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Plenarsitzung

Krankenhäuser erhalten! Aber wie?

25. Okt. 2019

Gemäß Krankenhausfinanzierungsgesetz ist das Land Sachsen-Anhalt für die Investitionsförderung zuständig. Diese Finanzierung sei in den letzten zehn Jahren jedoch nur unzureichend erfolgt, konstatiert die AfD-Fraktion. Aus diesem Grund hatte sie eine Aktuelle Debatte beantragt, um über die Aufrechterhaltung der flächendeckenden Krankenhausversorgung zu diskutieren.

Parallel dazu brachte sie einen Antrag ein, mit dem sie sich für eine verantwortungsvolle Krankenhaus-Investitionsförderung sowie den Abbau von Investitionsstaus und die Qualitätssicherung in den Einrichtungen einsetzen wollte. Die Koalitionsfraktionen (CDU, SPD und Grüne) und die Fraktion DIE LINKE legten jeweils einen Alternativantrag vor.

AfD ist für Rekommunalisierung

Seit 1991 sei die Zahl der Krankenhäuser in Sachsen-Anhalt von 72 auf 48 zurückgegangen, stellte Ulrich Siegmund (AfD) fest. Während die SPD für das Gesundheitsministerium zuständig war, seien außerdem die finanziellen Mittel für Krankenhäuser deutlich reduziert worden, von 180 Millionen Euro (2005) auf nur noch 39 Millionen Euro (2015). Jährlich bedürfe es allerdings etwa 120 Millionen Euro, um zumindest den Ist-Zustand zu erhalten, erklärte Siegmund. Für ihn sei völlig unklar, wie auf diese Weise in den nächsten Jahren dieser Investitionsstau aufgeholt werden soll.

Zudem räche sich jetzt die Privatisierung der Krankenhäuser, die AfD spreche sich deshalb in ihrem Antrag für eine „Rekommunalisierung von Krankenhäusern“ aus. Krankenhaus- und Stationsschließungen seien unbedingt zu verhindern, denn sie bewirkten einen Teufelskreis. Aus aktuellem Anlass fordere die AfD-Fraktion daher, den vollumfänglichen Erhalt der Frauenklinik mitsamt Geburtenstation sowie der Kinderklinik am Standort Zeitz.

Ministerin schlägt Investitionsprogramm vor

Petra Grimm-Benne (SPD), Ministerin für Arbeit, Soziales und Integration, erinnerte daran, dass erst im Frühjahr ein modernes Krankenhausgesetz verabschiedet wurde, das als Basis für die zukünftige Krankenhausplanung gelte. Grundsätzlich trete die Ministerin natürlich für die Grundversorgung in den Krankenhäusern ein, allerdings müsse man auch die Qualität im Blick behalten. Dies gelinge nur, wenn es eine bestimmte Anzahl an Fällen pro Jahr gebe. Deshalb setze sie auch auf eine Schwerpunktbildung. Zudem müsse man sich um den Fachkräftemangel kümmern, einiges sie hier schon auf den Weg gebracht worden.

Ministerin Grimm-Benne räumte ein, dass die 50 Millionen Euro, die bislang im Haushalt geplant sind, nicht ausreichten, um den Investitionsstau in den Krankenhäusern aufzulösen. Deshalb sei die Landesregierung bereits in Gesprächen mit der Investitionsbank, um eventuell ein langfristiges Investitionsprogramm aufzulegen. Die Ministerin sprach sich ebenfalls dafür aus, dass die Klinik in Zeitz in kommunaler Hand und die Geburtenklinik erhalten bleiben soll, insbesondere vor dem Hintergrund der zu erwartenden Strukturveränderungen durch den geplanten Kohleausstieg in der Region.

CDU steht für Trägervielfalt

Tobias Krull (CDU) erläuterte die aktuellen Herausforderungen für die Krankenhauslandschaft: Fehlende Investitionen, Fachkräftemangel und bürokratische Hemmnisse waren einige Stichworte. En Krankenhausaufenthalt koste in Sachsen-Anhalt durchschnittlich 4 700 Euro, das sei bundesweit unterer Durchschnitt. Krull unterstrich: „Wir sind für den Erhalt aller Krankenhäuser, aber eine Profilierung der Häuser und eine verbesserte Kooperation untereinander sind notwendig.“ Zudem bekenne sich die CDU-Fraktion zu einer Trägervielfalt.

Seiner Ansicht nach könne der große Investitionsstau nicht aus eigenen Mitteln gelingen. In diesem Sinne seien die Forderungen aus dem Alternativantrag der Koalitionsfraktionen von CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu verstehen. Darin soll die Landesregierung unter anderem gebeten werden, zu prüfen, ob ein kreditfinanziertes Investitionsprogramm aufgelegt werden könnte. Daneben solle sie sich in Berlin für die Neuauflage eines Sonderinvestitionsprogramms (in Anlehnung an die Investitionsfinanzierung nach Artikel 14 GSG) einsetzen.

