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Plenarsitzung

Diskussion über Gäste- und Abwasserbeiträge

Wir alle produzieren täglich Abwasser (Toilette, Dusche, Abwaschen oder Waschmaschine). Das schmutzige Wasser fließt dann durch Rohre in eine Kläranlage, wird dort gereinigt und dann wieder in die Flüsse eingeleitet. Verantwortlich sind regionale Verbände, die von Städten und Gemeinden gegründet wurden. Offiziell heißen sie „Abwasser-Zweck-Verbände“ (AZV). Natürlich kostet das jede Menge Geld, darum zahlen die Bürger Abwasser-Beiträge und Gebühren. 

  • Unterschied zwischen Gebühren und Beiträgen?

    Gebühren sind finanzielle Abgaben, die nur gezahlt werden müssen, wenn eine bestimmte Leistung genutzt wird (z.B. Auto-Maut für Benutzung einer öffentlichen Straße). Beiträge werden immer bezahlt, egal ob man etwas nutzt oder nicht. Man zahlt allein dafür, um die Sache möglicherweise zu nutzen (z.B. Zahlungen an die Krankenversicherungen und Rundfunkbeiträge) 

Bisher sind alle Kommunen verpflichtet, einen entsprechenden Beitrag von den Bürgern zu erheben. Zukünftig könnte sich das ändern. Ein Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU, SPD und Grünen schlägt vor, dass die Kommunen selbst entscheiden können, ob sie Beiträge erheben oder nicht. Falls Reparaturen und Verbesserungen nötig sind, können sie auch über die Gebühren abgerechnet werden. (Gesetzentwurf zu „Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften“)

In einer öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Inneres und Sport haben sich die meisten Experten für die geplante Änderung ausgesprochen. Dann könnten die einzelnen Kommunen flexibel entscheiden – je nachdem, ob sie Geld für Erneuerungen brauchen oder nicht. In manchen Orten könnte es allerdings so sein, dass zwar die Beiträge abgeschafft werden, aber gleichzeitig die Gebühren ansteigen.

Touristenbeiträge nicht nur in Kurorten

Außerdem ging es in der Anhörung um eine weitere Änderung im Kommunal-Abgaben-Gesetz. Es betrifft den Tourismus des Landes, konkret die Kurtaxe. In Sachsen-Anhalt wird die Kurtaxe bisher nur in anerkannte Kur- und Erholungsorten erhoben. Normalerweise bezahlt der Gast je Übernachtung einen gewissen Betrag. In Bad Kösen sind es beispielsweise 2 Euro pro Tag. Dagegen gehen Städte wie beispielsweise Lutherstadt Wittenberg leer aus. Sie haben viele Tagestouristen, die für ein paar Stunden bleiben und dann weiterfahren.

Die Änderung im Gesetz sieht vor, dass zukünftig alle Gemeinden einen Gästebeitrag erheben können, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Die meisten Experten aus den Städten und Gemeinden sowie dem Tourismusbereich fanden den Vorschlag gut. Denn sie sind der Meinung, dass sie unbedingt eine zusätzliche Einnahmequelle benötigen. Nur so könnte Sachsen-Anhalt langfristig attraktiv für Touristen bleiben. 

Am Ende der Anhörung haben die Abgeordneten des Ausschusses noch keine Entscheidung getroffen. Sie beraten erneut in einer ihrer nächsten Sitzungen.

(Dies ist ein Angebot in Einfacher Sprache.)