Eigentum zu erhalten. Der Antrag solle ein Signal für eine nachhaltige Haushaltspolitik sein, betonte Meister.

Erlöse an anderen Stellen aufbringen

Finanzminister Michael Richter (CDU) begrüßte das Bemühen der Koalition um eine nachhaltige und generationengerechte Finanzpolitik. Das Land sei Eigentümer von nur noch drei größeren landwirtschaftlich genutzten Domänen. Andere Flächen brächten Pachteinnahmen von mehr als einer Million Euro pro Jahr. Sehe man von weiteren Flächenverkäufen ab, müsse das wegfallende Geld (für den nächsten Haushalt) allerdings anderswo gesucht werden.

Verkaufsverzicht eine Selbstverständlichkeit

Der Antrag ziele darauf, auf den „Ausverkauf des Tafelsilbers des Landes“ zu verzichten. Das müsste eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein, „warum braucht es da so einen Antrag?“, fragte Daniel Roi (AfD). Der Landverkauf sei unwirtschaftlich, nicht nachhaltig und unverantwortlich gegenüber den folgenden Generationen; insofern handele es sich beim Antrag um „eine Selbstanzeige der Koalition über ihr eigenes falsches Handeln“. Geklärt müsse werden, welche Flächen für welche Erlöse bereits verkauft worden seien, die AfD beantragte daher die Ausschussüberweisung.

Keine Finanzierung aus Rücklagen

Den Ausverkauf der landwirtschaftlichen Domänen in Gänze lehne die CDU-Fraktion ab, sagte Guido Heuer (CDU). Die anstehende Aufstellung der Haushalte stelle Sachsen-Anhalt vor enorme Herausforderungen. Die Finanzierung von Straßenausbaubeiträgen oder des Azubitickets durch weitere Rücklagenentnahmen oder Steuererhöhungen bzw. die Finanzierung von Bauvorhaben (JVA) aus dem Pensionsfonds seien mit der CDU nicht zu machen, betonte Heuer.

„Dem Antrag fehlt eine klare Haltung“

Die CDU betreibe mitnichten eine solide Finanzpolitik, sondern den beispiellosen Ausverkauf  des Landes, konstatierte Swen Knöchel (DIE LINKE). Aber auch kleinen Schritten zur Konsolidierung – wie im Antrag – könne man zustimmen. Es fehle dem Antrag aber eine klare Haltung, so Knöchel. Besser wäre es gewesen, man hätte der Landesregierung dargelegt, dass der Landtag keinem Haushaltsentwurf mehr zustimmen werde, wenn dessen Finanzierung auf Veräußerungen von Grundvermögen gestützt werde.

Verminderung des Vermögens anhalten

Die Domänenwirtschaft gebe es in Deutschland bereits seit dem 17. Jahrhundert, rekapitulierte Dr. Andreas Schmidt (SPD). Mit dem Antrag schlage die Koalition einen Pflock ein, der einen Wendepunkt darstelle: „Wir halten die Verminderung von landwirtschaftlichem Vermögen an“, sagte Schmidt. Für den finanziellen Ausgleich im kommenden Haushalt müssten freilich Alternativen gefunden werden.

Im Anschluss an die Debatte wurde der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE angenommen. Der so geänderte Antrag der Fraktionen von CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wurde einstimmig angenommen. Eine Ausschussüberweisung war zuvor abgelehnt worden.