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Plenarsitzung

Botschafter überbringt Grüße aus China

Landtagspräsidentin Gabriele Brakebusch empfing am Donnerstag, 12. Dezember 2019, den Botschafter der Volksrepublik China in Deutschland, Wu Ken, zu dessen Antrittsbesuch im Landtag von Sachsen-Anhalt. Den diplomatischen Posten hat er seit diesem Jahr inne.

Landtagspräsidentin Gabriele Brakebusch empfing den chinesischen Botschafter in Deutschland, Wu Ken, im Landtag von Sachsen-Anhalt. Foto: Stefan Müller

Der 58-Jährige Diplomat war von 1986 bis 1990 im Außenministerium seines Landes tätig. Anschließend war er bis 1993 Attaché an der chinesischen Botschaft in Deutschland. 1998 wechselte er zur Botschaft in Wien, in der er bis 2001 arbeitete. 2007 wurde er Botschafter in Österreich, 2010 in der Schweiz. Nach Stationen in China wurde er 2016 Botschafter in den Niederlanden und ist seit 2019 Botschafter in Berlin. Wu ist verheiratet und hat einen Sohn.

Hintergrund: Deutschland und China

Die Bundesrepublik Deutschland und die Volksrepublik China haben 1972 diplomatische Beziehungen aufgenommen. Deutschland vertritt ebenso wie alle EU-Partner eine Ein-China-Politik und unterhält keine Beziehungen zu Taiwan, das von der Volksrepublik China als ein Teil seines Staatsgebiets beansprucht wird. Seit 1972 haben sich die deutsch-chinesischen Beziehungen zu großer Vielfalt, beachtlicher Dichte und zunehmender politischer Substanz entwickelt. Mit einem Handelsvolumen von knapp 200  Milliarden Euro war China auch 2018 der wichtigste Handelspartner Deutschlands.

Trotz der insgesamt positiven Entwicklung unserer bilateralen Beziehungen bestehen weiterhin grundsätzliche Meinungsunterschiede. Dies gilt insbesondere für die Menschenrechte, vor allem für die persönlichen Freiheitsrechte. Es bleibt ein wichtiges Interesse Deutschlands, dass China seine wirtschaftliche Entwicklung fortsetzt, rechtsstaatliche Strukturen und Sozialsysteme entwickelt, mehr politische und ökonomische Partizipation zulässt und Minderheitenfragen friedlich löst. Ein wichtiges Kooperationsinstrument zur Entwicklung von mehr Rechtsstaatlichkeit ist der Rechtsstaatsdialog. Ebenso wichtig ist der jährliche bilaterale Menschenrechtsdialog.