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Plenarsitzung

Der Landtag steht 2021 vor einer Verkleinerung

27. Sep. 2019

Im von den Koalitionsfraktionen von CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vorgelegten Gesetzentwurf geht es unter anderem um die Neueinteilung der Wahlkreise und um die Aufhebung des Wahlrechtsausschlusses bei Menschen, die in allen Angelegenheiten unter Betreuung stehen. Dies trage dazu bei, die in Artikel 29 der UN-Behindertenrechtskonvention garantierte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am politischen Leben zu verbessern.

Demokratische Teilhabe wird gestärkt

Der Gesetzentwurf beinhalte die Neueinteilung der Wahlkreise für die Landtagswahl 2021, erklärte Markus Kurze (CDU). Die  Anzahl der Wahlkreise werde von 43 auf 41 verringert. Die Wahlkreise Oschersleben und Wolfen werden aufgelöst, die darin befindlichen Gemeinden werden an die umliegenden Wahlkreise aufgeteilt, um gleichmäßige Bevölkerungsgrößen in den Wahlkreisen zu erreichen. Außerdem werde der Wahlrechtsausschluss von Menschen mit Behinderung(en), die betreut werden müssen, abgestellt. Dies – und auch die vorgesehenen Wahl-Erklärungen in Einfacher Sprache – stärke die Teilhabe am demokratischen Miteinander.

Transparenz konnte noch nicht verbessert werden

Den Landtag bürgernah und transparenter zu gestalten, sei Anliegen der AfD-Fraktion, betonte Daniel Roi (AfD). Dies sei in den vergangenen drei Jahren aufgrund der anderen Fraktionen nicht zu schaffen gewesen. Die vorgeschlagene Verlegung des Wahltermins der nächsten Landtagswahl von März auf Juni 2021 sei bisher nicht begründet worden. Roi mutmaßte, dass dies mit den Regelungen zur Errechnung des Übergangsgelds der Abgeordneten zusammenhänge. Er forderte, die „Selbstbedienungsmentalität“ zu beenden. Der parlamentarische Geschäftsführer der AfD Robert Farle hatte allerdings für eine mögliche Anberaumung des Wahltermins erst im Juni 2021 – statt wie im Jahr 2016 im März – Zustimmung signalisiert. Am Ende bestimmt der Landtag auf Vorschlag der Präsidentin (nach Anhörung der Landeswahlleiterin und im Benehmen mit dem Ältestenrat) den Wahltag und die Wahlzeit.

AfD auf dem „Gipfel der Unwissenheit“

Daniel Rois Redebeitrag sei der „Gipfel der Unwissenheit“ gewesen, erklärte Rüdiger Erben (SPD). Wohl habe er aber eher ganz bewusst falsche und verdrehte Dinge in den öffentlichen Raum gestellt. Dabei habe er aber lediglich seinen eigenen parlamentarischen Geschäftsführer vorgeführt, der offensichtlich kein Verhandlungsmandat habe, der Informationen nicht weitergebe und der von seiner Fraktion nicht für voll genommen werde. Es gebe bereits eine breite Verständigung der Parlamentsreformkommission zu den Themen, die Roi angesprochen habe. Erben lobte die Verkleinerung des Landtags und die Abschaffung des Wahlrechtsausschlusses für gesetzlich Betreute, die der Gesetzentwurf enthalte.

Unklarheiten bei Wahlhilfe ausräumen

„Die vorgelegten Regelungen gleichen sich an die erfolgten Änderungen im Bundeswahlgesetz an“, rekapitulierte Christina Buchheim (DIE LINKE). Diese Änderungen sollten auch in der Landeswahlordnung angepasst werden. Hinzu kämen verschiedene datenschutzrechtliche Anpassungen sowie eine Vielzahl neuer Verfahrensregelungen. Unsicherheit bestehe darin, dass nicht mehr klar sei, wer außer den Wahlhelfern Menschen mit Behinderungen im Wahlbüro noch unterstützen dürfte. Ganz klar zu kritisieren sei, dass trotz Reduzierung noch immer vier Wahlkreise hinsichtlich des Bevölkerungsanteils erhebliche Abweichungen im höheren zweistelligen Bereich aufwiesen. Es wäre besser, diese Abweichungen schon jetzt aufzulösen, so Buchheim. Darüber hinaus schlug die Linken-Abgeordnete vor, das Parité-Gesetz (ihrer Fraktion) gemeinsam mit diesem Gesetzentwurf zu beraten.

Wahlteilnahme für alle Wahlberechtigten vereinfachen

Der Gesetzentwurf sei die Folge eines Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts, das den Ausschluss von in allen Belangen betreuten Menschen von der Wahl verfassungswidrig erklärte. Die sei ein richtiger und wichtiger Schritt, für den sich die Grünen schon seit 2016 eingesetzt hätten, erklärte Sebastian Striegel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN). Das Wahlrecht für alle Wahlberechtigten sollte durch den Einsatz der Einfachen Sprache und der Gebärdensprache erleichtert werden, Letztere sollte im Gesetzgebungsverfahren noch ergänzt werden, ebenso die Arbeit mit Symbolen und einem verbesserten Design der Stimmzettel. Striegel warb dafür, die Kandidaten-Aufstellungsversammlungen öffentlich zu gestalten – dies sorge für mehr Transparenz im politischen Prozess.

Im Anschluss an die Debatte wurde der Gesetzentwurf in den Ausschuss für Inneres und Sport überwiesen.