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Plenarsitzung

Bibliothekswesen im Land wieder stärken

Der Ausschuss für Bildung und Kultur räumte in seiner Sitzung am Freitag, 22. März 2019, einer öffentlichen Anhörung Zeit ein, in der Stellung zu einer von der Fraktion DIE LINKE vorgelegten Änderung des Bibliotheksgesetzes bezogen werden sollte. Der Landesverband Sachsen-Anhalt im Deutschen Bibliotheksverband e. V. meldete sich zu Wort.

Der Anhörung vorausgegangen war eine Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE (vom Februar 2018), die im August 2018 zur Aussprache gekommen war. Demnach seien öffentliche Bibliotheken Orte lebenslangen Lernens, der kulturellen Betätigung, der Kommunikation und informeller Bildungsangebote. Gefragt hatten die Linken unter anderem nach dem Zustand der Bibliotheken im Land und vorgenommenen Förderungen.

Seinerzeit hatte die Fraktion auch einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bibliotheksgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt in den Landtag eingebracht. Er soll dazu führen, die Bibliotheken noch verstärkter als Orte der Bildung und Integration herauszustellen. Auch soll deren sachliche und personelle Ausstattung auf eine gesicherte Basis gestellt werden.

Statement des Deutschen Bibliotheksverbands e. V.

Das Bibliothekswesen bedürfe mehr Anerkennung, betonte Gabriele Herrmann vom Landesverband Sachsen-Anhalt im Deutschen Bibliotheksverband e. V. Die Gesetzesänderung böte die Chance, notwendige Präzisierungen vorzunehmen. Bibliotheken seien die meistbesuchten Bildungsanstalten; digitale Medien ersetzten keine Bibliotheken, sondern dienten lediglich als deren Ergänzung. Der Landesverband bekunde demnach allgemeine Zustimmung zum Gesetzentwurf, so Herrmann.

Sie bestätigte, dass Bibliotheken Orte des Lernens für ausländische Mitbürger seien – Sprache sei der wichtigste Bestandteil für die Integration von Migrantinnen und Migranten. Hermann begrüßte die im Gesetz (§ 9) geplante Aufstellung und Umsetzung eines Bibliotheksentwicklungsplans für das Land Sachsen-Anhalt.

In § 10 des Gesetzentwurfs wird der Verzicht auf Gebühren bei Vor-Ort-Nutzung der Medieneinheiten sowie die generell kostenfreie Nutzung durch Kinder, Schüler, Studenten und Auszubildende dargelegt. Die werde vom Landesverband unterstützt. Da Bibliotheken bisher für die Kommunen zu den freiwilligen Aufgaben zählen, sei eine Gebührenerhebung verständlich. Auf diese könnte jedoch verzichtet werden, indem die Bibliotheken zu den Pflichtaufgaben einer Kommune gerechnet und entsprechend ausfinanziert würden.

Es bedürfe einer verlässlichen, verbindlichen und langfristigen Perspektive für die Bibliotheken, weil Verbände und Ehrenamtliche an ihre Grenzen stießen und die Forterhaltung von Kooperationsprojekten nur so zu gewährleisten sei, betonte Gabriele Herrmann.