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Plenarsitzung

Auskünfte über Maßnahmen des Bunds

14. Aug. 2019

Dr. Thomas Gebhart Staatssekretär im Bundesministerium für Gesund­heit in Bonn/Berlin gab als Gast der Enquete-Kommission „Gesundheitsversorgung“ im Landtag von Sachsen-Anhalt einen Überblick über die Maßnahmen und Gesetzesinitiativen im Gesundheitsbereich, die derzeit seitens der Bundesregierung in die Diskussion eingebracht werden oder schon umgesetzt worden sind.

Gebhart erwähnte unter anderem die Erhöhung des  Mindestsprechstundenangebots, die bessere Vermittlung von Terminen bei Fachärzten und regionale Zuschläge für Ärzte, die sich in ländlichen unterversorgten Gebieten niederlassen, Regressrisiken seien umfänglich reduziert worden, Leistungsverbesserungen gebe es im Bereich der Heilmittelerbringer (zum Beispiel Physiotherapeuten), für deren Leistungen bundeseinheitliche Preise festgesetzt worden seien. Derzeit werde im Bundesgesundheitsministerium mit den Ländervertretern über die Verbesserung der Notfallversorgung diskutiert.

Die Psychotherapeutenausbildung soll neu geregelt werden – unter anderem mit einem neuen Studiengang. Die Modernisierung des Hebammenberufs steht im Fokus, ebenso ein Gesamtkonzept für die Gesundheitsfachberufe. Thema dabei soll unter anderem die flächendeckende Einführung der Schulgeldfreiheit sein. Es sei unzeitgemäß, dass angehende Physiotherapeuten noch für ihre Ausbildung zahlen müssten, betonte der Staatssekretär.

Darüber hinaus sei so viel Geld bereitgestellt worden, dass 13 000 zusätzliche Kräfte für die medizinische Behandlungspflege durch die Krankenkassen refinanziert werden können. „Gute Pflege muss uns mehr Geld wert sein“, begründete Gebhart die Erhöhung des Pflegeversicherungsbeitrags um 0,5 Prozentpunkte am Beginn dieses Jahres.

Die Einführung der elektronischen Patientenakte zu Beginn des Jahres 2021 stehe ebenfalls auf dem Plan. Es sei ein großer Schritt nach vorn, wenn alle Gesundheitsdaten an einer Stelle zur Verfügung stünden: Diagnosen ließen sich so schneller stellen, Wechselwirkungen rascher erkennen. „Der Patient bleibt aber Herr seiner Daten, er entscheidet, wer seine Informationen einsehen darf“, versicherte Gebhart.