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Plenarsitzung

Medizinische Versorgung verbessern

Die medizinische Versorgung in den Krankenhäusern und im Rettungsdienst soll sich weiter verbessern. Ziel ist die bestmögliche Behandlung für alle Patienten bei nicht zu hohen finanziellen Mitteln. Um das zu erreichen, hat die Landesregierung verschiedene Vorschläge gemacht. Sie finden sich in einem Gesetzentwurf zur Änderung des Krankenhaus-Gesetzes und des Rettungsdienst-Gesetzes. 

Das Krankenhaus-Gesetz und das Rettungsdienst-Gesetz von Sachsen-Anhalt sollen geändert werden. Foto: fotolia.com

Die Änderungen sollen zum Beispiel dazu beitragen, dass alle Bereiche des Gesundheitswesens (Krankenhäuser, Ärzte, Krankenkassen) besser zusammenarbeiten und das Beste für den Patienten erreichen. Wer möchte, kann die Details hier im Gesetzentwurf der Landesregierung nachlesen. (schwierigere Sprache)

Regelungen im Gesetz nicht klar genug

Im September 2018 hatte die Gesundheitsministerin den neuen Gesetzentwurf erstmals dem Landtag vorgestellt. Im Januar gab es jetzt im Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration eine öffentliche Anhörung dazu. Dabei haben Vertreter aus allen Bereichen des Gesundheitswesens ihre Meinung zum Gesetzentwurf gesagt.

Patienten-Verteilung mit Computer steuern

Die Krankenhäuser beklagten beispielsweise, dass sie viel mehr Geld für Investitionen brauchen, mindestens noch 900 Millionen Euro. Einige Krankenkassen und die Ärztekammer kritisierten, dass die vorgeschlagenen Regelungen im Gesetz viel zu unklar sind. Sie fordern in einigen Punkten bessere und deutlichere Regelungen.

Bei der Verteilung von Notfallpatienten schlagen sie vor, eine Computersoftware zu nutzen. Dann wüsste jeder Rettungswagen gleich, in welchem Krankenhaus es noch freie Betten gibt und wo nicht.

Krankenhäuser auf dem Land unbedingt erhalten

Die Städte und Gemeinden betonten, wie wichtig es für Patienten ist, möglichst nah an zu Hause behandelt zu werden. Daher müssten auch kleine Krankenhäuser auf dem Land unbedingt erhalten bleiben.

Die Mitglieder des Ausschusses werden jetzt über die Hinweise und Meinungen der Experten beraten. Danach schreiben sie eine positive oder negative Empfehlung für den Landtag, der am Ende über den Gesetzentwurf abstimmt.

(Dies ist ein Angebot in Einfacher Sprache.)