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Plenarsitzung

Gesetz zur Rettung der NORD/LB beschlossen

19. Dez. 2019

Nach Milliardenverlusten mit Schiffskrediten und wegen höherer Anforderungen der Bankenaufsicht braucht die Norddeutsche Landesbank (Nord/LB) noch bis zum Jahresende 3,6 Milliarden Euro. Das Geld soll vom Haupteigentümer Niedersachsen und weiteren Trägern wie Sachsen-Anhalt und den Sparkassen kommen. Sachsen-Anhalt gehören knapp 5,7 Prozent der Anteile an der Bank, deshalb soll es 198 Millionen Euro zur Bankenrettung beisteuern. Geplant ist, die Schuldentilgung dafür auszusetzen und einen neuen Kredit aufzunehmen. Nach der Rettung steigt Sachsen-Anhalts Anteil auf 7 Prozent, langfristig will das Land jedoch aussteigen.

Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen hat der Landtag beschlossen, die angeschlagene Norddeutsche Landesbank mit knapp 200 Millionen Euro zu unterstützen. Die Oppositionsfraktionen stimmten gegen den Gesetzentwurf. Foto: Nord/LB

Ein am 6. Dezember 2019 unterzeichneter Staatsvertrag zwischen den Ländern Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt bedarf laut Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt der Zustimmung des hiesigen Landtags. Das dazu erforderliche Zustimmungsgesetz sieht Artikel 1 des Gesetzentwurfs der Landesregierung vor. Die am Staatsvertrag beteiligten Länder schaffen die Voraussetzungen zur Umsetzung der geplanten Kapitalstärkungsmaßnahmen. Nach Beratung im Finanzausschuss empfiehlt dieser dem Landtag nun, die vorliegende Beschlussempfehlung anzunehmen. 

Minister verteidigt Rettung der Bank

Finanzminister Michael Richter (CDU) hatte bereits bei der Einbringung des Gesetzes ausführlich erläutert, warum es unbedingt nötig sei, dass sich Sachsen-Anhalt als Miteigentümer an der Finanzspritze für die NORD/LB beteilige. Ohne Hilfspaket wäre die Bank abgewickelt worden, mit vielen negativen Folgen, so Richter. So könnten Sparkassen im Land in Schieflage geraten und dies hätte letztlich auch Auswirkungen auf die Sachsen-Anhalter/innen, die Konten bei der Sparkasse hätten. 

AfD-Fraktion bleibt bei Ablehnung

Die AfD-Fraktion werde dem Gesetzentwurf nicht zustimmen, betonte Robert Farle (AfD). Die Gründe dafür habe er schon mehrmals im Plenum erläutert und daran habe sich nichts geändert. So hatte er bei der Einbringung des Gesetzes beispielsweise darauf hingewiesen, dass unklar sei, wie die NORD/LB nach der Rettung wieder vernünftig Geld verdienen solle. „Mit Zinsen geht es jedenfalls nicht“, sagte der AfD-Abgeordnete und verwies auf die anhaltende Niedrigzinsphase. 

Rettung ist alternativlos

Dr. Andreas Schmidt (SPD) erklärte, „von guter Stimmung könne keine Rede sein“, denn alle Abgeordneten, die gleich die Hand für das Gesetz heben, würden dies äußerst ungern tun. Die Belastung für das Land sei nicht zu leugnen, dennoch werde die SPD-Fraktion zustimmen, da sie keine Alternativen zur Konsolidierung der Bank sehe. Mittelfristig habe Sachsen-Anhalt an der Bank jedoch kein Interesse. Schmidt erinnerte daran, dass zukünftig in anderen Bereich genauso bereitwillig Geld zur Verfügung gestellt werden müsste.

Chance verpasst, Struktur der Bank zu ändern

Auch die zwölfminütige Ausschussberatung habe seine Fraktion nicht davon überzeugt, dem Gesetzentwurf zuzustimmen, sagte Swen Knöchel (DIE LINKE). Sachsen-Anhalt werde knapp 200 Millionen Euro zahlen, dies sei vielleicht unvermeidlich. Aber die entscheidende Frage sei doch, ob wir alles getan haben, um zu verhindern, dass so etwas nicht wieder geschehen wird, fragte Knöchel. Er ist überzeugt: „Wir haben eine Chance vertan, die NORD/LB vom Kopf auf die Füße zu stellen.“ Denn das eigentliche Problem, die Struktur der NORD/LB zu ändern, sei nicht gelöst worden.

Kritik ist berechtigt, aber Risiken zu groß

Olaf Meister (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) sagte, „wir hätten dem Land gerne die gesamte Situation erspart“ und dass die Kritik an der NORD/LB absolut berechtigt sei. Wenn man sich jedoch gegen die Finanzspritze entscheiden würde, bedeute dies enorme Risiken für die Sparkassenlandschaft in Sachsen-Anhalt und die Investitions- und Marketinggesellschaft. In Abwägung aller Konsequenzen sei es daher das Richtige, die NORD/LB zu retten. 

„Koalition der Vernunft“ bewährt sich

Die Oppositionsfraktionen hätten doch eigentlich verstanden, worum es gehe, erklärte Daniel Szarata (CDU). „Der Grund, warum wir die Bank retten, ist der, dass die Bürger nicht noch mehr Geld verlieren“, so Szarata. Linke und AfD würden nur aus populistischen Gründen gegen die Rettung stimmen und weil sie wüssten, dass die Koalition dafür stimme. Abschließend sagte der CDU-Abgeordnete: Die Kenia-Koalition werde ja immer die „Koalition der Vernunft“ genannt. Auch wenn man manchmal daran zweifeln könnte, zeige sich doch in Situationen wie dieser, dass die Koalition bei wirklich wichtigen Entscheidungen tatsächlich gemeinsam vernünftige Entscheidungen treffe.

Am Ende der Debatte wurde das Gesetz und der Nachtrag Einzelplan 13 des Haushaltsplan 2020/21 mit den Stimmen der Fraktionen von CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beschlossen. Die Fraktionen DIE LINKE und die AfD stimmten dagegen.