Linke will Mischmodell bei Finanzierung

Die Schieflage von kommunalen Krankenhäusern werde nicht selten durch die vorhandenen Rahmenbedingungen provoziert, zeigte sich Dagmar Zoschke (DIE LINKE) überzeugt. So sei Sachsen-Anhalt seinen Investitionsaufgaben in den letzten Jahren eindeutig zu wenig nachgekommen. Dieser unübersehbare Investitionsstau müsse aufgelöst werden. Der von ihrer Fraktion eingebrachte Alternativantrag sah vor, die Krankenhausplanung so weiterzuentwickeln, dass für die einzelnen Krankenhäuser in der Fläche sowohl die Grund- und Notfallversorgung als auch eine vernetzte profilbildende Spezialisierung für jedes Krankenhaus im ländlichen Raum sichergestellt wird. Dafür sollten vorrangig die Mittel des Krankhausstrukturfonds eingesetzt werden, so Zoschke.

Zudem müssten ab dem Haushaltsjahr 2020/21 die landeseigenen Investitionen erhöht werden und sollten jeweils zur Hälfte als pauschale Summe und als antragsbezogene Einzelfallförderung ausgereicht werden. Des Weiteren plädiert die Linken-Abgeordnete für die Einrichtung eines Sondervermögens. Aus diesem solle die Überführung der privatisierten Krankenhäuser in die öffentliche Hand finanziert werden.

Offen über neue Vorschläge diskutieren

Cornelia Lüddemann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) unterstrich, oberstes Ziel sei es, die Gesundheitsversorgung in Sachsen-Anhalt in allen Teilen langfristig zu sichern. Man müsste sich jedoch auch mal ehrlich fragen, warum es hierzulande 27 000 Krankenhauseinweisungen auf 100 000 Einwohner gebe, in Baden-Württemberg aber nur 19 000. Die Grünen-Abgeordnete skizzierte einige Lösungsmöglichkeiten, um die Zahl der Krankenhauseinweisungen zu verringern.

Sie nannte beispielsweise die Delegation von Ärzten, mehr Versorgungszentren, eine größere Spezialisierung und Kooperation sowie die Einführung von Telemedizin. Ebenfalls vorstellbar seien für Lüddemann der Ausbau von Apotheken zu Gesundheitsserviceeinrichtungen und die Einrichtung von Kurzzeitpflegeplätzen in Krankenhäusern. Dabei sei der ganz kurze Weg zum Spezialisten für sie nicht entscheidend, wichtiger sei eine qualitätsbezogene Planung mit dem Ziel einer hochwertigen Versorgung.

Bund hat entscheidenden Einfluss

Das Klinikum Burgenlandkreis stehe symptomatisch für die Probleme der Krankenhäuser, konstatierte Rüdiger Erben (SPD). Die Geburtsklinik habe nicht schlecht gearbeitet, sondern die Rahmenbedingen hätten zu der derzeitigen Krise (Insolvenz in Eigenverantwortung) geführt. Ihm sei wichtig, dass das Klinikum in kommunaler Hand bleibe, dies sei jedoch nur möglich, wenn sich das Land nach dem Insolvenzverfahren über den Strukturfonds finanziell engagiere.

Er begrüßte das von der Ministerin vorgestellte Investitionsprogramm als einen wichtigen Baustein, jedoch habe der Bund einen entscheidenden Einfluss auf das Wohl der kommunalen Krankenhäuser. In diese Richtung ziele auch der Alternativantrag der Koalitionsfraktionen, in dem die Landesregierung unter anderem gebeten werde, auf Bundesebene darauf hinzuwirken, dass der Schwellenwert im Umsetzungsplan zur Identifikation kritischer Infrastrukturen im Bereich der Krankenhäuser (30 000 Fälle pro Jahr) heruntergesetzt oder gestrichen werde.

Poggenburg für „fraktionsübergreifenden Konsens“

André Poggenburg (fraktionslos) sagte, die von der AfD-Fraktion eingebrachten Punkte seien sehr zu begrüßen, allerdings greife der Antrag etwas zu kurz, da er die Bundesebene zu wenig berücksichtige. Im Antrag der Regierungskoalition sei hingegen die Bundesebene einbezogen und daher ergänzten sie sich recht konstruktiv. Der Aspekt einer möglichen Rückumwandlung derzeitig privater Krankenhäuser in die öffentliche Hand werde dagegen allein beim Antrag der Fraktion DIE LINKE aufgegriffen. Gerade bei diesem existenziellen Thema der Sicherung der Krankenhausstandorte, wäre es erfreulich, so Poggenburg, wenn der Landtag einmal einen „fraktionsübergreifenden Konsens“ erarbeiten würde. Vielleicht seien dann nicht die einzelnen Fraktionen die Gewinner, dafür aber die Bürger. 

Ergebnisse der Debatte

Beschlüsse zur Aktuellen Debatte wurden naturgemäß nicht gefasst. Am Ende der Debatte wurde der Alternativantrag der Fraktionen von CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beschlossen, der Antrag der Fraktion DIE LINKE hatte sich damit erledigt. Der Antrag und der Änderungsantrag der AfD-Fraktion wurden abgelehnt.