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Plenarsitzung

Grundsteuer steht nach Jahren vor Reform

Die Fraktion DIE LINKE hatte für die August-Sitzungsperiode eine Aktuelle Debatte zur Reform der Grundsteuer beantragt, die derzeit im Bundestag diskutiert wird. Die Grundsteuer habe, so DIE LINKE, als wichtige Einnahmequelle der Städte und Gemeinden in Sachsen-Anhalt für die kommunale Selbstverwaltung und deren Finanzierung eine erhebliche Bedeutung. Die Abstimmungen in Bundestag und Bundesrat stehen noch aus. Die antragstellende Fraktion hielt es jedoch für geboten, die Auswirkungen dieses Gesetzgebungsvorhabens auf Sachsen-Anhalt im Landtag zu debattieren.

Unterfinanzierung der Kommunen beenden

Das Steuerrecht fuße auf den Grundsätzen der Gleichmäßigkeit der Besteuerung und des Leistungsfähigkeitsprinzips, erinnerte Swen Knöchel (DIE LINKE). Laut Bundesverfassungsgericht entspreche die aktuelle Berechnung der Grundsteuer diesen Grundsätzen nicht mehr. Die Linken begrüßten die Einführung einer Regelung (Bundestags-Drucksache 19/11086), durch die den Kommunen die Möglichkeit eröffnet werde, in Gebieten mit erhöhtem Wohnraumbedarf für unbebaute, baureife Grundstücke einen gesonderten Hebesatz C festzusetzen.
Knöchel wies auf das „Problem der Unterfinanzierung der Kommunen“ hin, dabei griffen die Kommunen Sachsen-Anhalts den Bürgerinnen und Bürgern tiefer in die Tasche als andernorts in Deutschland. Es müsse dafür gesorgt werden, dass die Kommunen finanziell ausreichend ausgestattet seien, so Knöchel. Die nötige Stellschraube müsse hier das novellierte Finanzausgleichsgesetz sein, das für das nächste Jahr vorgesehen sei.

Abweichungen vom Bundesgesetz abwägen

Das Land müsse bis zum Jahresende die gesetzlichen Voraussetzungen schaffen, damit die Kommunen überhaupt noch eine Grundsteuer erheben könnten, sagte Finanzminister Michael Richter (CDU). Am System der Steuermesszahl werde festgehalten, um erreichen zu können, dass das grundsteuerliche Aufkommen bundesweit dem ähnle, das es bisher gegeben habe. Bei einer Abweichung der landesgesetzlichen von den bundesgesetzlichen Regelungen müssten die Auswirkungen beispielsweise auf den Länderfinanzausgleich abgewogen werden. Eine starke Abstimmung mit den anderen Bundesländern sei dann dringend nötig. Die Pro-Kopf-Belastung aufgrund der Grundsteuer liege bei rund 107 Euro in Sachsen-Anhalt, damit liege das Land im bundesdeutschen Vergleich ganz weit unten, stellte der Finanzminister klar.

Veraltete Einheitswerte modernisieren

Die von den Linken angesprochenen Gesetzgebungsverfahren seien wichtige Angelegenheiten in kommunaler Sache, betonte Silke Schindler (SPD): „Nun endlich liegt ein Gesetzentwurf zur Reform der Grundsteuer vor.“ Dass es mit dem Gesetz so lange gedauert habe, liege auch darin begründet, dass in den Bundesländern unterschiedliche Vorstellungen vorgeherrscht hätten, wie die Grundsteuer zukünftig bemessen werden solle, so Schindler. Sicher sei allerdings, dass die Grundsteuer eine der wichtigsten und stabilsten Einnahmequellen in der Vergangenheit gewesen sei. Die Reform halte am bewährten Prinzip, dass Grundstücke nach dem Wert festgestellt würden, fest. Denn es sei nicht mehr erklärbar, dass noch Einheitswerte als Bemessungsgrundlage von 1935 bzw. 1964 gölten. Ablehnend werde das von Bayern vorgeschlagene Flächenmodell bedacht, durch den ein Flächenbesitzer auf dem Land im Endeffekt mehr Grundsteuer zahlen müsste als ein Villenbesitzer in der Großstadt.

Zu hoher Aufwand für zu wenig Steuer

Die Erhebung der Daten sei zu aufwendig gewesen, so seien die Einheitswerte von 1935 bzw. 1964 beibehalten worden, anstatt sie – wie einst geplant – alle sechs Jahre zu aktualisieren, erklärte Robert Farle (AfD). Zur Diskussion stünden nun ein wertabhängiges Grundsteuermodell und ein Flächenmodell. Der Kostenaufwand für das von Bundesfinanzminister Olaf Scholz vorgestellte Grundsteuermodell sei jedoch im Vergleich viel höher als das tatsächliche Aufkommen durch die Steuer selbst. Allein Bayern bräuchte über 2 000 zusätzliche Beamte, um die Steuer neu zu bemessen und zu erheben, mutmaßte Farle.
Die Grundsteuer mache lediglich 1,2 Prozent am Gesamtsteueraufkommen in Deutschland aus, konstatierte Farle: „Die AfD will die Grundsteuer abschaffen.“ Die Kommunen sollen dafür einen größeren garantierten Anteil an der Einkommenssteuer (gesamt) bekommen. „Wir befürworten keine Lösung, die zu einer Erhöhung der Grundsteuer führt.“

Geeignetstes Modell für Sachsen-Anhalt wählen

Es gebe zwar einen Entwurf des Bundesfinanzministers, aber auch noch weitere Modelle zur Grundsteuer; „wünschenswert wäre eine bundesweit einheitliche Regelung“, sagte Guido Heuer (CDU). Er sprach sich dafür aus, die Grundsteuer keine zusätzliche Belastungssteuer durch die Hintertür werden zu lassen. Eine Grundsteuer, die auf Einkommen und Ertrag basiere, lehne die CDU ab, so Heuer. Es gelte, die Debatten in Berlin und die Modelle der anderen Bundesländer abzuwarten und sich dann das für Sachsen-Anhalt geeignetste herauszugreifen. Die CDU präferiert für die Berechnung der Grundsteuer das von Bayern vorgelegte Flächenmodell.

Bayerisches Modell ist ungerecht

Die Einheitswerte von 1935 bzw. 1964 seien wirklich nicht mehr aktuell, räumte Olaf Meister (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ein. Nur die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Reform der Grundsteuer könne die Kommunen vor millionenschweren Ausfällen bewahren. Aus Sicht der Grünen sei das bayerische Modell der Berechnung nach der Grundstücksfläche zwar transparent und leicht zu vermitteln, es berge aber auch eine gewisse Ungerechtigkeit, da für eine Luxusvilla am Ende die gleiche Grundsteuer fällig würde wie für ein unsaniertes Häuschen auf dem Lande.

Beschlüsse werden und wurden am Ende der Aktuellen Debatte nicht gefasst.